Schwangerschaft und Beruf – Was sollte ich wissen?
Eine Schwangerschaft ist ein sehr freudiges Ereignis. Vieles wird sich in Zukunft für Sie ändern. Auch im Beruf gibt es Dinge, die Sie nun wissen sollten. Sie und Ihr Kind haben nun zum Beispiel einen Anspruch auf sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen und Sie genießen während Ihrer Schwangerschaft einen besonderen Kündigungsschutz.
Wann sollte ich meinen Arbeitgeber darüber informieren, dass ich schwanger bin?
Es ist ratsam, den Arbeitgeber so bald als möglich darüber zu informieren, denn erst wenn Ihr Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß, greifen auch die Bestimmungen des Mutterschutzes!
Das Mutterschutzgesetz räumt berufstätigen Schwangeren besondere Rechte ein. Es gilt für alle werdenden Mütter, die eine feste Anstellung haben – also auch Auszubildende und Teilzeit-
kräfte. Die sogenannte Mutterschutzzeit beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingsgeburten oder medizinischen Frühgeburten verlängert sich der Zeitraum auf 12 Wochen nach der Entbindung.
Bei bestimmten Arbeitsbereichen wie zum Beispiel im Gaststätten- und Hotelgewerbe, sind geringe Ausnahmen erlaubt.
Bekomme ich im Mutterschutz weiterhin mein Gehalt?
Ja! In den sechs Wochen vor und den acht Wochen nach der Geburt bekommen Sie als Angestellte Mutterschutzgeld. Das Mutterschutzgeld müssen Sie allerdings beantragen. Es entspricht in etwa dem Nettoverdienst. Grundlage für die Berechnung ist der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor dem Mutterschaftsurlaub.
Wo muss ich das Mutterschutzgeld beantragen?
Bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Muss ich meinen zukünftigen Arbeitgeber beim Vorstellungsgespräch von meiner Schwangerschaft erzählen?
Nein! Es gibt grundsätzlich keine Meldepflicht an den zukünftigen Arbeitgeber. Nur, wenn besondere Maßnahmen zu Ihrem Schutz getroffen werden müssen oder wenn Sie sich für eine besonders wichtige Position im Unternehmen bewerben, sollten Sie Ihren zukünftigen Arbeitgeber von Ihrer Schwangerschaft in Kenntnis setzen.
Ich wurde gekündigt, noch bevor ich meinem Arbeitgeber mitteilen konnte, dass ich schwanger bin. Was kann ich tun?
Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach-
träglich mitteilen, dass Sie schwanger sind, so wird die Kündigung unwirksam. Der Arbeitgeber wird unter Umständen einen ärztlichen Nachweis über die Schwangerschaft fordern.
Gilt der Kündigungsschutz auch für befristete Arbeitsverträge?
Nein! Für befristete Arbeitsverträge gilt der Kündigungsschutz nicht, sie enden, wie vertraglich vorgesehen.
Ich bin noch in der Probezeit, kann ich gekündigt werden obwohl ich schwanger bin?
Nein! Falls Sie keinen befristeten Arbeitsvertrag haben, gilt das Mutterschutzgesetz auch in diesem Fall ohne Einschränkung.
Gibt es sonstige Ausnahmen beim Kündigungsschutz von Schwangeren?
Ja! Zum Beispiel, wenn der Betrieb geschlossen wird oder nachweislich in seiner Existenz bedroht ist.
Gibt es einen Grund, warum ich während der Schwangerschaft nicht arbeiten sollte?
Nein! Wenn Sie keine Risiko-Schwangerschaft haben, und in keinem Beruf arbeiten, der Ihrer Schwangerschaft schadet (wie zum Beispiel durch chemische Stoffe oder schwere körperliche Arbeit), gibt es keinen Grund nicht zu arbeiten.
Ich erwarte Zwillinge, kann ich meinen Beruf trotzdem noch weiter ausüben?
Sprechen Sie dies mit Ihrem Arzt ab. Er wird entscheiden, ob Sie weiterhin in Ihrem Beruf beschäftigt bleiben können, oder ob er Sie ganz oder auch nur teilweise krank schreibt.
Welche beruflichen Tätigkeiten darf ich während der Schwangerschaft nicht ausüben?
- Akkord- und Fließbandarbeit mit einem vorgeschriebenem
Arbeitstempo
- Nachtarbeit (zwischen 20 und 6 Uhr), Überstunden
und Arbeit an Sonn- und Feiertagen
- wenn Sie ab dem 5. Monat mehr als vier Stunden
täglich im Stehen arbeiten müssen
- Arbeiten, bei denen Sie sich oft strecken
oder hocken müssen
- Bedienung von Maschinen mit dem Fuß
- Berufe mit erhöhtem Risiko einer Berufskrankheit
mit Gefahr für Mutter oder Kind
- Berufe mit hoher Unfallgefahr
Ihr Arzt kann auch ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen falls Sie sonstige gesundheitliche Probleme haben.
Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich die Arztbesuche nacharbeite?
Nein! Ihr Arbeitgeber muss Sie für Arztbesuche freistellen, er darf Sie diese Zeit nicht nacharbeiten lassen.
Wie kann ich mich als Schwangere am Arbeitsplatz schonen?
- Ruhen Sie sich öfter aus. Überanstrengen Sie sich nicht.
- Bitten Sie Ihre Kollegen schwere Tätigkeiten
für Sie zu übernehmen.
- Versuchen Sie Streß weitgehend zu vermeiden.
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Auch im Blick: flexible Arbeitszeitmodelle, von Teilzeit bis Jobsharing.
Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 23. Juni 2009 um 22:55 und abgelegt unter Spezial. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.