Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Dienstag 10. November 2009 von loewetv

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine Form des Mobbings. Mit diesen Handlungen wird die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt.

Unter sexueller Belästigung versteht man jede sexuelle Handlung oder Anspielung, die von der oder dem Betroffenen erkennbar abgelehnt wird. Die Ablehnung kann ausdrücklich in Worten erfolgen. Sie kann aber auch durch Gesten oder
abwehrendes oder ausweichendes Verhalten ausgedrückt werden.

Laut einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Frauen und Jugend haben drei Viertel aller befragten Frauen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt.

Eine erschreckende Bilanz!

sexuelle-belastigung-arbeitsplatz

Beispiele für sexuelle Handlungen am Arbeitsplatz sind:

- körperliche Berührungen

- zeigen pornographischer und sexueller Darstellungen
(zum Beispiel Pornographische Bilder am Arbeitsplatz)

-anzügliche Bemerkungen und Kommentare

- Aufforderungen zu – (oder erzwingen von) sexuellen Handlungen

- Unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht

- Anstarren, Hinterherpfeiffen, taxierende Blicke

- Anzügliche Witze

- Versprechen beruflicher Vorteile bei sexuellem Entgegenkommen

- Androhen beruflicher Nachteile bei sexueller Verweigerung

- Telefongespräche und Briefe oder E-Mails
(oder SMS-Nachrichten) mit sexuellen Anspielungen

- exhibitionistische Handlungen

Welche Folgen hat sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?

- Schuld – und Schamgefühle

- Kopf- und Bauchschmerzen

- Angstanfälle, Schlafstörungen

- Depressionen

- in besonders schweren Fällen sogar Selbstmord

Betroffene haben oft Monate oder sogar Jahre nach einer Belästigung noch mit Spätfolgen zu kämpfen.

Achtung: Wer als Arbeitnehmer andere sexuell belästigt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

Hier einige Antworten auf wichtige Fragen:

Was kann ich tun, wenn ich am Arbeitsplatz sexuell belästigt werde?

- Wehren Sie sich möglichst im Beisein anderer Kollegen gegen
diese sexuellen Handlungen
- Wenden Sie sich an eine Person
Ihres Vertrauens

- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber oder die Personalvertretung

Mein Arbeitkollege kommt mir in letzter Zeit immer näher und berührt mich dabei unsittlich. Ich habe es bis jetzt ignoriert, da ich hoffe, er hört von selbst wieder auf. War das richtig?

Es ist in keinem Fall ratsam, die Übergriffe Ihres Arbeitskollegen zu ignorieren. Dies könnte von ihm als Zustimmung gewertet wer-
den. Somit wird sich sein Verhalten nicht ändern.
Weisen Sie Ihren Kollegen energisch und direkt zurück! Sagen Sie ihm in aller Deutlichkeit, dass er ein derartiges Verhalten Ihnen gegenüber in Zukunft zu unterlassen hat.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

Falls eine Beschwerde bei Ihrem Arbeitgeber keinen Erfolg hatte, sind Sie berechtigt, die Arbeit partiell oder ganz zu verweigern. Sie haben ebenfalls das Recht fristlos zu kündigen.

Solange Sie dann keine neue Arbeit finden, können Sie nach § 628 BGB Ihr bisheriges Gehalt vom Arbeitgeber als Schadenersatz weiterfordern.

Achtung: Überprüfen Sie vorab genauestens, ob Sie dazu auch wirklich berechtigt sind und ob die Vorgehensweise Aussicht auf Erfolg hat. Sie sollten auf jeden Fall Beweise vorliegen haben. Es wäre ratsam, Zeugen für die Vorfälle zur Hand zu haben.

Ist  es für mich zwingend notwendig, dass ich nach einem sexuellen Übergriff  kündige?

Dies hängt davon ab, wie Ihre Vorgesetzten und Kollegen reagieren. Bekommen Sie Unterstützung und wird der Kollege abgemahnt oder sogar gekündigt, ist eine Kündigung
ihrerseits  nicht notwendig.


An welche Beratungsstellen kann ich mich wenden?

Sie können sich an  die Handwerkskammer, an Frauenbeauftragte, Gewerkschaften, Frauennotrufe oder auch an einen Rechtsanwalt wenden.

Buchtipps:

‘Das kommt bei uns nicht vor’. Arbeitsmaterialien zu sexueller Diskriminierung am Arbeitsplatz (Taschenbuch)
von Ebba Ache (Autor), Heike Pich (Autor)

  • Taschenbuch: 153 Seiten
  • Verlag: Centaurus
  • Kurzbeschreibung:

    Die Problematik der sexuellen Diskriminierung am Arbeitsplatz wird erst seit einigen Jahren öffentlich diskutiert. Die Auswirkungen von sexualisierter Gewalt im Arbeits- und Ausbildungsbereich sind für die betroffenen Personen erheblich. Sie führen zur Verminderung von Berufs- und Arbeitsplatzperspektiven oder auch zum Abbruch der Ausbildung. Die Gesetzgebung der EU formulierte in einem neuen Gesetz von 2002 eindeutig die Verantwortlichkeit der Betriebe, für Schutz und Prävention zu sorgen.

    Hierfür bietet dieses Buch eine Hilfe. Es stellt detaillierte Konzepte, ihre Durchführung und Evaluation vor. Die Konzepte wurden in Hochschulen und Berufsbildenden Schulen in Deutschland, Österreich und den Niederlanden innerhalb eines EU-Projektes durch-geführt und ausgewertet, jeweils für die Leitungsebene, die Lehrenden und die Auszubildenden.

    Die Arbeitsmappe, die auch auf CD beigefügt ist, bietet (Ausbildungs)Betrieben und FortbildnerInnen umfangreiche Arbeitsmaterialien, die für die Behandlung der Themen Mobbing, sexuelle Diskriminierung und Gewalt in Informationsveranstaltungen, Fortbildungen etc. eingesetzt werden können.

    Mobbing und sexuelle Belästigung: Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und die Rechte der Betroffenen (Taschenbuch)
    von Gunter Pirntke (Autor)

  • Taschenbuch: 134 Seiten
  • Verlag: Expert-Verlag
  • Kurzbeschreibung:Das Fachbuch gibt einen Überblick über die verschiedenen Formen des Mobbings, der sexuellen Belästigung und der Nebenerscheinungen.

    Der Leser kann seine Rechte und die Verantwortung anderer selbst einschätzen und auch die Grenzen dieser Rechte beurteilen, besonders aus der Sicht der Betroffenen. Er kann aufgrund der Lektüre auch eigene Erfahrungen als Betroffener oder als Verantwortlicher einordnen und seine Entscheidungen überprüfen.

    Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 10. November 2009 um 23:24 und abgelegt unter Spezial. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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