Archiv für Februar, 2010

Achtung Betriebsgeheimnis – Hier sollten Sie lieber schweigen!

Donnerstag 25. Februar 2010 von loewetv

Oft kommt es vor, dass Angestellte ihren Job verlieren, weil sie zu viel über die Firma, Kollegen, den Vorgesetzen oder das Gehalt ausgeplaudert haben.


Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses sind Sie grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies muss im Arbeitsvertrag nicht einmal gesondert festgelegt wer-
den. Es gilt automatisch die so genannte arbeitsvertrag-
liche Treuepflicht. Arbeitgeber sollten dennoch die Ver-
schwiegenheitspflicht in den Arbeitsvertrag aufnehmen, um so Ihren Mitarbeitern dessen Bedeutung  klar zu erläutern.

Achtung! Selbst wenn Sie nicht mehr in der Firma tätig sind, dürfen Sie Interna nicht an Dritte weitergeben. Auch Jahre später kann Sie die alte Firma noch auf Schadensersatz verklagen.

Wie könnte eine Musterformulierung im Arbeitsvertrag aussehen?

Ein Beispiel der Formulierung zur Verschwiegenheitspflicht lautet wie folgt:

„Der Mitarbeiter verpflichtet sich, über die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl während der Dauer des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung Stillschweigen zu bewahren.“

Doch was genau sind Betriebsgeheimnisse, die nicht an Dritte weitergeben werden dürfen?

Unter Betriebsgeheimnis versteht man:

Tatsachen, die nach dem Willen des Geschäftssinhabers
geheim bleiben sollen

alle Vorgänge innerhalb eines Unternehmens, die aus Wett-
bewerbsgründen geheim zu halten sind Den ganzen Beitrag lesen »

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Nur die Rente allein reicht mir nicht! Darf ich Geld dazu verdienen?

Sonntag 21. Februar 2010 von loewetv

Die Lebenshaltungskosten werden immer höher, das spüren gerade auch Rentner. Vielen älteren Menschen, die gerne ihren wohlverdienten Ruhestand genießen würden, reicht die Rente nicht aus. Sie sind darauf angewiesen, ihre Rente zusätzlich durch einen Nebenverdienst aufzubessern.

Oder sie wollen gerne weiter arbeiten, weil sie sich noch nicht „zum alten Eisen“ zählen wollen. Oft kann da ein Nebenjob den Übergang in das Rentnerdasein erleichtern. Der Arbeits-
alltag muss so nicht abrupt beendet werden.

Zu welchen dieser Personen Sie auch zählen, Sie sollten auf jeden Fall einige wichtige Dinge wissen:

Darf ich als Rentner etwas dazu verdienen?

Ja! Wenn Sie das gesetzliche Rentenalter von derzeit 65 Jahre erreicht haben (wird ab dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben), dürfen Sie unbegrenzt zur Rente dazuverdienen. Sie bekommen dann sogar mehr Nettolohn, weil keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen werden.

Achtung! Je nach Lohnhöhe können Steuern anfallen. Wer sich also überwiegend aus finanziellen Gründen für eine Nebentätigkeit ent-
scheidet, sollte sich vorab lieber von Experten beraten lassen, damit es nicht zu einer bösen Überraschung kommt.

Ich bin Frührentner, darf ich einen Job annehmen?

Ja! Auch Frührenter können einen Job annehmen. Vor dem 65. Geburtstag gilt jedoch eine Lohngrenze von 400 Euro monatlich.

Achtung! Wenn Sie mehr verdienen als 400 Euro monatlich, bekommen Sie nur noch eine Teilrente.  Den ganzen Beitrag lesen »

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Krankmeldung – Meine Rechte und Pflichten

Sonntag 21. Februar 2010 von loewetv

Sie sind oft erkältet oder haben ständig Rückenschmerzen?

Gerade wenn Sie wegen Krankheit häufig in der Firma fehlen, sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Denn sonst könnte Ihnen sehr schnell die Kündigung drohen.


Was muss ich im Krankheitsfall besonders beachten?

1. die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt:

Von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit hängt es ab, ob Sie die Pflicht haben, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Das Gesetz sieht vor, dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits-
bescheinigung vorzulegen ist, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert. Die Vorlage muss dann spätestens am vierten Arbeitstag erfolgen. Dauert Ihre Krankheit länger, als das Attest bescheinigt, so müssen Sie sich von Ihrem Arzt ein neues Attest ausstellen lassen. 

2. die Krankmeldung:

Bei einer Dauererkrankung muss der Beschäftigte im Kündigungs-
schutzverfahren belegen, dass mit einer baldigen Genesung zu rechnen ist. Dazu muss er notfalls die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Wer wegen eines Arbeitsunfalls dauer-
haft erkrankt ist, kann grundsätzlich nicht krankheitsbedingt gekündigt werden.

Die Krankmeldung ist die Mitteilung an Ihren Arbeitgeber, dass Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig sind und daher nicht zur Arbeit erscheinen können. Sie sind verpflichtet, diese Mitteilung und
ebenfalls die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit möglichst schnell Ihrem Arbeitgeber zu übermitteln (im besten Fall bei Dienstbeginn), damit sich Ihr Arbeitgeber nötigenfalls Ersatz für die Zeit suchen kann, in der Sie ausfallen. Dies kann per Telefon, Fax, Mail oder auch per SMS erfolgen. Eine genaue Diagnose Ihrer Krankheit müssen Sie Ihrem Chef jedoch nicht geben. Den ganzen Beitrag lesen »

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Todsünden im Vorstellungsgespräch – Was sollte ich unbedingt vermeiden?

Donnerstag 4. Februar 2010 von loewetv

Wenn Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurden, können Sie stolz auf sich sein, denn Sie haben damit schon eine erste große Etappe gemeistert. Sie konnten mit Ihren Bewerbungsunterlagen überzeugen. Jetzt steht Ihnen ein sehr wichtiger  aber auch sehr nervenaufreibender Teil Ihrer Bewerbungsphase bevor. Im Vorstellungsgespräch geht es in erster Linie nun um die Frage, ob beide Seiten zueinander passen.

Wichtig ist nun nicht nur die gute Vorbereitung auf Fragen, die eventuell kommen könnten, (lesen sie dazu auch den Artikel
„Das Vorstellungsgespräch – Welche Fragen könnten kommen?“ ) sondern auch, während des Vorstellungsgespräches auf bestimmte Spielregeln zu achten.

Totsünden, die bei einem Vorstellungs-
gespräch unbedingt zu unterlassen sind:

 
– Zu spätes Erscheinen

Vermeiden Sie es, sich beim Vorstellungsgespräch zu verspäten. Verspätung kann bei fast allen Unternehmen einen sehr negativen Eindruck hinterlassen. Sollten Sie sich dennoch verspäten, setzen Sie sich umgehend mit dem Unternehmen in Verbindung und nennen Sie eine plausible Begründung. Begründungen wie „Ich habe ver-
schlafen“ oder „Ich habe den Zug verpasst“ zählen dabei nicht zu den plausiblen Begründungen, denn beides wäre bei entsprechender Vorbereitung durchaus vermeidbar gewesen.

Zu frühes Erscheinen Den ganzen Beitrag lesen »

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