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Krankmeldung – Meine Rechte und Pflichten

Sie sind oft erkältet oder haben ständig Rückenschmerzen?

Gerade wenn Sie wegen Krankheit häufig in der Firma fehlen, sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Denn sonst könnte Ihnen sehr schnell die Kündigung drohen. 


Was muss ich im Krankheitsfall besonders beachten?

1. die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt:

Von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit hängt es ab, ob Sie die Pflicht haben, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Das Gesetz sieht vor, dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits-
bescheinigung vorzulegen ist, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert. Die Vorlage muss dann spätestens am vierten Arbeitstag erfolgen. Dauert Ihre Krankheit länger, als das Attest bescheinigt, so müssen Sie sich von Ihrem Arzt ein neues Attest ausstellen lassen.  

2. die Krankmeldung:

Bei einer Dauererkrankung muss der Beschäftigte im Kündigungs-
schutzverfahren belegen, dass mit einer baldigen Genesung zu rechnen ist. Dazu muss er notfalls die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Wer wegen eines Arbeitsunfalls dauer-
haft erkrankt ist, kann grundsätzlich nicht krankheitsbedingt gekündigt werden.

Die Krankmeldung ist die Mitteilung an Ihren Arbeitgeber, dass Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig sind und daher nicht zur Arbeit erscheinen können. Sie sind verpflichtet, diese Mitteilung und 
ebenfalls die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit möglichst schnell Ihrem Arbeitgeber zu übermitteln (im besten Fall bei Dienstbeginn), damit sich Ihr Arbeitgeber nötigenfalls Ersatz für die Zeit suchen kann, in der Sie ausfallen. Dies kann per Telefon, Fax, Mail oder auch per SMS erfolgen. Eine genaue Diagnose Ihrer Krankheit müssen Sie Ihrem Chef jedoch nicht geben.

 

Ein paar Antworten auf wichtige Fragen zum Thema Krankheit im Beruf:

Wann muss ich meinem Arbeitgeber melden, dass ich krank bin?

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber umgehend mitteilen, dass Sie krank sind und ihn auch darüber informieren, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen. Sie sind verpflichtet, spätestens am vierten Arbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes vorzulegen.

Manchmal sind im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung auch kürzere Fristen festgelegt. Im Zweifelsfall sollten Sie nachfragen.

Ich bin 2 Wochen krank geschrieben, muss ich deshalb die ganze Zeit zu Hause bleiben?

Nein! Wenn Sie keine Hilfe haben, müssen Sie sich selbst ver-
sorgen. Sie müssen trotzdem einkaufen gehen, in die Apotheke oder zum Arzt. Allerdings sollten Sie Ihre Einkäufe auf dem kürzesten Weg erledigen.

Wenn Sie jedoch von Ihrem Arzt Bettruhe verordnet bekommen haben, sollten Sie diese auch einhalten und Bekannte oder Nachbarn um Hilfe bitten.

Ich bin schon seit 3 Wochen krank geschrieben und mir fällt lang-
sam die Decke auf den Kopf, kann ich auch mal abends ins Kino gehen?

Nein! Grundsätzlich ist zwar alles erlaubt, was die Genesung nicht verzögert oder gefährdet. Doch sollten Sie dies lieber unterlassen. Sie riskieren damit eine Abmahnung, falls Sie von Ihrem Chef oder einem Mitarbeiter dort gesehen werden.

Darf ich zu Verwandten fahren und mich dort auskurieren?

Ja! Doch sprechen Sie dies unbedingt vorher mit Ihrem behandeln-
den Arzt ab. Nur wenn er dies auch befürwortet, sollten Sie fahren.

Bekomme ich meinen Lohn weiter ausgezahlt, auch wenn ich länger krank bin?

Ja! Ihr Arbeitgeber zahlt den Lohn sechs Wochen lang weiter. Ab der siebten Woche tritt die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt für maximal 78 Wochen 70 Prozent des Gehalts als Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit muss jedoch von Ihnen
unverschuldet sein. Erkranken Sie, wenn Sie eigentlich zur Nacht-
schicht oder zum Feiertagsjob anrücken sollten, stehen Ihnen sogar die entsprechenden Aufschläge zu, obwohl Sie nicht gearbeitet haben (BAG 5 AZR 68/04).

Ich bin noch krankgeschrieben – darf der Chef verlangen, dass ich trotzdem zur Arbeit komme?

Nein! Ihr Arbeitgeber darf das nicht von Ihnen verlangen. Tut er es trotzdem, geht er ein großes Risiko ein. Denn falls Sie dabei einen gesundheitlichen Schaden erleiden, können sich Regressansprüche gegen Ihren Arbeitgeber ergeben.

Ich bin zwar noch krank geschrieben, möchte aber wieder zur Arbeit gehen, darf ich das?

Ja! Sie sollten vorher aber mit dem Arzt abklären, ob Sie wirklich schon wieder arbeitsfähig sind. Meist kann er das besser beurteilen als Sie. Gibt er seine Zustimmung, und schreibt Sie gesund, dann teilen Sie dies Ihrer Personalabteilung mit. Diese leitet Ihre Gesundschreibung dann an die Krankenkasse weiter.

Achtung! Wenn Sie wieder arbeiten, obwohl sie arbeitsunfähig geschrieben sind und sich deshalb die Krankheit verlängert, kann dies zur Folge haben, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber keine Entgelt-
fortzahlung schuldet. 

Ich habe eine Bindehautentzündung, muss ich trotzdem zur Arbeit?

Nein! Eine Bindehautentzündung ist ansteckend. Sie sollten zum Arzt gehen. Er wird Sie ein paar Tage krank schreiben, bis die Bindehautentzündung nicht mehr ansteckend ist.

Ich habe seit Tagen starke Rückenschmerzen, muss ich morgen trotzdem zur Arbeit?

Nein! Gerade bei einer Bürotätigkeit wird der Rücken oft durch eine falsche Sitzposition einseitig belastet. Sie können für ein oder zwei Tage zu Hause bleiben. Sie sollten jedoch vermeiden, viel zu sitzen oder schwere Sachen zu heben. Bei einem akuten Bandscheiben-
vorfall dauert Ihre Genesung natürlich wesentlich länger.

Ich habe starke Kopfschmerzen, kann ich zu Hause bleiben?

Falls es sich um gewöhnliche Kopfschmerzen handelt, sollten Sie nicht von der Arbeit fern bleiben. Bei einer Migräne ist es jedoch besser, nicht zur Arbeit zu gehen und sich lieber zu Hause in einen ruhigen, abgedunkelten Raum zu legen. Wenn die Schmerzen schlimmer werden, suchen Sie einen Arzt auf.

Ich habe große Probleme mit meinen Bronchien, könnte ich ein paar Tage in den Urlaub fahren um mich besser auszukurieren?

Nein! Sie riskieren damit den Versicherungsschutz zu verlieren. Sie sind offiziell krankgeschrieben und nicht im Urlaub. Es kann zwar sinnvoll sein, zu verreisen, um sich auszukurieren. Dies ist zum Beispiel bei Erkrankungen der Atemwege häufig der Fall. Doch dann sollten Sie eine Kur beantragen.

Ich habe mich für eine Woche krank schreiben lassen, bin jedoch gesund. Was für Folgen könnten mich erwarten?

Wenn Sie eine Krankheit lediglich vortäuschen und der Arbeit fern bleiben, ist das als Betrug oder Betrugsversuch zu werten und kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben.
Besonders kritisch ist es, wenn man Ihnen nachweisen kann, dass Sie während dessen sogar einem Nebenjob nachgehen sollten.

Ich hatte vor 2 Monaten einen Arbeitsunfall und bin noch krank geschrieben, kann ich gekündigt werden?

Nein! Bei einer Dauererkrankung müssen Sie im Kündigungs-
schutzverfahren belegen, dass mit Ihrer baldigen Genesung zu rechnen ist. Dazu müssen Sie notfalls auch behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. 

Doch wenn Sie wegen eines Arbeitsunfalls dauerhaft erkrankt sind, können Sie grundsätzlich nicht krankheitsbedingt gekündigt werden.

Ich bin öfter krank. Mein Chef hat mir nun gesagt, dass er den Verdacht hat, ich würde nur “blau machen”. Welche Folgen könnte dies für mich das nächste Mal haben?

Wenn Ihr Chef Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Krankmeldung hat, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenkassen informieren. Dieser könnte Sie gegebenenfalls auffordern, sich bei einem beauftragten Arzt vorzustellen. Dieser Aufforderung müssen Sie dann in jedem Fall nachkommen, da Sie sonst abgemahnt werden könnten.

Ich fahre gerne Motorradrennen. Kürzlich bin ich dabei gestürzt. Ich wurde vom Arzt krank geschrieben. Bekomme ich trotzdem meinen Lohn?

Ja! Gefährliche Sportarten wie Motorradrennen sind so lange in Ordnung, wie die üblichen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. Anders sehe es hingegen aus, wenn Sie sich grob fahrlässig (zum Beispiel bei Drunkenheit am Steuer) oder sogar vorsätzlich verletzen.

Im schlimmsten Fall führt eine Krankheit zum Verlust des Arbeitsplatzes. Eine Kündigung droht zum Beispiel bei häufigen Kurzerkrankungen, lang andauernder Krankheit, und auch bei krankheitsbedingter Leistungsminderung.

Lesen Sie auch unseren Artikel “Schweinegrippe am Arbeitsplatz – Das sollten Sie wissen!” 

 

Buchtipp:

Bevor der Job krank macht: Wie uns die heutige Arbeitswelt in die seelische Erschöpfung treibt – und was man dagegen tun kann (Taschenbuch)
von Hans-Peter Unger (Autor), Carola Kleinschmidt (Autor)

 

 

  • Taschenbuch: 200 Seiten
  • Verlag: Kösel-Verlag
  • Kurzbeschreibung:
    Seelische Erschöpfung entwickelt sich immer rasanter zur Krankheit Nummer eins im Job. Mehr und mehr Arbeitnehmer geraten in eine Abwärtsspirale. Es fängt harmlos an: wachsender Termindruck, mangelnde Wertschätzung. Häufig folgt Sorge um den Arbeitsplatz, schließlich permanente Selbstüberforderung.Am Ende steht die Diagnose: stressbedingte Erschöpfungsdepression.

    Erstmals zeigt dieses Buch den Mechanismus der schleichenden Erschöpfung. Es beschreibt Warnzeichen und Ausstiegs-
    möglichkeiten aus dem Teufelskreis. Und es legt den Finger in die Wunde: Nach neuen gesetzlichen Bestimmungen haben Arbeitgeber Verantwortung für die psychische Gesundheit ihrer Angestellten. Nicht nur jeder Einzelne, auch Unternehmen und Politik müssen handeln.


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    Dieser Beitrag wurde erstellt am Sonntag 21. Februar 2010 um 22:34 und abgelegt unter Spezial. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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