Joboffensive | inoffizieller Blog

Nur die Rente allein reicht mir nicht! Darf ich Geld dazu verdienen?

Die Lebenshaltungskosten werden immer höher, das spüren gerade auch Rentner. Vielen älteren Menschen, die gerne ihren wohlverdienten Ruhestand genießen würden, reicht die Rente nicht aus. Sie sind darauf angewiesen, ihre Rente zusätzlich durch einen Nebenverdienst aufzubessern.  

 

Oder sie wollen gerne weiter arbeiten, weil sie sich noch nicht “zum alten Eisen” zählen wollen. Oft kann da ein Nebenjob den Übergang in das Rentnerdasein erleichtern. Der Arbeits-
alltag muss so nicht abrupt beendet werden.
 

Zu welchen dieser Personen Sie auch zählen, Sie sollten auf jeden Fall einige wichtige Dinge wissen: 

Darf ich als Rentner etwas dazu verdienen? 

Ja! Wenn Sie das gesetzliche Rentenalter von derzeit 65 Jahre erreicht haben (wird ab dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben), dürfen Sie unbegrenzt zur Rente dazuverdienen. Sie bekommen dann sogar mehr Nettolohn, weil keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen werden. 

Achtung! Je nach Lohnhöhe können Steuern anfallen. Wer sich also überwiegend aus finanziellen Gründen für eine Nebentätigkeit ent-
scheidet, sollte sich vorab lieber von Experten beraten lassen, damit es nicht zu einer bösen Überraschung kommt. 

Ich bin Frührentner, darf ich einen Job annehmen? 

Ja! Auch Frührenter können einen Job annehmen. Vor dem 65. Geburtstag gilt jedoch eine Lohngrenze von 400 Euro monatlich.  

Achtung! Wenn Sie mehr verdienen als 400 Euro monatlich, bekommen Sie nur noch eine Teilrente. 

Bei einer Teilrente wird die Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. In zwei Monaten pro Jahr gilt die “doppelte Hinzuverdienstgrenze”. Das heißt, es ist erlaubt, doppelt so viel hinzuzuverdienen. 

Dies gilt für folgende Altersrenten vor dem 65. Geburtstag: 

- Altersrente für Frauen 

- Altersrente für langjährig Versicherte 

- Altersrente für Schwerbehinderte 

- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit 

- Altersrente nach Altersteilzeit
  

Wird mir bei der Frührente automatisch alles über 400 Euro abgezogen? 

Nein! Je nach Höhe des Lohns wird Ihre Rente um ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel gekürzt oder sogar komplett gestrichen.  

Achtung! Das gilt auch, wenn Sie die Einkommensgrenze nur knapp überschreiten. Nur ein Euro mehr Lohn kann zum Verlust eines Drittels der Rente führen! 

Muss ich meinen Nebenjob der Rentenkasse mitteilen? 

Ja! Es ist auf jeden Fall ratsam, sich von der Rentenversicherung beraten zu lassen. 

Achtung! Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem früheren Lohn und müssen auf jeden Fall neu berechnet werden. 

Muss ich als Frührentner Sozialbeiträge zahlen? 

Ja! Auf den Nebenjob-Lohn über 400 Euro sind Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge fällig. Dadurch erhöht sich aber der spätere Anspruch auf Ihre Altersrente. 

Welche Hinzuverdienstgrenzen habe ich zu beachten? 

Die Hinzuverdienstgrenze bei einer vorzeitigen Teilrente wird individuell errechnet. Sie ist abhängig vom Verdienst, den Sie in den letzten drei Kalenderjahren vor dem Rentenbeginn erzielt haben (bei Rentenbeginn vor dem 01.01.2000 im letzten Kalenderjahr). 

Solllten Sie in dieser Zeit ein hohes Einkommen gehabt haben, dürfen Sie mehr hinzuverdienen, als wenn Sie nur ein geringes Einkommen hatten. Wurde in den drei Kalenderjahren ein Entgelt von weniger als 50 Prozent des Durchschnittseinkommens erzielt, gelten Mindesthinzuverdienstgrenzen. 

Welche Einkommen führen zum Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze und welche nicht? 

Anrechnungsfähige Einkommen sind Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen aus einer abhängigen Beschäftigung und Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit. 

Anrechnungsfähige Einkommen sind zum Beispiel: 

- Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer abhängigen
  Beschäftigung 

- Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit 

- Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder
  Krankengeld 

- Übergangsgeld und Verletzungsgeld aus der gesetzlichen
  Unfallversicherung (Nur bei Bezug einer Rente wegen voller
  Erwerbsminderung)
  

Nicht anrechnungsfähige Einkommen sind zum Beispiel: 

- Betriebsrenten und beamtenrechtliche Pensionen 

- Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit vor Rentenbeginn  

- Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung 

- Einkünfte aus Vermögen 

- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn sie nicht
  Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit sind 


Buchtipp:

Und dann? 101 Idee für den Ruhestand (Broschiert)
von Dagmar Giersberg (Autor)     

 

  • Broschiert: 188 Seiten
  • Verlag: Bertelsmann
  • Kurzbeschreibung:

    Dieses Buch begleitet Menschen, die sich auf den Ruhestand vorbereiten und regt an, neue Aufgaben für sich zu entdecken.

    Dagmar Giersberg beschreibt das Spektrum vom Teilzeitjob bis zum Ehrenamt, vom Freiwilligendienst bis zum Engagement beim Wohlfahrtsverband. Sie stellt Vereine und Interessenverbände vor, in denen sich Ruheständler engagieren können und sozial aktiv bleiben. Und nicht zuletzt informiert sie zu steuerrechtlichen und finanziellen Fragen rund um Rente und Einkommen.


    Diesen Artikel speichern / Drucken
    • Digg
    • MisterWong
    • MisterWong.DE
    • Yigg
    • Google Bookmarks
    • Technorati
    • TwitThis
    • YahooMyWeb
    • del.icio.us
    • Facebook
    • MySpace
    • Live
    • Sphinn
    • Mixx
    • LinkedIn
    • Print

    Dieser Beitrag wurde erstellt am Sonntag 21. Februar 2010 um 23:49 und abgelegt unter Spezial. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

    Kommentar schreiben