Kündigung erhalten! – Was nun?
Dienstag 2. März 2010 von loewetv
Mehr als 3 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit arbeitslos! In manchen Fällen traf es Arbeitnehmer völlig unvorbereitet. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist ein großer Schock, der erst einmal verkraftet werden muss.
Jetzt heißt es: Einen kühlen Kopf bewahren!

Zunächst stellt sich die Frage, ob die Kündigung überhaupt rechtens war.
Wenn Ihnen gekündigt wurde, dann lassen Sie als erstes vom Betriebsrat oder Ihrer Gewerkschaft prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist:
- Hat der Arbeitgeber den Kündigungsschutz beachtet?
- Wurde der Betriebsrat und die Mitarbeiter-
vertretung ordnungsgemäß angehört?
- Ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?
Falls Sie in einer kleineren Firma arbeiten und kein Betriebsrat oder keine Gewerkschaft vorhanden ist, Sie sich aber zu Un-
recht gekündigt fühlen, steht Ihnen frei, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Diesen müssen Sie dann jedoch selbst bezahlen.
Achtung! Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen eingereicht werden, nach dem Sie die schriftliche Kündigung erhalten haben (Poststempel).
Haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II?
Auf Arbeitslosengeld I haben Arbeitslose Anspruch, die:
in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis standen.
Sie erhalten 60 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns der letzten Beschäftigung (Eltern mit Kind, 67 Prozent). Arbeitslose unter 50 Jahren bekommen maximal 12 Monate Arbeitslosengeld, ab 50 Jahren maximal 15 Monate, ab 55 Jahren maximal 18 Monate und ab 58 Jahren maximal 24 Monate.
Auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben Arbeitslose Anspruch, die:
erwerbsfähig, und gesundheitlich in der Lage sind, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten. Das heißt, wer seinen Lebens-
unterhalt nicht selbst durch zumutbare Arbeit oder aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oderVermögen bestreiten kann und dadurch hilfsbedürftig ist, bekommt derzeit eine Grundsicherung von 359 Euro pro Person (Partner in Lebensgemeinschaften: je 323 Euro).
Für Kinder gibt es je nach Alter 215 bis 287 Euro. Der Anspruch besteht, solange der Empfänger hilfsbedürftig ist und die Voraussetzungen erfüllt.
Falls Sie seit kurzem arbeitslos sind, sollten Sie unbedingt
wissen, dass Ihnen erst ab dem Tag der Antragstellung das Arbeitslosengeld gezahlt wird. Sie sollten sich schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Das heißt, sobald Sie davon wissen.
Achtung! Erst ab dem Tag der Arbeitslosmeldung gilt die Leistung als beantragt! Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel mehrere Wochen. Die Entscheidung wird Ihnen dann schriftlich mitgeteilt. Übrigens, Arbeitslosengeld wird niemals rückwirkend gezahlt!
Am ersten Tag:
- Suchen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen heraus und überprüfen
Sie dabei die Akualität.
- Suchen Sie Ihre Sozialversicherungsunterlagen der letzten zwei
Jahre heraus.
- Melden Sie sich bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur telefonisch
arbeitslos.
- Geben Sie Ihre persönlichen Daten an und klären, ob Sie
Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben.
Am zweiten Tag:
- Können Sie Ihren Arbeitslosengeldantrag in der Agentur abholen.
Achtung! Stellen Sie sich dabei auf längere Wartezeiten ein.
Vergessen Sie nicht Ihren Personalausweis und den evt. Nachweis früher gleisteten Geldzahlungen der Arbeitsagentur mitzunehmen.
Auch wenn Sie kein Arbeitslosengeld von der Argentur für Arbeit
bekommen, sollten Sie sich auf jeden Fall arbeitssuchend melden.
Denn diese Zeit wirkt sich auf Ihre Rente aus.
Tipp: Wenn Sie einen Drucker besitzen, haben Sie auch die Möglichkeit, sich den Antrag auf Arbeitslosengeld direkt auf der
Homepage der Agentur für Arbeit herunterladen. So können Sie den Antrag vorab zu Hause ausfüllen. Dazu klicken sie HIER.
- Sie erhalten in der Agentur auch einen Anmeldebogen.
Das sogenannte Arbeitspaket. Es ist ein mehrseitiger Bogen,
in den Sie Ihre wichtigsten Kenntnisse und Fähigkeiten eintragen
sollen. Dabei wird unter anderem erfasst, ob Sie in Vollzeit oder
Teilzeit, überregional, bundesweit oder im Ausland vermittelbar
sind.
- Es werden zwei weitere Termine vereinbart. Ein Termin zur
Abgabe des ausgefüllten Antrages bei der Leistungsabteilung
und ein weiterer Termin für das Erstgespräch bei Ihrem
Berufsberater.
Innerhalb der ersten Woche:
- Wenn Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld I oder II ausgefüllt
haben, suchen Sie alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise
zusammen.
- Füllen Sie die Formulare des Arbeitspakets aus.
- Schicken Sie alle Unterlagen umgehend an die Arbeitsagentur!
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Antrag auf Arbeitslosengeld I: Eine Lohnbescheinigung, Arbeitgeberbescheinigung (siehe weiter unten)
Für den Antrag auf Arbeitslosengeld II: Arbeitgeberbescheinigung, Mietvertrag, Kapitalanlagen, Lebensversicherungen, Immobilienbesitz etc.
Nach ein bis zwei Wochen:
- Findet der Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter der
Leistungsabteilung statt. Sie besprechen dort zusammen
Ihren Antrag. Sollten Sie noch Fragen dazu haben,
bitten Sie den Sachbearbeiter um Hilfe.
- Falls alle Unterlagen vorliegen, wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie alle
Voraussetzungen erfüllen um Arbeitslosengeld zu erhalten.
Bei ALG I wird Ihnen derSachbearbeiter schon die Summe nennen
können, die gezahlt wird.
- Bereiten Sie sich nun auf das Erstgespräch bei Ihrem Berufs-
berater vor. Machen Sie sich darüber Gedanken, welche
beruflichen Ziele Sie haben und welche Hilfe Sie benötigen.
Nach vierzehn Tagen:
- Findet Ihr erstes Gespräch mit Ihrem Berufsberater statt. Er
wird, zusammen mit Ihnen, ein berufliches Profil erstellen.
- Er wird Ihr berufliches Profil dann mit infrage kommenden
Stellenangeboten vergleichen.
- Eine Eingliederungsvereinbarung wird geschlossen.
Die Arbeitsagentur legt darin fest, wie Sie unterstützt werden
(zum Beispiel Fort- und Weiterbildung oder Hilfe zur Kinder-
betreuung etc.)
- Es wird Ihnen gesagt, wie Sie am Besten bei der Arbeitssuche
vorgehen.(Form und Anzahl der Bewerbung)
Achtung! Werden Punkte aus der Eingliederungsvereinbarung nicht erfüllt, können Ihnen die Leistungen gekürzt werden.
Nun sind ersteinmal alle wichtigen Termine bei der Arbeitsagentur erledigt, Zeit sich um die Bewerbungsunterlagen zu kümmern.
Wie Sie am besten erfolgreiche Bewerbungsunterlagen erstellen lesen Sie
HIER
Worauf es bei einem guten Bewerbungsfoto ankommt lesen Sie
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Wie Sie sich am besten auf ein Vorstellungsgespräch vorbereiten lesen Sie
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Was Sie bei einem Vorstellungsgespräch beachten müssen lesen lesen Sie
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Was Sie bei einem Vorstellungsgespräch unbedingt vermeiden sollten lesen Sie
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Worauf Sie bei einem Telefoninterview achten sollten lesen Sie
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In der Arbeitgeberbescheinigung nennt der Arbeitgeber die Gründe, warum die Beschäftigung endet. Sie sollten mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass er die Bescheinigung nicht direkt an die Arbeitsagentur, sondern an Sie schickt. Dies ist wichtig, damit Sie die Gründe für das Beschäftigungsende prüfen können. Falls Sie nicht einverstanden sein sollten, können Sie so auf eine Änderung drängen.
Überprüft werden sollten auch die Angaben zu Ihrem Bruttolohn. Denn danach berechnet die Arbeitsagentur Ihr Arbeitslosengeld. Achten Sie darauf, dass Weihnachts- oder Urlaubsgeld, vermögens-
wirksame Leistungen oder Sachbezüge nicht „vergessen“ werden.
Arbeitnehmer, die ihre Arbeitslosigkeit selbst verschuldet haben, bekommen eine Sperrzeit. Das heißt, es gibt bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld. Die Anspruchsdauer verkürzt sich dabei auch noch zusätzlich. Deshalb sind die Angaben im Fragebogen zum Verlust der Arbeit äußerst wichtig. Durch die Art der Antworten kann eine Sperrzeit ausgelöst oder auch vermieden werden. Deshalb sollten Sie den Fragebogen in Ruhe zu Hause ausfüllen und sich gegebenenfalls von einer Beratungsstelle beraten lassen.
Buchtipps:
von Rolf Winkel (Autor), Hans Nakielski (Autor)
Kurzbeschreibung:
Immer wieder ändert der Gesetzgeber die Regeln bei der Arbeitslosenversicherung. Und auch die Sozialgerichte sorgen mit Grundsatzentscheidungen für neue Akzente: So entschied das Bundessozialgericht, dass Arbeitslose, die kurz vor dem Ende ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld I krank werden, bis zu 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld in Höhe des ALG I haben. Die Neuauflage der bewährten ´111 Tipps für Arbeitslose´ gibt Orientierung und zeigt Arbeitslosen, wie sie an sämtliche Leistungen kommen, die ihnen zustehen. Der Ratgeber beantwortet viele Fragen, die bares Geld wert sind.
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