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Zeitarbeit – Vor- und Nachteile


Zeitarbeitsfirmen leben davon, dass sie ihre Arbeitskräfte gegen Bezahlung einem anderen Betrieb für eine bestimmte Zeit überlassen.

Einige Unternehmen nutzen die Zeitarbeit, um geeignete Mitarbeiter für Ihren Betrieb zu finden. So kann es vor-
kommen, dass  Zeitarbeiter, die sich beim Unternehmen (Entleiher) bewährt haben, später dann auch übernommen werden. 
Um dies zu verhindern, versuchten Zeitarbeitsfirmen in der Vergangenheit , ihre Mitarbeiter vertraglich an ihr Zeit-
arbeitsunternehmen zu binden. Der Gesetzgeber hat hier 
jedoch einen Riegel vorgeschoben.
 


Die Zeitarbeit ist in Deutschland gesetzlich geregelt. 

Das heißt, Sie haben die gleichen Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer, auch wenn Sie für ein Zeitarbeitsunternehmen arbeiten. Sie haben also den gleichen Urlaubsanspruch, das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Schwerbehinderten- und Mutterschutz, Arbeitsschutz und die gleichen Kündigungsfristen.

Vor dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses als Zeitarbeit-
nehmer sollten Sie unbedingt den Vertrag genauestens prüfen!

Vergleichen Sie die Leistungen der einzelnen Zeitarbeitsfirmen. 
Auch die Bezahlung ist meist sehr unterschiedlich.

Tipp: Hilfreich kann es sein, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

Was versteht man unter dem Begriff “Zeitarbeit”?

Den Begriff “Zeitarbeit” versteht man als eine Art Dreiecksverhältnis zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen, einem Zeitarbeiter und einem Entleihunternehmen. Ein selbstständiger Unternehmer überlässt seinen Arbeitnehmer einem dritten Unternehmen zur Arbeitsleistung. Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt im Rahmen eines Zeitarbeitsüberlassungsvertrages den Zeitarbeiter gegen eine Vergütung einem Entleihunternehmen.

 Genehmigung der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)

Die Genehmigung wird unter Prüfung folgender Punkte vergeben:

- Der Verleiher ist zuverlässig, was die Ausübung der
  Arbeitnehmerüberlassung betrifft. Das heißt, dass er alle
  notwendigen Vorschriften kennen und beachten muss.

- Die Organisation des Betriebes des Verleihers versetzt
  ihn in die Lage seine Pflichten als Arbeitgeber zu erfüllen.

Achtung! Falls Sie sich von einer Zeitarbeitsfirma beschäftigen lassen möchten, sollten sich in jedem Fall die Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung vorzeigen lassen.

Zeitarbeit oder Leiharbeit - Gibt es da einen Unterschied?

Nein! Es gibt keinen Unterschied. Dies bedeutet, dass ein Beschäftigter seine Arbeitsleistung nicht bei seinem Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma), sondern bei einem Dritten (Entleiher) erbringt.  

Welche Qualifikationen sollte ich mitbringen?

Das kommt darauf an, in welchem Bereich Sie tätig sein möchten. Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen werden in fast allen Unternehmensbereichen eingesetzt. Selbst wenn Sie nicht über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen, haben Sie durchaus Chancen.

Wie viel Urlaub steht mir als Zeitarbeiter zu?

Die Länge Ihres Urlaubsanspruches richtet sich nach der Dauer der ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bei der Zeitarbeitsagentur.
 
Im ersten Jahr stehen Ihnen 24 Arbeitstage Urlaub zu. Der Anspruch steigt im zweiten Jahr und dritten Jahr um jeweils einen, im vierten und fünften Jahr um zwei Tage. Ab einer Betriebszu-
gehörigkeit von fünf Jahren stehen Ihnen dann 30 Tage Urlaub pro Kalenderjahr zu.

Achtung: Der vollen Urlaubsanspruch erwerben Sie erst dann, wenn Sie mindestens sechs Monate ununterbrochen als Vollzeitkraft bei ihrer Zeitarbeitsfirma angestellt waren. Falls Sie vorher ausscheiden sollten, dürfen Sie  für jeden Monat Ihrer Beschäftigung nur ein Zwölftel Ihres Jahresurlaubs nehmen.

Was ist, wenn die Zeitarbeitsfirma keinen Job für mich findet?

Das Risiko, einen Mitarbeiter nicht vermitteln zu können, trägt grundsätzlich das Zeitarbeitsunternehmen. Das heißt, auch dann, wenn Sie über längere Zeit nicht gebucht werden, erhalten Sie Ihren vereinbarten Lohn.  

Kann ich von meiner Zeitarbeitsfirma gekündigt werden, wenn ich längere Zeit nicht vermittelt werden kann?

Nein! Die Zeitarbeitsfirma kann Ihnen aus diesem Grund nicht einfach kündigen. Erst wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass erfolglos alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um eine neue Einsatzmöglichkeit für Sie zu finden, droht eine betriebsbedingte Kündigung.

Tipp: Sie können jedoch binnen drei Wochen Kündigungsschutz-
klage beim Arbeitsgericht erheben.

Droht mir die Kündigung, wenn Unternehmen, in dem ich zum Einsatz komme, mit meinen Leistungen unzufrieden sind?

Nein! Solange es Einzelfälle bleiben, besteht im Normalfall keine Gefahr. Das Unternehmen kann zwar von Ihrer Zeitarbeits-
agentur verlangen, dass Sie gegen einen anderen Kollegen ausgetauscht werden, aber Ihr Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma bleibt weiterhin bestehen. 

Achtung: Falls Sie über einen längeren Zeitraum nicht vermittelbar sind, weil Ihnen eine bestimmte Qualifikation fehlt, kann es vorkommen, dass die Zeitarbeitsfirma Ihnen eine Weiterbildung anbietet. Dieses Angebot sollten Sie auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Denn wenn Sie wegen fehlender Qualifikationen vom Zeitarbeitsunternehmen nicht mehr eingesetzt werden können und auf die Weiterbildung verzichten um wieder vermittelbar zu sein, riskieren Sie eine Kündigung.

Habe ich ein Recht auf eine von der Zeitarbeitsfirma finanzierte Weiterbildung?

Nein! Einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung gibt es hingegen nicht.

Tipp: Die meisten Bundesländer räumen Arbeitnehmern jedoch das Recht ein, sich für eine bestimmte Zeit bei voller Bezahlung von der Arbeit freistellen zu lassen, um eine Weiterbildung wahrzunehmen. Bildungsurlaube dürfen jedoch meist fünf Tage pro Kalenderjahr bzw. zehn Tage in zwei Jahren nicht überschreiten.

Welche Wochenarbeitszeit ist bei der Zeitarbeit vorgesehen?

Die Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften mit dem Interessen-
verband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen und dem Bundes-
verband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen sehen eine Wochenarbeitszeit von 35 Stunden vor.

Durch eine Zusatzvereinbarung (zum Beispiel im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung) kann davon abgewichen werden. Durch Abzug gesetzlicher Feiertage wird für jeden Monat eine individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit gebildet:

- bei 20 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 140 Stunden

- bei 21 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 147 Stunden

- bei 22 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 154 Stunden

- bei 23 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 161 Stunden

Werden meine Überstunden bezahlt?

Um flexibel auf die aktuelle Auftragslage reagieren zu können, setzen viele Zeitarbeitsfirmen Jahresarbeitszeitkonten ein.

Das heißt: Überstunden werden meist durch Freizeit ausgeglichen. In Zeiten ohne Aufträge sammelt der Zeitarbeiter Minusstunden an, die mit den anfallenden Überstunden während seiner Einsätze verrechnet werden. Anschließend wird in regelmäßigen Abständen eine Gesamtbilanz gezogen.  

Mit wem schließe ich einen Arbeitsvertrag ab?

Sie unterschreiben ihren Arbeitsvertrag bei der Zeitarbeitsagentur.

Wie weit darf der Anfahrtsweg zur Einsatzfirma sein?

Wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis richtet sich das Einsatzgebiet des Zeitarbeitnehmers nach den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag.

Tipp: Ist die Entfernung von Ihrem Wohnort so groß, dass sie sich nicht jeden Tag zurücklegen lässt, muss der Arbeitgeber einen Beitrag zu den Mehrkosten oder zu einem Umzug leisten. 

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja! Auch als Mitarbeiter eines Zeitarbeitsunternehmens haben Sie nach ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis von ihrem Arbeitgeber.

Die Unternehmen, in denen Sie zum Einsatz kommen, haben meist einen besseren Überblick über Ihre Leistungen. Darum sollten Sie sich darum bemühen, eine Beurteilung der entleihenden Firmen zu erhalten. Einen Rechtsanspruch auf ein solches Zeugnis haben Sie aber leider nicht.


Pro:

- Sie lernen viele Menschen kennen.

 - Sie werden bei sehr unterschiedlichen Tätigkeiten
   eingesetzt.

- Sie gewinnen an Berufserfahrung.

- Bewerbung ist meist unproblematisch.

- Bei passender Qualifikation, sehr schnell Arbeit.

- Zeitarbeit kann Dauerjob werden.

- Job auch ohne abgeschlossene Ausbildung möglich.

- Sie erwerben neue Quallifikationen.

- Sie erkennen eigene Potentiale besser

- Weiterbildung

- langfristige Einsätze möglich

_________________________________________________________________

Contra: 

- Lohn meist niedriger als bei Festanstellung.

- Sie haben keinen festen Kollegenkreis.

- bei schwierigen Aufgaben, wiederkehrender
  Einarbeitungsaufwand.

- Verschiedene Einsatzorte (manchmal sehr weit
   vom Wohnort entfernt).

- Oftmals unseriöse Vermittlungsfirmen.

Ob die Tätigkeit als Zeitarbeiter für Sie in Frage kommt, sollten Sie sich sehr gut überlegen. Da Unternehmen oft Arbeitnehmer über Arbeitnehmerüberlassungen suchen, um diese nachher selbst einzustellen, kann Zeitarbeit eine gute Chance sein, langfristig gesehen stellt Zeitarbeit aber keine Alternative dar.

 

 Buchtipps:

Das ist mein Job. Selbständigkeit oder Festanstellung, Teilzeit oder Zeitarbeit – so finden Sie Ihr persönliches Jobmodell [Taschenbuch]
Sylvia Englert (Autor)

  • Taschenbuch: 252 Seiten
  • Verlag: Econ
  • Kurzbeschreibung:Vollzeit oder Teilzeit? Fest, befristet oder frei? Arbeitsplatz in der Firma oder zu Hause? Sylvia Englert bietet konkrete Anleitung, sich seinen Job maßzuschneidern und auch in schwierigen Zeiten zufrieden zu arbeiten. Dazu muss man wissen, welche Möglichkeiten es gibt und was man selber will. Bin ich Teamplayer oder Solist? Generalist oder Spezialist? Ein unverzichtbarer Ratgeber mit zahlreichen Selbsttests und vielen praktischen Hinweisen.


    Pocket Business: Zeitarbeit. Chancen und Risiken für Zeitarbeitnehmer und Kundenunternehmen [Broschiert]
    von Edgar Schröder (Autor)

     

     

  • Broschiert: 128 Seiten
  • Verlag: Cornelsen
  • Kurzbeschreibung:

    Zeitarbeit etabliert sich als dauerhafter und fester Bestandteil des ersten Arbeitsmarktes: Allein im ersten Halbjahr 2004 waren etwa 500.000 Menschen als Zeitarbeitnehmer beschäftigt. Das Buch bringt die Fakten über diese Beschäftigungsform sowohl für (potenzielle) Zeitarbeitnehmer als auch für Entscheidungsträger auf Seiten der Kundenunternehmen. Behandelt werden sämtliche Spielregeln der Zeitarbeit bis hin zu den gesetzgeberischen und vertragsrechtlichen Grundlagen.

    Eine notwendige Vorraussetzung um gewerbsmäßig Arbeitnehmer verleihen zu können, ist eine Genehmigung. Wenn es keine Gründe nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gibt, die gegen eine Erteilung der Genehmigung sprechen, hat der Antragssteller einen rechtlichen Anspruch auf die Erteilung einer Erlaubnis.


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    Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 17. Juni 2010 um 22:53 und abgelegt unter Spezial. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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