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Der Betriebsrat – Aufgaben, Rechte und Pflichten

Der Betriebsrat ist die Vertretung der Arbeitnehmer/innen zur Wahrung der betrieblichen Mitbestimmung gegenüber dem Arbeitgeber. Grundlage seiner Arbeit ist das Betriebs-
verfassungsgesetz (BetrVerfG).


In privaten Unternehmen und Betrieben ab einer Grösse von mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern (wovon drei wählbar sein müssen) haben diese laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVerfG) das Recht, einen Betriebsrat zu wählen.
Der Arbeitgeber muss dazu selbst nicht aktiv werden. Er darf die Wahl jedoch nicht behindern oder verbieten. Er hat die Wahlkosten sowie alle durch die Arbeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen.

Wer ist berechtigt einen Betriebsrat zu wählen?

Wahlberechtigt sind Arbeiter und Angestellte des Betriebs oder Unternehmens, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Dazu gehören auch Außendienstmitarbeiter, Tele- und Heimarbeiter, sofern sie überwiegend für den Betrieb tätig sind, sowie Auszubildende.

Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese ebenfalls wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Dies betrifft hauptsächlich Zeitarbeiter.

Für welchen Zeitraum wird der Betriebsrat gewählt?

Der Betriebsrat wird für jeweils 4 Jahre gewählt.


Kann ein Mitglied des Betriebsrates gekündigt werden?

Nein. Jedes Mitglied des Betriebsrates genießt für die Dauer seiner Amtszeit (und noch ein Jahr darüber hinaus) Kündigungsschutz. Ausgenommen davon sind außerordentliche Kündigungen oder Kündigungen bei Betriebsschließungen.


Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates:

- Überwachung, dass die zugunsten der Arbeitnehmer
geltenden Gesetze,Verordnungen, Unfallverhütungs-
vorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
durchgeführt werden.

- Beantragung von Maßnahmen beim Arbeitgeber, die dem
Betrieb und der Belegschaft dienen.

- Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.

- Entgegennahme von Anregungen von Arbeitnehmern und der
Jugend- und Auszubildendenvertretung, falls diese berechtigt
erscheinen.

- Förderung und Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger
besonders schutzbedürftiger Personen.

- Förderung der Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb
und des Verständnisses zwischen ihnen und den deutschen
Arbeitnehmern sowie Beantragung von Maßnahmen zur
Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb.

- Förderung der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von
Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung,
Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem
beruflichen Aufstieg.

- Förderung und Sicherung der Beschäftigung im Betrieb.

- Förderung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des
betrieblichen Umweltschutzes Überwachungsaufgaben
des Betriebsrats

Beteiligungsrechte des Betriebsrates:

Kündigung:

Vor jeder Kündigung (Änderungskündigung, ordentliche und außerordendliche Kündigung) ist zwingend der Betriebsrat anzuhören.

Einstellung, Ein- oder Umgruppierung sowie Versetzung
:

Der Betriebsrat muss vor jeder Einstellung, Ein- oder Umgruppierung sowie Versetzung angehört werden.
Falls der Arbeitgeber den Bedenken oder dem Widerspruch des Betriebsrates nicht folgt, so muss die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzt werden.

Informationsrecht:

Der Betriebsrat hat ein allgemeines Informationsrecht. Das heißt, er hat das Recht alle Informationen vom Arbeitgeber einzufordern, die er für eine ordnungsgemäße Durchführung seiner Tätigkeit benötigt.
Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über geplante personelle Maßnahmen rechtzeitig und umfassend zu informieren. Unter die Informationspflicht fallen auch geplante technische und organisatorische Veränderungen. Die Information hat so frühzeitig zu erfolgen, dass der Betriebsrat weitergehende, ihm zustehende Rechte wahrnehmen kann.

Beratungsrecht:

Der Arbeitgeber muss sich die Argumente des Betriebsrates anhören und in seine Entscheidungen mit einbeziehen.

Mitbestimmungsrecht:

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung von Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätzen und Maßnahmen der betrieblichen Fortbildung.

Auch bei folgenden Punkten hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht:

- Leistungsbezogenes Entgelt (zum Beispiel Leistungsprämien)

- Gruppenarbeit

- Arbeitszeiten (zum Beispiel: Pausenregelung, Gleitzeit,
jedoch nicht die Dauer der Wochenarbeitszeit)

- Unfallverhütung

- Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit
(zum Beispiel: Überstunden, Kurzarbeit)

- Urlaubsregelung

- Lohngestaltung (Gehaltsgrundsätze, Gehaltsstufen, jedoch
nicht die Festlegung von Gehältern)

-  Ordnung des Betriebes (zum Beispiel: Parkplatzvergabe,
Videoüberwachung, Ethikgrundsätze)

Das Ergebnis bezeichnet man als  Betriebsvereinbarung. Diese gilt zwingend für alle Mitarbeiter im Unternehmen, soweit nicht einzelne Bereiche oder Beschäftigtengruppen ausgenommen sind.


Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten:

Eine Mitbestimmung des Betriebsrates in wirtschaftlichen Angelegenheiten ist zwar grundsätzlich ausgeschlossen. Doch vor der Umsetzung von wirtschaftlichen Entscheidungen hat der Arbeitgebers den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.

Die Maßnahmen sind mit ihm beraten, auch wenn in diesem Punkt kein Mitbestimmungsrecht besteht. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Verlagerung des Betriebes, geplanten Stilllegungen oder auch Massenentlassungen.

Unterstützung einzelner Belegschaftsmitglieder:

Sollte ein Belegschaftsmitglied vom Arbeitgeber oder anderen Arbeitnehmern benachteiligt oder ungerecht behandelt worden sein, kann es sich beim Betriebsrat darüber beschweren.

Der Betriebsrat ist verpflichtet, sämtliche Beschwerden entgegenzunehmen und beim Arbeitgeber darauf hinzuwirken, dass die Benachteiligung oder nachteilige Beeinträchtigung des Arbeitnehmers letztlich beseitigt wird.

Buchtipps:

Der Betriebsrat: Wahlen, Organisation, Rechte, Pflichten [Broschiert]

Burghard Kreft (Autor), Günter Schaub (Autor)

Broschiert: 540 Seiten

Verlag: Deutscher Taschenbuch Verlag

Kurzbeschreibung:

Dieses Buch ist für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte geschrieben. Im knappen Stil eines Nachschlagewerkes werden ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Betriebsverfassung erläutert. Dabei ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts umfassend dokumentiert.
In leicht verständlicher Form erfahren Sie u. a., wie der Betriebsrat gewählt wird, wie die Organe der Betriebsverfassung strukturiert sind, bei welchen Maßnahmen der Arbeitgeber den Betriebsrat beteiligen muss, wie weit dessen Mitbestimmungsrechte reichen, und welche Rechte dem einzelnen Arbeitnehmer im Betrieb zustehen.

Betriebsrat für Dummies: Mitberaten, mitwirken, mitbestimmen [Taschenbuch]
Margarete Graf (Autor)

Taschenbuch: 352 Seiten

Verlag: Wiley-VCH Verlag GmbH & Co

Kurzbeschreibung:

Dieses Buch beschreibt die Funktion, die Rechte und Pflichten sowie die tägliche Arbeit des Betriebsrats: von der Zusammensetzung des Gremiums über die Organisation der Arbeit, die Gestaltung der Betriebsversammlung und die Ausübung des Mitbestimmungsrechts bei Einstellung, Abmahnung, Kündigung, Eingruppierung etc. bis zur Verhandlung des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber über Betriebsvereinbarungen oder einen Sozialplan.
Die Autorin informiert ausführlich darüber, welche Fragen der Betriebsrat regeln kann und welche nicht, wo er gegebenenfalls Unterstützung erhält und welche Informationsquellen unerlässlich sind. Im Top-Ten-Teil stellt sie die zehn wichtigsten Bücher und Zeitschriften für Betriebsräte vor, nennt die zehn häufigsten Fragen an den Betriebsrat und gibt zehn Tipps für eine erfolgreiche Betriebsversammlung.


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Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 19. August 2010 um 23:07 und abgelegt unter Spezial. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.

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