Archiv für September, 2010

Der befristete Arbeitsvertrag

Mittwoch 22. September 2010 von loewetv

Befristete Arbeitsverträge werden bei Unternehmern immer beliebter, denn die Möglichkeit Arbeitsverhältnisse zu befristen, gibt Arbeitgebern besonders bei der Personal-
planung mehr Flexibilität.

Leider werden befristete Arbeitsverträge häufig fehlerhaft abgeschlossen. Deshalb sollten Sie einige rechtliche Dinge unbedingt wissen.

Zweckbefristung – Zeitbefristung:


Bei einem befristeten Arbeitsvertrag unterscheidet man zwischen einer Zweckbefristung und einer Zeitbefristung.

Bei der Zweckbefristung endet der Arbeitsvertrag, wenn der Zweck erfüllt ist, wegen dessen der Vertrag abgeschlossen wurde.

Bei der Zeitbefristung endet der Vertrag hingegen, wenn der Zeitpunkt erreicht ist.

Der befristete Arbeitsvertrag unterliegt den gleichen Regeln wie ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag dürfen gegenüber Arbeitnehmern mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag nicht benachteiligt werden. Den ganzen Beitrag lesen »

Kategorie: Bewerbungstipps, Spezial | 1 Kommentar »