Whistleblowing – Reden ist Silber, schweigen ist Gold?
Mittwoch 7. Dezember 2011 von loewetv
„Whistleblowing” ist ein Thema, dass in der letzten Zeit sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern immer häufiger diskutiert wird.

Die Meinungen gehen dabei stark auseinander.
Während für die einen sogenannte “Whistleblower” mutige Helden sind, die Zivilcourage beweisen, gelten sie für die anderen schlichtweg als Verräter.
Bis heute gibt es keine gesetzliche Regelung, die die Rechte und Pflichten eines Hinweisgebers darlegt. Aus diesem Grund herrscht in der Bevölkerung eine Befangenheit, ob man wirklich das Recht hat, gegen seinen Arbeitgeber vorzugehen.
Woher kommt der Begriff “Whistleblowing” überhaupt?
Der Begriff Whistleblowing ist vom englischen abgeleitet: whistle, die Pfeife und: to blow, blasen) bedeutet soviel wie: die Alarmpfeife blasen.
Was ist Whistleblowing?
Whistleblowing bedeutet soviel wie: Alarm schlagen.
Was ist ein Whistleblower?
Ein Whistleblower ist ein Informant (Hinweisgeber), der Missstände oder Rechtsverstöße die innerhalb seines Arbeitsplatzes bekannt geworden sind, an die Öffentlichkeit bringt.
Aus welchem Grund handelt der Whistleblower?
Whistleblower handeln aus uneigennützigen Motiven. Es ist vielmehr das moralische Gewissen, dass sie antreibt.
Oftmals wurden zuvor bereits vergebliche Versuche unternommen, intern auf Missstände aufmerksam zu machen, bevor ein Mitarbeiter dann den Entschluss fasst, an die Öffentlichkeit zu gehen.
Wann kann man von Whistleblowing sprechen?
Menschen betreiben Whistleblowing, wenn sie
- Kenntnisse von illegalen, irregulären, illegitimen oder unethischen Praktiken und Zuständen haben.
- sich damit an die Öffentlichkeit wenden.
- deren Aufdeckung im gemeinschaftlichen beziehungsweise öffentlichen Interesse liegt.
Wohin kann man sich wenden, wenn man Missstände am Arbeitsplatz aufdecken möchte?
- Staatsanwaltschaft
- Polizei
- Medien
- Aufsicht führende Institutionen
Whistleblowern droht häufig die Kündigung
Wenn ein Mitarbeiter die Öffentlichkeit über Misstände in seinem Betrieb aufmerksam macht, droht ihm nicht selten die Kündigung. Der Arbeitnehmer ist zwar auf der einen Seite verpflichtet, sich seinem Vorgesetzten gegenüber loyal zu verhalten, auf der anderen Seite sollte er aber sich auch seinem Gewissen beugen. Er hat ein Recht auf Ausübung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Die Kündigung ist also nur dann wirksam, wenn der Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat.
Dies gilt nicht für interne Betriebsgeheimnisse. Diese sind zu wahren. Gibt der Arbeitnehmer interne Betriebsgeheimnisse weiter, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein.
So ist es nach § 203 StGB verboten, fremde Geheimnisse weiterzuerzählen, die einem aufgrund seiner Tätigkeit im Rahmen der Schweigepflicht (z. B. Arzt oder Rechtsanwalt) anvertraut wurden.
Da jedoch keine Hinweisgeberschutzgesetze existieren, bleibt es derzeit noch der Rechtsprechung überlassen, zu entscheiden, ob der Arbeitnehmer dadurch gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat oder nicht.
Tipps für Whistleblower:
- Sie sollten Ihre Vorwürfe mit Fakten belegen können.
- Sie sind zwar bereits bei Verdacht auf Missstände zu einer Offenlegung der Informationen berechtigt, doch sollte sich herausstellen, dass die Anschuldigungen ungerechtfertigt sind, können Sie die Firma oder Ihren Arbeitgeber dadurch erheblich schädigen und müssen dann sogar selbst mit einer Anzeige rechnen.
- Sprechen Sie das Problem zunächst intern an.
- Machen Sie sich darüber Gedanken, ob Sie die Informationen anonym weitergeben wollen oder zusätzlich Ihren Namen nennen (evtl. größerer Wirkungsgrad).
- Bei Unsicherheit ist es ratsam, sich bei einem Anwalt Rat einzuholen.
Buchtipps:
von Antje Bultmann (Autor)
- Broschiert: 190 Seiten
- Verlag: Michaels-Verlag
Kurzbeschreibung:
Whistleblower nehmen es auf sich, brisante Informationen, unbequeme Nachrichten, nicht tolerierbare Gefahren zunächst in ihrem Wirkungskreis zu diskutieren und später an Vorgesetzte weiterzuleiten. Wenn das nicht möglich ist oder folgenlos bleibt, gehen sie an die Öffentlichkeit, ohne auf den eigenen Vorteil zu schauen, gegen den Trend der Zeit, gegen die etablierte Gesellschaft, gegen die Widerstände der Lobbys und der wirtschaftlichen und politischen Macht.
Sie decken den Missbrauch technischer Macht ebenso auf wie kriminelle Machenschaften. Sie enthüllen technologische oder wissenschaftliche Entwicklungen, Entdeckungen oder Verfahren, die zwar völlig legal sind, aber für die Allgemeinheit gefährliche Folgen haben. Antje Bultmann (Autor)
- Broschiert: 351 Seiten
- Verlag: Duncker & Humblot
Kurzbeschreibung:
Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 7. Dezember 2011 um 23:16 und abgelegt unter Spezial. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.