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1 Euro Jobs – Was sollte ich darüber wissen?

Sonntag 2. März 2014 von loewetv

 

Über 100.000 Menschen in Deutschland haben einen Ein-Euro-Job.

Mit sogenannten Ein-Euro-Jobs können sich Langzeitarbeitslose zwischen einem und zwei Euro pro Stunde zum Arbeitslosengeld II dazu verdienen.

Die Tätigkeit muss dabei im öffentlichen Interesse liegen, darf aber gleichzeitig keine regulären Arbeitsplätze verdrängen.

Was bedeutet das?

Im öffentlichen Interesse liegen insbesondere auch gemeinnützige Arbeiten. Als gemeinnützige Arbeiten gelten Arbeiten, die unmittelbar den Interessen der Allgemeinheit/des Allgemeinwohls auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet dienen.

Welche Tätigkeiten zählen dazu?

Zusatzjobs in den Bereichen Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Religion, Wissenschaft und Forschung, Entwicklungshilfe, Völkerverständigung, Umwelt, Landschafts- und Denkmalschutz, der Jugend- und Altenhilfe, dem öffentlichen Gesundheitswesen und Sport.

Aber Achtung! Nicht jede Maßnahme, die ein gemeinnütziger Träger beantragt, liegt im öffentlichen Interesse. Auch das Arbeitsergebnis, das dabei produziert wird, muß das Kriterium „öffentliches Interesse“ erfüllen.

Welchen Zweck haben Ein-Euro-Jobs?

Durch 1 Euro Jobs sollen Dauerarbeitslose wieder in die Arbeitswelt integriert werden.

Zweck der Eingliederungsvereinbarung ist die Vermittlung des ALG II-Beziehers in eine dauerhafte und geregelte Beschäftigung. Ist Gegenstand der Eingliederungsvereinbarung die Teilnahme an einer qualifizierenden Maßnahme, die die beruflichen Aussichten des Arbeitslosen erhöhen soll, würde eine zeitgleich oder nach Beginn der Qualifizierungsmaßnahme ausgesprochene Verpflichtung zur Übernahme eines Ein-Euro Jobs diesen Zweck nachhaltig beeinträchtigen.

Im Gegensatz zu regulären Arbeitsverhältnissen gibt es beim Ein-Euro-Job keinen Arbeitsvertrag, da er nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.

Wie viele Stunden darf ich bei einem Ein-Euro-Job in der Woche arbeiten?

Bis zu 30 Arbeitsstunden in der Woche sind erlaubt. Den ganzen Beitrag lesen »

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