Dienstag 2. März 2010 von loewetv
Mehr als 3 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit arbeitslos! In manchen Fällen traf es Arbeitnehmer völlig unvorbereitet. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist ein großer Schock, der erst einmal verkraftet werden muss.
Jetzt heißt es: Einen kühlen Kopf bewahren!

Zunächst stellt sich die Frage, ob die Kündigung überhaupt rechtens war.
Wenn Ihnen gekündigt wurde, dann lassen Sie als erstes vom Betriebsrat oder Ihrer Gewerkschaft prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist:
- Hat der Arbeitgeber den Kündigungsschutz beachtet?
- Wurde der Betriebsrat und die Mitarbeiter-
vertretung ordnungsgemäß angehört?
- Ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?
Falls Sie in einer kleineren Firma arbeiten und kein Betriebsrat oder keine Gewerkschaft vorhanden ist, Sie sich aber zu Un-
recht gekündigt fühlen, steht Ihnen frei, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Diesen müssen Sie dann jedoch selbst bezahlen. Den ganzen Beitrag lesen »
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Donnerstag 25. Februar 2010 von loewetv
Oft kommt es vor, dass Angestellte ihren Job verlieren, weil sie zu viel über die Firma, Kollegen, den Vorgesetzen oder das Gehalt ausgeplaudert haben.

Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses sind Sie grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies muss im Arbeitsvertrag nicht einmal gesondert festgelegt wer-
den. Es gilt automatisch die so genannte arbeitsvertrag-
liche Treuepflicht. Arbeitgeber sollten dennoch die Ver-
schwiegenheitspflicht in den Arbeitsvertrag aufnehmen, um so Ihren Mitarbeitern dessen Bedeutung klar zu erläutern.
Achtung! Selbst wenn Sie nicht mehr in der Firma tätig sind, dürfen Sie Interna nicht an Dritte weitergeben. Auch Jahre später kann Sie die alte Firma noch auf Schadensersatz verklagen.
Wie könnte eine Musterformulierung im Arbeitsvertrag aussehen?
Ein Beispiel der Formulierung zur Verschwiegenheitspflicht lautet wie folgt:
“Der Mitarbeiter verpflichtet sich, über die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl während der Dauer des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung Stillschweigen zu bewahren.”
Doch was genau sind Betriebsgeheimnisse, die nicht an Dritte weitergeben werden dürfen?
Unter Betriebsgeheimnis versteht man:
- Tatsachen, die nach dem Willen des Geschäftssinhabers
geheim bleiben sollen
- alle Vorgänge innerhalb eines Unternehmens, die aus Wett-
bewerbsgründen geheim zu halten sind Den ganzen Beitrag lesen »
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Sonntag 21. Februar 2010 von loewetv
Die Lebenshaltungskosten werden immer höher, das spüren gerade auch Rentner. Vielen älteren Menschen, die gerne ihren wohlverdienten Ruhestand genießen würden, reicht die Rente nicht aus. Sie sind darauf angewiesen, ihre Rente zusätzlich durch einen Nebenverdienst aufzubessern.

Oder sie wollen gerne weiter arbeiten, weil sie sich noch nicht “zum alten Eisen” zählen wollen. Oft kann da ein Nebenjob den Übergang in das Rentnerdasein erleichtern. Der Arbeits-
alltag muss so nicht abrupt beendet werden.
Zu welchen dieser Personen Sie auch zählen, Sie sollten auf jeden Fall einige wichtige Dinge wissen:
Darf ich als Rentner etwas dazu verdienen?
Ja! Wenn Sie das gesetzliche Rentenalter von derzeit 65 Jahre erreicht haben (wird ab dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben), dürfen Sie unbegrenzt zur Rente dazuverdienen. Sie bekommen dann sogar mehr Nettolohn, weil keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen werden.
Achtung! Je nach Lohnhöhe können Steuern anfallen. Wer sich also überwiegend aus finanziellen Gründen für eine Nebentätigkeit ent-
scheidet, sollte sich vorab lieber von Experten beraten lassen, damit es nicht zu einer bösen Überraschung kommt.
Ich bin Frührentner, darf ich einen Job annehmen?
Ja! Auch Frührenter können einen Job annehmen. Vor dem 65. Geburtstag gilt jedoch eine Lohngrenze von 400 Euro monatlich.
Achtung! Wenn Sie mehr verdienen als 400 Euro monatlich, bekommen Sie nur noch eine Teilrente. Den ganzen Beitrag lesen »
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Sonntag 21. Februar 2010 von loewetv
Sie sind oft erkältet oder haben ständig Rückenschmerzen?
Gerade wenn Sie wegen Krankheit häufig in der Firma fehlen, sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Denn sonst könnte Ihnen sehr schnell die Kündigung drohen.

Was muss ich im Krankheitsfall besonders beachten?
1. die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt:
Von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit hängt es ab, ob Sie die Pflicht haben, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Das Gesetz sieht vor, dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits-
bescheinigung vorzulegen ist, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert. Die Vorlage muss dann spätestens am vierten Arbeitstag erfolgen. Dauert Ihre Krankheit länger, als das Attest bescheinigt, so müssen Sie sich von Ihrem Arzt ein neues Attest ausstellen lassen.
2. die Krankmeldung:
Bei einer Dauererkrankung muss der Beschäftigte im Kündigungs-
schutzverfahren belegen, dass mit einer baldigen Genesung zu rechnen ist. Dazu muss er notfalls die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Wer wegen eines Arbeitsunfalls dauer-
haft erkrankt ist, kann grundsätzlich nicht krankheitsbedingt gekündigt werden.
Die Krankmeldung ist die Mitteilung an Ihren Arbeitgeber, dass Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig sind und daher nicht zur Arbeit erscheinen können. Sie sind verpflichtet, diese Mitteilung und
ebenfalls die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit möglichst schnell Ihrem Arbeitgeber zu übermitteln (im besten Fall bei Dienstbeginn), damit sich Ihr Arbeitgeber nötigenfalls Ersatz für die Zeit suchen kann, in der Sie ausfallen. Dies kann per Telefon, Fax, Mail oder auch per SMS erfolgen. Eine genaue Diagnose Ihrer Krankheit müssen Sie Ihrem Chef jedoch nicht geben. Den ganzen Beitrag lesen »
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Samstag 16. Januar 2010 von loewetv
Unstimmigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und den Angestellten sind ein großer Störfaktor im Betrieb.

Während Arbeitnehmer oftmals über einen “geizigen und kühlen” Chef klagen, schimpft so mancher Arbeiteber über “faule Mitarbeiter, die zu viel fordern”. Angestellte erwarten Anerkennung für Ihre Leistungen. Für den Vorgesetzten zählen in erster Linie Zuverlässigkeit und Engagement.
Genau dort liegt der Haken. Für viele Führungskräfte ist es sehr schwer, über die Sachebene hinaus, die ebenso wichtige Beziehungsebene zu seinen Mitarbeitern zu erkennen.
Zwischen Chef und Mitarbeiter wird in vielen Fällen zu wenig gesprochen.
Manche Arbeitnehmer vermeiden offene Kritik bewusst, da sie fürchten, so ihren Job zu verlieren. Alle Probleme werden totge-
schwiegen. Doch wer seinem Chef von Zeit zu Zeit “ordentlich” die Meinung sagt, tut nicht nur etwas Gutes für seine Gesundheit, sondern auch für das Betriebsklima. Den ganzen Beitrag lesen »
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Dienstag 12. Januar 2010 von loewetv
Jedes Jahr freuen sich die Kinder über den ersten Schnee der fällt. Endlich können sie wieder mit ihrem Schlitten den Hang hinunter rauschen. Doch diese Jahres-
zeit bringt nicht immer nur Freude mit sich.
Eisiger Wind, starke Schneefälle und spiegelglatte Straßen. Starke winterliche Unwetter machen Arbeitnehmern oft schwer zu schaffen. So kommen an solchen Tagen viele zu spät in die Arbeit oder entschließen sich sogar, gleich zu Hause zu bleiben.
Doch was sagt dazu der Arbeitgeber? Darf ein Mitarbeiter zum Beispiel bei Schneechaos selbst entscheiden, ob er zuhause bleiben kann?
Ich komme im Winter des öfteren zu spät in die Firma. Könnte mein Chef mich deshalb kündigen?
Nein! Ihr Arbeitgeber darf Sie weder abmahnen noch kündigen, da es sich um übergeordnete Gründe handelt. Das heißt sie befinden sich bei diesen Wetterbedingungen in einer sogenannten Not-
standslage. Doch das sogenannte Wegerisiko tragen Sie. Das heißt, Sie sind verpflichtet, sich darum kümmern, wie Sie rechtzeitig zur Arbeit kommen.
Tipp: Planen Sie das Wetter mit ein und stehen Sie in den Winter-
monaten lieber etwas früher auf, um rechtzeitig in die Arbeit zu kommen. Den ganzen Beitrag lesen »
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Montag 16. November 2009 von loewetv
Die Weltgesundheitsorganisation WHO und Grippe-Experten fürchten eine weltweite Schweinegrippe-Epidemie. Dabei sind besonders die Menschen gefährdet, die bei ihrer Arbeit viel Kontakt mit anderen Menschen haben. Zu diesen Berufs-
gruppen zählen beispielsweise Ärzte, Krankenhauspersonal,
Taxifahrer/innen und Verkäufer/innen.

ACHTUNG SCHWEINEGRIPPE!
Die übliche Übertragung von Influenza-Viren erfolgt über die Schleimhäute des Atemtraktes, also durch ausatmen, niesen oder husten. Da sich Menschen häufig ins Gesicht fassen, werden die Tröpfchen auf die Hände übertragen und gelangen von dort aus auf Gegenstände beziehungsweise auf direktem Weg durch Berührung anderer Menschen auf deren Körper.
Welche Folgen hat die Ansteckungsgefahr für den Umgang am Arbeitsplatz, und welche Rechte und Pflichten haben Arbeit-
geber und Beschäftigte bei Erkrankungen?
Das sollten Sie als Arbeitgeber wissen:
- Klären Sie Ihre Mitarbeiter über die Symptome der neuen
Influenza auf.
- Geben Sie konkrete Verhaltensanweisungen.
(unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes) Den ganzen Beitrag lesen »
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Dienstag 10. November 2009 von loewetv
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine Form des Mobbings. Mit diesen Handlungen wird die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt.
Unter sexueller Belästigung versteht man jede sexuelle Handlung oder Anspielung, die von der oder dem Betroffenen erkennbar abgelehnt wird. Die Ablehnung kann ausdrücklich in Worten erfolgen. Sie kann aber auch durch Gesten oder
abwehrendes oder ausweichendes Verhalten ausgedrückt werden.
Laut einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Frauen und Jugend haben drei Viertel aller befragten Frauen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt.
Eine erschreckende Bilanz!

Beispiele für sexuelle Handlungen am Arbeitsplatz sind:
- körperliche Berührungen Den ganzen Beitrag lesen »
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Donnerstag 5. November 2009 von loewetv
Eine Bewerbungsabsage liegt im Briefkasten – Für den Be-
werber meist eine schlimme Sache! Doch auch für Arbeit-
geber ist es eine unangenehme Aufgabe, Bewerbungsab-
sagen zu schreiben. Dabei war es bislang kein Problem, auf die Gründe der Absage näher einzugehen. Viele Bewerber haben sich nach dem Erhalt der Absage auch telefonisch
beim Unternehmen gemeldet, um mehr über die Gründe der Absage zu erfahren.
Künftig werden Bewerber wohl auf solche Rückfragen nur selten eine Antwort bekommen. Auch schriftliche Absagen werden künftig wohl sehr neutral gehalten sein, so dass der Bewerber nichts mehr über Fehler in seiner Bewerbung erfährt. (Nur bei Absagen an Schwerbehinderte sind die Unternehmen weiterhin verpflichtet, die Absage zu begründen.) Den ganzen Beitrag lesen »
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Mittwoch 9. September 2009 von loewetv
Mobbing am Arbeitsplatz ist für einen Arbeitnehmer eine der schlimmsten Erfahrungen. Besonders dann, wenn der eigene Chef der “Mobber” ist.
Meist trifft es ältere Mitarbeiter. Aber auch jüngere Menschen sind immer öfter davon betroffen. Ursachen für diese Art des Mobbings sind meist wirtschaftliche Aspekte.
Doch Mobbing schadet letzendlich dem Unternehmen selbst, denn die Mitarbeiter, die Opfer von Mobbing-Attacken, sind häufiger krank und gehen wenig motiviert in die Arbeit.
Ihr Chef mobbt Sie ständig mit Nacht- und Wochenendarbeit
In vielen Firmen ist es durchaus notwendig, an den Wochenenden oder auch Nachts zu arbeiten. Sollte dies jedoch immer nur bei Ihnen der Fall sein, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Chef Sie gezielt mobbt. Bitten Sie ihn in einem Gespräch darum, in Zukunft Unterstützung bei Ihrer Arbeit durch einen oder mehrerere Arbeitskollegen zu bekommen. Den ganzen Beitrag lesen »
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