Sie spielen mit dem Gedanken sich selbstständig zu machen?
Gerade nach längerer Arbeitslosigkeit sprechen viele Gründe, wie zum Beispiel die Selbstbestimmung und die berufliche Flexibilität dafür, sich beruflich selbstständig zu machen.
Zudem erhalten Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den sogenannten Gründungszuschuss.

Doch egal, ob Sie eine Existenzgründung wegen Arbeits-
losigkeit und sich der daraus ergebenden finanziellen Zwangslage oder zur Selbsterfahrung ins Auge fassen:
Sie liegen auf jedem Fall im Trend!
Einige Beispiele ,die für eine Existenzgründung sprechen: Den ganzen Beitrag lesen »
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Der isländische Vulkan Eyjafjallajökull ist noch immer aktiv. Die von ihm ausgestoßene Aschewolke legt weiterhin einen Teil des Flugverkehrs lahm. Noch immer sitzen tausende Urlauber an den Flughäfen fest.

Viele Beschäftigte, die eigentlich schon längst wieder zur Arbeit erscheinen müssten, stellen sich die Frage:
Muss mein Chef diese Fehltage eigentlich finanzieren? Den ganzen Beitrag lesen »
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Die Kurzarbeit ist im Arbeitsverhältnis ein Ausnahmezustand mit reduzierter Regelarbeitszeit. Sie dient Unternehmen als Möglichkeit, bei schwieriger Wirtschaftslage Kündigungen zu vermeiden.
Die Arbeitnehmer im Unternehmen arbeiten bei Kurzarbeit über einen gewissen Zeitraum hinweg weniger oder sogar überhaupt nicht. Sie müssen deshalb Einkommensverluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld nicht den vollen Lohn ersetzt.
Der durch Kurzarbeit entstehende Verdienstausfall wird
jedoch durch den Staat in gewisser Höhe ausgeglichen.
Zuständig für diese Leistung ist die Bundesagentur für Arbeit.
Bedingungen, unter denen ein Unternehmen nach § 169 SGB III Kurzarbeit anmelden kann, sind:
- Wirtschaftliche Gründe oder ein vorübergehend unabwend-
bares Ereignis.
- Der Arbeitsausfall ist nicht vermeidbar. Den ganzen Beitrag lesen »
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Beruflichen Erfolg bekommt niemand geschenkt. Er muss erarbeitet werden, denn der Wettbewerb um die besten
Arbeitsplätze ist groß.
Gute Leistungen sind zwar eine wichtige Voraussetzung
dafür, im Beruf erfolgreich zu sein, sie allein reichen aber nicht aus. Denn immer mehr Arbeitnehmer haben vergleichbare Qualifikationen zu bieten.
Nur wer gelernt hat, seine Fähigkeiten geschickter als seine Mitstreiter zu präsentieren, kommt im Job voran. Wenn Sie sich also bei einem potenziellen Arbeitgeber vorstellen, sollten Sie einen ganz individuellen Eindruck hinterlassen.
Selbsterkenntnis ist dabei der erste Schritt zum Erfolg! Denn ohne ein bestimmtes Maß an Wissen über sich selbst, ist eine gezielte Selbstvermarktung erst gar nicht möglich.
Was versteht man unter dem Begriff “Marketing”?
Der allgemeine Begriff “Marketing” bedeutet: Die Planung, Organisation und Kontrolle bestimmter Unternehmens-
aktivitäten in Hinblick auf Beschaffungs- und Absatzmärkte.
Stellen Sie sich zunächst folgende Fragen und führen Sie eine kritische Selbstanalyse durch: Den ganzen Beitrag lesen »
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Viele Mütter und Väter, die Ihre Erwerbstätigkeit unter-
brochen haben, um Kinder zu erziehen, planen irgendwann die Rückkehr in die Arbeitswelt. Dieser Schritt fällt den meisten Berufsrückkehrern nicht leicht.
Es ist daher ratsam, den Wiedereinstieg genau zu planen und offene Fragen vorab zu klären. Denn dies erleichtert den Neustart in der Regel um einiges. Dann ist es noch wichtig, die zur Rückkehr in die Erwerbstätigkeit notwendigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung auch zu erhalten. Dazu gehört eine fachliche Beratung und Vermittlung sowie die Förderung
einer beruflichen Weiterbildung.

Nach einer familienbedingten Auszeit sollten Sie Ihr berufliches Selbstbewusstsein neu stärken.
Hilfreich kann es zum Beispiel sein, sich vor dem Wiedereinstieg folgende Fragen zu stellen:
- Ist die Kinderbetreuung ausreichend geregelt?
- Welche beruflichen Fähigkeiten besitze ich?
- Möchte ich in mein altes Berufsfeld zurück? Den ganzen Beitrag lesen »
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Mehr als 3 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit arbeitslos! In manchen Fällen traf es Arbeitnehmer völlig unvorbereitet. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist ein großer Schock, der erst einmal verkraftet werden muss.
Jetzt heißt es: Einen kühlen Kopf bewahren!

Zunächst stellt sich die Frage, ob die Kündigung überhaupt rechtens war.
Wenn Ihnen gekündigt wurde, dann lassen Sie als erstes vom Betriebsrat oder Ihrer Gewerkschaft prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist:
- Hat der Arbeitgeber den Kündigungsschutz beachtet?
- Wurde der Betriebsrat und die Mitarbeiter-
vertretung ordnungsgemäß angehört?
- Ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?
Falls Sie in einer kleineren Firma arbeiten und kein Betriebsrat oder keine Gewerkschaft vorhanden ist, Sie sich aber zu Un-
recht gekündigt fühlen, steht Ihnen frei, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Diesen müssen Sie dann jedoch selbst bezahlen. Den ganzen Beitrag lesen »
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