Selbstmarketing – Sind Sie in der Lage sich selbst gut zu verkaufen?

Montag 5. April 2010 von loewetv

Beruflichen Erfolg bekommt niemand geschenkt. Er muss erarbeitet werden, denn der Wettbewerb um die besten
Arbeitsplätze ist groß.

Gute Leistungen sind zwar eine wichtige Voraussetzung
dafür, im Beruf erfolgreich zu sein, sie allein reichen aber nicht aus. Denn immer mehr Arbeitnehmer haben vergleichbare Qualifikationen zu bieten.

Nur wer gelernt hat, seine Fähigkeiten geschickter als seine Mitstreiter zu präsentieren, kommt im Job voran. Wenn Sie sich also bei einem potenziellen Arbeitgeber vorstellen, sollten Sie einen ganz individuellen Eindruck hinterlassen.

Selbsterkenntnis ist dabei der erste Schritt zum Erfolg! Denn ohne ein bestimmtes Maß an Wissen über sich selbst, ist eine gezielte Selbstvermarktung erst gar nicht möglich.

Was versteht man unter dem Begriff “Marketing”?

Der allgemeine Begriff “Marketing” bedeutet: Die Planung, Organisation und Kontrolle bestimmter Unternehmens-
aktivitäten in Hinblick auf Beschaffungs- und Absatzmärkte.

Stellen Sie sich zunächst folgende Fragen und führen Sie eine kritische Selbstanalyse durch: Den ganzen Beitrag lesen »

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Nach der Erziehungszeit zurück in den Beruf – Tipps für Berufsrückkehrer/innen

Dienstag 9. März 2010 von loewetv

Viele Mütter und Väter, die Ihre Erwerbstätigkeit unter-
brochen haben, um Kinder zu erziehen, planen irgendwann die Rückkehr in die Arbeitswelt. Dieser Schritt fällt den meisten Berufsrückkehrern nicht leicht.

Es ist daher ratsam, den Wiedereinstieg genau zu planen und offene Fragen vorab zu klären. Denn dies erleichtert den Neustart in der Regel um einiges. Dann ist es noch wichtig, die zur Rückkehr in die Erwerbstätigkeit notwendigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung auch zu erhalten. Dazu gehört eine fachliche Beratung und Vermittlung sowie die Förderung
einer beruflichen Weiterbildung.

Nach einer familienbedingten Auszeit sollten Sie Ihr berufliches Selbstbewusstsein neu stärken.

Hilfreich kann es zum Beispiel sein, sich vor dem Wiedereinstieg folgende Fragen zu stellen:

- Ist die Kinderbetreuung ausreichend geregelt?

- Welche beruflichen Fähigkeiten besitze ich?

- Möchte ich in mein altes Berufsfeld zurück? Den ganzen Beitrag lesen »

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Kündigung erhalten! – Was nun?

Dienstag 2. März 2010 von loewetv

Mehr als 3 Millionen Menschen  in Deutschland sind derzeit arbeitslos! In manchen Fällen traf es Arbeitnehmer völlig unvorbereitet. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist ein großer Schock, der erst einmal verkraftet werden muss.

Jetzt heißt es: Einen kühlen Kopf bewahren!

Zunächst stellt sich die Frage, ob die Kündigung überhaupt rechtens war.

Wenn Ihnen gekündigt wurde, dann lassen Sie als erstes vom Betriebsrat oder Ihrer Gewerkschaft prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist:

- Hat der Arbeitgeber den Kündigungsschutz beachtet?

- Wurde der Betriebsrat und die Mitarbeiter-
vertretung ordnungsgemäß angehört?

- Ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

Falls Sie in einer kleineren Firma arbeiten und kein Betriebsrat oder keine Gewerkschaft vorhanden ist, Sie sich aber zu Un-
recht gekündigt fühlen, steht Ihnen frei, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Diesen müssen Sie dann jedoch selbst bezahlen. Den ganzen Beitrag lesen »

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Achtung Betriebsgeheimnis – Hier sollten Sie lieber schweigen!

Donnerstag 25. Februar 2010 von loewetv

Oft kommt es vor, dass Angestellte ihren Job verlieren, weil sie zu viel über die Firma, Kollegen, den Vorgesetzen oder das Gehalt ausgeplaudert haben.


Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses sind Sie grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies muss im Arbeitsvertrag nicht einmal gesondert festgelegt wer-
den. Es gilt automatisch die so genannte arbeitsvertrag-
liche Treuepflicht. Arbeitgeber sollten dennoch die Ver-
schwiegenheitspflicht in den Arbeitsvertrag aufnehmen, um so Ihren Mitarbeitern dessen Bedeutung  klar zu erläutern.

Achtung! Selbst wenn Sie nicht mehr in der Firma tätig sind, dürfen Sie Interna nicht an Dritte weitergeben. Auch Jahre später kann Sie die alte Firma noch auf Schadensersatz verklagen.

Wie könnte eine Musterformulierung im Arbeitsvertrag aussehen?

Ein Beispiel der Formulierung zur Verschwiegenheitspflicht lautet wie folgt:

“Der Mitarbeiter verpflichtet sich, über die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl während der Dauer des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung Stillschweigen zu bewahren.”

Doch was genau sind Betriebsgeheimnisse, die nicht an Dritte weitergeben werden dürfen?

Unter Betriebsgeheimnis versteht man:

- Tatsachen, die nach dem Willen des Geschäftssinhabers
geheim bleiben sollen

- alle Vorgänge innerhalb eines Unternehmens, die aus Wett-
bewerbsgründen geheim zu halten sind Den ganzen Beitrag lesen »

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Nur die Rente allein reicht mir nicht! Darf ich Geld dazu verdienen?

Sonntag 21. Februar 2010 von loewetv

Die Lebenshaltungskosten werden immer höher, das spüren gerade auch Rentner. Vielen älteren Menschen, die gerne ihren wohlverdienten Ruhestand genießen würden, reicht die Rente nicht aus. Sie sind darauf angewiesen, ihre Rente zusätzlich durch einen Nebenverdienst aufzubessern.

Oder sie wollen gerne weiter arbeiten, weil sie sich noch nicht “zum alten Eisen” zählen wollen. Oft kann da ein Nebenjob den Übergang in das Rentnerdasein erleichtern. Der Arbeits-
alltag muss so nicht abrupt beendet werden.

Zu welchen dieser Personen Sie auch zählen, Sie sollten auf jeden Fall einige wichtige Dinge wissen:

Darf ich als Rentner etwas dazu verdienen?

Ja! Wenn Sie das gesetzliche Rentenalter von derzeit 65 Jahre erreicht haben (wird ab dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben), dürfen Sie unbegrenzt zur Rente dazuverdienen. Sie bekommen dann sogar mehr Nettolohn, weil keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen werden.

Achtung! Je nach Lohnhöhe können Steuern anfallen. Wer sich also überwiegend aus finanziellen Gründen für eine Nebentätigkeit ent-
scheidet, sollte sich vorab lieber von Experten beraten lassen, damit es nicht zu einer bösen Überraschung kommt.

Ich bin Frührentner, darf ich einen Job annehmen?

Ja! Auch Frührenter können einen Job annehmen. Vor dem 65. Geburtstag gilt jedoch eine Lohngrenze von 400 Euro monatlich.

Achtung! Wenn Sie mehr verdienen als 400 Euro monatlich, bekommen Sie nur noch eine Teilrente.  Den ganzen Beitrag lesen »

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Krankmeldung – Meine Rechte und Pflichten

Sonntag 21. Februar 2010 von loewetv

Sie sind oft erkältet oder haben ständig Rückenschmerzen?

Gerade wenn Sie wegen Krankheit häufig in der Firma fehlen, sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Denn sonst könnte Ihnen sehr schnell die Kündigung drohen.


Was muss ich im Krankheitsfall besonders beachten?

1. die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt:

Von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit hängt es ab, ob Sie die Pflicht haben, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Das Gesetz sieht vor, dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits-
bescheinigung vorzulegen ist, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert. Die Vorlage muss dann spätestens am vierten Arbeitstag erfolgen. Dauert Ihre Krankheit länger, als das Attest bescheinigt, so müssen Sie sich von Ihrem Arzt ein neues Attest ausstellen lassen. 

2. die Krankmeldung:

Bei einer Dauererkrankung muss der Beschäftigte im Kündigungs-
schutzverfahren belegen, dass mit einer baldigen Genesung zu rechnen ist. Dazu muss er notfalls die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Wer wegen eines Arbeitsunfalls dauer-
haft erkrankt ist, kann grundsätzlich nicht krankheitsbedingt gekündigt werden.

Die Krankmeldung ist die Mitteilung an Ihren Arbeitgeber, dass Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig sind und daher nicht zur Arbeit erscheinen können. Sie sind verpflichtet, diese Mitteilung und
ebenfalls die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit möglichst schnell Ihrem Arbeitgeber zu übermitteln (im besten Fall bei Dienstbeginn), damit sich Ihr Arbeitgeber nötigenfalls Ersatz für die Zeit suchen kann, in der Sie ausfallen. Dies kann per Telefon, Fax, Mail oder auch per SMS erfolgen. Eine genaue Diagnose Ihrer Krankheit müssen Sie Ihrem Chef jedoch nicht geben. Den ganzen Beitrag lesen »

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Todsünden im Vorstellungsgespräch – Was sollte ich unbedingt vermeiden?

Donnerstag 4. Februar 2010 von loewetv

Wenn Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurden, können Sie stolz auf sich sein, denn Sie haben damit schon eine erste große Etappe gemeistert. Sie konnten mit Ihren Bewerbungsunterlagen überzeugen. Jetzt steht Ihnen ein sehr wichtiger  aber auch sehr nervenaufreibender Teil Ihrer Bewerbungsphase bevor. Im Vorstellungsgespräch geht es in erster Linie nun um die Frage, ob beide Seiten zueinander passen.

Wichtig ist nun nicht nur die gute Vorbereitung auf Fragen, die eventuell kommen könnten, (lesen sie dazu auch den Artikel
“Das Vorstellungsgespräch – Welche Fragen könnten kommen?” ) sondern auch, während des Vorstellungsgespräches auf bestimmte Spielregeln zu achten.

Totsünden, die bei einem Vorstellungs-
gespräch unbedingt zu unterlassen sind:

 
- Zu spätes Erscheinen

Vermeiden Sie es, sich beim Vorstellungsgespräch zu verspäten. Verspätung kann bei fast allen Unternehmen einen sehr negativen Eindruck hinterlassen. Sollten Sie sich dennoch verspäten, setzen Sie sich umgehend mit dem Unternehmen in Verbindung und nennen Sie eine plausible Begründung. Begründungen wie “Ich habe ver-
schlafen” oder “Ich habe den Zug verpasst” zählen dabei nicht zu den plausiblen Begründungen, denn beides wäre bei entsprechender Vorbereitung durchaus vermeidbar gewesen.

- Zu frühes Erscheinen Den ganzen Beitrag lesen »

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Heute sag ich meinem Chef richtig die Meinung – Aber wie?

Samstag 16. Januar 2010 von loewetv

Unstimmigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und den Angestellten sind ein großer Störfaktor im Betrieb.

Während Arbeitnehmer oftmals über einen “geizigen und kühlen” Chef klagen, schimpft so mancher Arbeiteber über “faule Mitarbeiter, die zu viel fordern”. Angestellte erwarten Anerkennung für Ihre Leistungen. Für den Vorgesetzten zählen in erster Linie Zuverlässigkeit und Engagement.

Genau dort liegt der Haken. Für viele Führungskräfte ist es sehr schwer, über die Sachebene hinaus, die ebenso wichtige Beziehungsebene zu seinen Mitarbeitern zu erkennen.

Zwischen Chef und Mitarbeiter wird in vielen Fällen zu wenig gesprochen.

Manche Arbeitnehmer vermeiden offene Kritik bewusst, da sie fürchten, so ihren Job zu verlieren. Alle Probleme werden totge-
schwiegen. Doch wer seinem Chef von Zeit zu Zeit “ordentlich” die Meinung sagt, tut nicht nur etwas Gutes für seine Gesundheit, sondern auch für das Betriebsklima. Den ganzen Beitrag lesen »

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Schneechaos – Was ist zu beachten?

Dienstag 12. Januar 2010 von loewetv

Jedes Jahr freuen sich die Kinder über den ersten Schnee der fällt. Endlich können sie wieder mit ihrem Schlitten den Hang hinunter rauschen. Doch diese Jahres-
zeit bringt nicht immer nur Freude mit sich.

Eisiger Wind, starke Schneefälle und spiegelglatte Straßen. Starke winterliche Unwetter machen Arbeitnehmern oft schwer zu schaffen. So kommen an solchen Tagen viele zu spät in die Arbeit oder entschließen sich sogar, gleich zu Hause zu bleiben.

Doch was sagt dazu der Arbeitgeber? Darf ein Mitarbeiter zum Beispiel bei Schneechaos selbst entscheiden, ob er zuhause bleiben kann?

Ich komme im Winter des öfteren zu spät in die Firma. Könnte mein Chef mich deshalb kündigen?

Nein! Ihr Arbeitgeber darf Sie weder abmahnen noch kündigen, da es sich um übergeordnete Gründe handelt. Das heißt sie befinden sich bei diesen Wetterbedingungen in einer sogenannten Not-
standslage. Doch das sogenannte Wegerisiko tragen Sie. Das heißt, Sie sind verpflichtet, sich darum kümmern, wie Sie rechtzeitig zur Arbeit kommen.

Tipp: Planen Sie das Wetter mit ein und stehen Sie in den Winter-
monaten lieber etwas früher auf, um rechtzeitig in die Arbeit zu kommen. Den ganzen Beitrag lesen »

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Schweinegrippe am Arbeitsplatz – Das sollten Sie wissen!

Montag 16. November 2009 von loewetv

Die Weltgesundheitsorganisation WHO und Grippe-Experten fürchten eine weltweite Schweinegrippe-Epidemie. Dabei sind besonders die Menschen gefährdet, die bei ihrer Arbeit viel Kontakt mit anderen Menschen haben. Zu diesen Berufs-
gruppen zählen beispielsweise Ärzte, Krankenhauspersonal,
Taxifahrer/innen und Verkäufer/innen.

schweinegrippe-arbeitsplatz

ACHTUNG SCHWEINEGRIPPE!

Die übliche Übertragung von Influenza-Viren erfolgt über die Schleimhäute des Atemtraktes, also durch ausatmen, niesen oder husten. Da sich Menschen häufig ins Gesicht fassen, werden die Tröpfchen auf die Hände übertragen und gelangen von dort aus auf Gegenstände beziehungsweise auf direktem Weg durch Berührung anderer Menschen auf deren Körper.

Welche Folgen hat die Ansteckungsgefahr für den Umgang am Arbeitsplatz, und welche Rechte und Pflichten haben Arbeit-
geber und Beschäftigte bei Erkrankungen?

Das sollten Sie als Arbeitgeber wissen:

- Klären Sie Ihre Mitarbeiter über die Symptome der neuen
Influenza auf.

- Geben Sie konkrete Verhaltensanweisungen.
(unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes) Den ganzen Beitrag lesen »

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