Der Betriebsrat ist die Vertretung der Arbeitnehmer/innen zur Wahrung der betrieblichen Mitbestimmung gegenüber dem Arbeitgeber. Grundlage seiner Arbeit ist das Betriebs-
verfassungsgesetz (BetrVerfG).

In privaten Unternehmen und Betrieben ab einer Grösse von mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern (wovon drei wählbar sein müssen) haben diese laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVerfG) das Recht, einen Betriebsrat zu wählen.
Der Arbeitgeber muss dazu selbst nicht aktiv werden. Er darf die Wahl jedoch nicht behindern oder verbieten. Er hat die Wahlkosten sowie alle durch die Arbeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen.
Wer ist berechtigt einen Betriebsrat zu wählen?
Wahlberechtigt sind Arbeiter und Angestellte des Betriebs oder Unternehmens, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Dazu gehören auch Außendienstmitarbeiter, Tele- und Heimarbeiter, sofern sie überwiegend für den Betrieb tätig sind, sowie Auszubildende. Den ganzen Beitrag lesen »
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Welche Rolle spielt Ihr Name, Ihr Geschlecht, Ihr Alter, Ihre Hautfarbe oder auch Ihre Herkunft bei einer Bewerbung?
Studien zufolge eine viel zu große Rolle. Anfang August 2010 startete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes deshalb einen Pilotversuch und will damit für mehr Gerechtigkeit sorgen:
Fünf namhafte Konzerne (darunter L’Oréal und Procter & Gamble) nehmen nur noch anonymisierte Bewerbungen an.
Auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder will ab Ende August die anonyme Bewerbung in ihrem Familien-
ministerium auf Probe einführen.
Die Bewerbungen enthalten somit keine Angaben über das Alter, den Namen oder den Geburtsort. Auch ein Foto des Bewerbers
liegt nicht bei. Es zählt einzig und allein die Qualifikation, die der Jobsuchende vorzuweisen hat.
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Heutzutage ist man bei der Jobsuche längst schon nicht mehr allein auf die Tageszeitung angewiesen. Jeder kann schnell und meist sogar kostenlos im Internet ein Stellengesuch aufgeben.
Falls Sie sich für die Veröffentlichung eines Stellengesuches im Internet entschieden haben, kommt nun die Frage nach dem Inhalt und der Gestaltung. Überraschender Weise sind viele Stellengesuche meist wenig aussagekräftig und schlichtweg lieblos und eintönig formuliert – Hier gilt es, sich davon abzuheben.

Worauf muss ich bei Internet-Stellenmärkten unbedingt achten?
- Kann ich das Jobgesuch kostenlos aufgeben?
- Kann ich das Stellengesuch rückwirkend noch
abändern oder löschen? Den ganzen Beitrag lesen »
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Zeitarbeitsfirmen leben davon, dass sie ihre Arbeitskräfte gegen Bezahlung einem anderen Betrieb für eine bestimmte Zeit überlassen.
Einige Unternehmen nutzen die Zeitarbeit, um geeignete Mitarbeiter für Ihren Betrieb zu finden. So kann es vor-
kommen, dass Zeitarbeiter, die sich beim Unternehmen (Entleiher) bewährt haben, später dann auch übernommen werden. Um dies zu verhindern, versuchten Zeitarbeitsfirmen in der Vergangenheit , ihre Mitarbeiter vertraglich an ihr Zeit-
arbeitsunternehmen zu binden. Der Gesetzgeber hat hier
jedoch einen Riegel vorgeschoben.

Die Zeitarbeit ist in Deutschland gesetzlich geregelt.
Das heißt, Sie haben die gleichen Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer, auch wenn Sie für ein Zeitarbeitsunternehmen arbeiten. Sie haben also den gleichen Urlaubsanspruch, das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Schwerbehinderten- und Mutterschutz, Arbeitsschutz und die gleichen Kündigungsfristen. Den ganzen Beitrag lesen »
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Lebensmittelkontrolleure/innen führen als Mitarbeiter/innen des öffentlichen Gesundheitsdienstes die Lebensmittelüber-
wachung durch. Sie überprüfen die Einhaltung von ent-
sprechenden Gesetzes- und Hygienevorschriften in Betrieben.
Lebensmittelkontrolleure/innen sind meist in Behörden be-
schäftigt, die mit der Lebensmittelüberwachung beauftragt sind. Hierzu zählen zum Beispiel Gewerbeaufsichtsämter und Veterinäruntersuchungsämter.
Lebensmittelkontrolleure/innen sind sowohl im Innen- als auch im Außendienst tätig.

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Sie spielen mit dem Gedanken sich selbstständig zu machen?
Gerade nach längerer Arbeitslosigkeit sprechen viele Gründe, wie zum Beispiel die Selbstbestimmung und die berufliche Flexibilität dafür, sich beruflich selbstständig zu machen.
Zudem erhalten Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den sogenannten Gründungszuschuss.

Doch egal, ob Sie eine Existenzgründung wegen Arbeits-
losigkeit und sich der daraus ergebenden finanziellen Zwangslage oder zur Selbsterfahrung ins Auge fassen:
Sie liegen auf jedem Fall im Trend!
Einige Beispiele ,die für eine Existenzgründung sprechen: Den ganzen Beitrag lesen »
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