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Spezial: Die E-Mail-Bewerbung – Worauf kommt es an?

Mittwoch 19. August 2009

e-mail-bewerbung

Die E-Mail-Bewerbung erfreut sich immer größerer Beliebt-
heit. Nicht ungewöhnlich, denn die Vorteile liegen klar auf der Hand. Es entstehen keine Kosten für Porto und Bewerbungs-
mappe und auch der Postweg fällt weg. In sekundenschnelle erreicht die Bewerbung den gewünschten Empfänger.

Doch genau wie in einer “gewöhnlichen” Bewerbung gibt es auch hier einige wichtige Regeln zu beachten. Schnell kann sonst der Schuss nach hinten losgehen.

Was gehört in meine E-Mail-Bewerbung?

Das Anschreiben, der Lebenslauf und das letzte Zeugnis oder Zertifikat gehören in jedem Fall in eine E-Mail-Bewerbung. Da die digitale Bewerbung kürzer gehalten wird als die klassische Papierbewerbung, sollten Sie bei den Zeugnissen und Nachweisen eine Auswahl treffen und nicht jedes Zertifikat mitschicken. Den ganzen Beitrag lesen »

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BEWERBUNGSKOSTEN – Können mir die anfallenden Kosten erstattet werden?

Dienstag 3. Februar 2009

geld

Sich zu Bewerben kann ganz schön teuer werden. Muss man aber unbedingt auf den ganzen Kosten alleine sitzen bleiben?

NEIN!

Die Agentur für Arbeit kann Arbeitssuchende bei ihren Bemühungen um einen neuen Arbeitsplatz finanziell unterstützen.

Kosten für die Erstellung und das Verschicken von Bewerbungsunterlagen werden von der Agentur für Arbeit bis zu einer Höhe von 260 Euro pro Jahr erstattet. Dies kann entweder nach tatsächlichen Kosten (Belege und Quittungen) oder pauschal mit je 5 Euro pro Bewerbung erstattet werden.

Reisekosten zu Bewerbungs- bzw. Vorstellungsgesprächen:

Bei den Reisekosten für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Terminen der Berufsberatung und für die Eignungsfeststellung werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten für diese spezielle Fahrt übernommen. Bei mehrtägigen Reisen werden auch Übernachtungskosten berücksichtigt und gegebenenfalls auch ein Tagegeld gezahlt.
Die Belege über die Reisekosten ( Zugfahrkarten,Tankquittungen, Hotelrechnungen usw. ) sollten Sie unbedingt
dem Antrag auf Erstattung beilegen.

Soweit möglich, sollten Sie die Erstattung der Reisekosten schon im Voraus beantragen. Außerdem zahlt die Agentur für Arbeit die Kosten nur, soweit der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt, wonach er nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet ist. Um sich von dieser Verpflichtung freizumachen, weisen Arbeitgeber meist schon bei der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch darauf hin, dass keine Kosten übernommen werden. Den ganzen Beitrag lesen »

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