Donnerstag 17. Juni 2010
Zeitarbeitsfirmen leben davon, dass sie ihre Arbeitskräfte gegen Bezahlung einem anderen Betrieb für eine bestimmte Zeit überlassen.
Einige Unternehmen nutzen die Zeitarbeit, um geeignete Mitarbeiter für Ihren Betrieb zu finden. So kann es vor-
kommen, dass Zeitarbeiter, die sich beim Unternehmen (Entleiher) bewährt haben, später dann auch übernommen werden. Um dies zu verhindern, versuchten Zeitarbeitsfirmen in der Vergangenheit , ihre Mitarbeiter vertraglich an ihr Zeit-
arbeitsunternehmen zu binden. Der Gesetzgeber hat hier
jedoch einen Riegel vorgeschoben.

Die Zeitarbeit ist in Deutschland gesetzlich geregelt.
Das heißt, Sie haben die gleichen Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer, auch wenn Sie für ein Zeitarbeitsunternehmen arbeiten. Sie haben also den gleichen Urlaubsanspruch, das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Schwerbehinderten- und Mutterschutz, Arbeitsschutz und die gleichen Kündigungsfristen. Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Spezial |
Keine Kommentare »
Donnerstag 29. April 2010
Sie spielen mit dem Gedanken sich selbstständig zu machen?
Gerade nach längerer Arbeitslosigkeit sprechen viele Gründe, wie zum Beispiel die Selbstbestimmung und die berufliche Flexibilität dafür, sich beruflich selbstständig zu machen.
Zudem erhalten Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den sogenannten Gründungszuschuss.

Doch egal, ob Sie eine Existenzgründung wegen Arbeits-
losigkeit und sich der daraus ergebenden finanziellen Zwangslage oder zur Selbsterfahrung ins Auge fassen:
Sie liegen auf jedem Fall im Trend!
Einige Beispiele ,die für eine Existenzgründung sprechen: Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Spezial |
Keine Kommentare »
Montag 5. April 2010
Beruflichen Erfolg bekommt niemand geschenkt. Er muss erarbeitet werden, denn der Wettbewerb um die besten
Arbeitsplätze ist groß.
Gute Leistungen sind zwar eine wichtige Voraussetzung
dafür, im Beruf erfolgreich zu sein, sie allein reichen aber nicht aus. Denn immer mehr Arbeitnehmer haben vergleichbare Qualifikationen zu bieten.
Nur wer gelernt hat, seine Fähigkeiten geschickter als seine Mitstreiter zu präsentieren, kommt im Job voran. Wenn Sie sich also bei einem potenziellen Arbeitgeber vorstellen, sollten Sie einen ganz individuellen Eindruck hinterlassen.
Selbsterkenntnis ist dabei der erste Schritt zum Erfolg! Denn ohne ein bestimmtes Maß an Wissen über sich selbst, ist eine gezielte Selbstvermarktung erst gar nicht möglich.
Was versteht man unter dem Begriff “Marketing”?
Der allgemeine Begriff “Marketing” bedeutet: Die Planung, Organisation und Kontrolle bestimmter Unternehmens-
aktivitäten in Hinblick auf Beschaffungs- und Absatzmärkte.
Stellen Sie sich zunächst folgende Fragen und führen Sie eine kritische Selbstanalyse durch: Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Spezial |
Keine Kommentare »
Dienstag 9. März 2010
Viele Mütter und Väter, die Ihre Erwerbstätigkeit unter-
brochen haben, um Kinder zu erziehen, planen irgendwann die Rückkehr in die Arbeitswelt. Dieser Schritt fällt den meisten Berufsrückkehrern nicht leicht.
Es ist daher ratsam, den Wiedereinstieg genau zu planen und offene Fragen vorab zu klären. Denn dies erleichtert den Neustart in der Regel um einiges. Dann ist es noch wichtig, die zur Rückkehr in die Erwerbstätigkeit notwendigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung auch zu erhalten. Dazu gehört eine fachliche Beratung und Vermittlung sowie die Förderung
einer beruflichen Weiterbildung.

Nach einer familienbedingten Auszeit sollten Sie Ihr berufliches Selbstbewusstsein neu stärken.
Hilfreich kann es zum Beispiel sein, sich vor dem Wiedereinstieg folgende Fragen zu stellen:
- Ist die Kinderbetreuung ausreichend geregelt?
- Welche beruflichen Fähigkeiten besitze ich?
- Möchte ich in mein altes Berufsfeld zurück? Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Spezial |
Keine Kommentare »
Donnerstag 25. Februar 2010
Oft kommt es vor, dass Angestellte ihren Job verlieren, weil sie zu viel über die Firma, Kollegen, den Vorgesetzen oder das Gehalt ausgeplaudert haben.

Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses sind Sie grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies muss im Arbeitsvertrag nicht einmal gesondert festgelegt wer-
den. Es gilt automatisch die so genannte arbeitsvertrag-
liche Treuepflicht. Arbeitgeber sollten dennoch die Ver-
schwiegenheitspflicht in den Arbeitsvertrag aufnehmen, um so Ihren Mitarbeitern dessen Bedeutung klar zu erläutern.
Achtung! Selbst wenn Sie nicht mehr in der Firma tätig sind, dürfen Sie Interna nicht an Dritte weitergeben. Auch Jahre später kann Sie die alte Firma noch auf Schadensersatz verklagen.
Wie könnte eine Musterformulierung im Arbeitsvertrag aussehen?
Ein Beispiel der Formulierung zur Verschwiegenheitspflicht lautet wie folgt:
“Der Mitarbeiter verpflichtet sich, über die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl während der Dauer des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung Stillschweigen zu bewahren.”
Doch was genau sind Betriebsgeheimnisse, die nicht an Dritte weitergeben werden dürfen?
Unter Betriebsgeheimnis versteht man:
- Tatsachen, die nach dem Willen des Geschäftssinhabers
geheim bleiben sollen
- alle Vorgänge innerhalb eines Unternehmens, die aus Wett-
bewerbsgründen geheim zu halten sind Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Spezial |
Keine Kommentare »
Sonntag 21. Februar 2010
Die Lebenshaltungskosten werden immer höher, das spüren gerade auch Rentner. Vielen älteren Menschen, die gerne ihren wohlverdienten Ruhestand genießen würden, reicht die Rente nicht aus. Sie sind darauf angewiesen, ihre Rente zusätzlich durch einen Nebenverdienst aufzubessern.
Oder sie wollen gerne weiter arbeiten, weil sie sich noch nicht “zum alten Eisen” zählen wollen. Oft kann da ein Nebenjob den Übergang in das Rentnerdasein erleichtern. Der Arbeits-
alltag muss so nicht abrupt beendet werden.
Zu welchen dieser Personen Sie auch zählen, Sie sollten auf jeden Fall einige wichtige Dinge wissen:
Darf ich als Rentner etwas dazu verdienen?
Ja! Wenn Sie das gesetzliche Rentenalter von derzeit 65 Jahre erreicht haben (wird ab dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben), dürfen Sie unbegrenzt zur Rente dazuverdienen. Sie bekommen dann sogar mehr Nettolohn, weil keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen werden.
Achtung! Je nach Lohnhöhe können Steuern anfallen. Wer sich also überwiegend aus finanziellen Gründen für eine Nebentätigkeit ent-
scheidet, sollte sich vorab lieber von Experten beraten lassen, damit es nicht zu einer bösen Überraschung kommt.
Ich bin Frührentner, darf ich einen Job annehmen?
Ja! Auch Frührenter können einen Job annehmen. Vor dem 65. Geburtstag gilt jedoch eine Lohngrenze von 400 Euro monatlich.
Achtung! Wenn Sie mehr verdienen als 400 Euro monatlich, bekommen Sie nur noch eine Teilrente. Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Spezial |
Keine Kommentare »