Joboffensive | inoffizieller Blog

Achtung Betriebsgeheimnis – Hier sollten Sie lieber schweigen!

Donnerstag 25. Februar 2010

Oft kommt es vor, dass Angestellte ihren Job verlieren, weil sie zu viel über die Firma, Kollegen, den Vorgesetzen oder das Gehalt ausgeplaudert haben. 

 
Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses sind Sie grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies muss im Arbeitsvertrag nicht einmal gesondert festgelegt wer-
den. Es gilt automatisch die so genannte arbeitsvertrag-
liche Treuepflicht. Arbeitgeber sollten dennoch die Ver-
schwiegenheitspflicht in den Arbeitsvertrag aufnehmen, um so Ihren Mitarbeitern dessen Bedeutung  klar zu erläutern.

Achtung! Selbst wenn Sie nicht mehr in der Firma tätig sind, dürfen Sie Interna nicht an Dritte weitergeben. Auch Jahre später kann Sie die alte Firma noch auf Schadensersatz verklagen.

Wie könnte eine Musterformulierung im Arbeitsvertrag aussehen?

Ein Beispiel der Formulierung zur Verschwiegenheitspflicht lautet wie folgt:

“Der Mitarbeiter verpflichtet sich, über die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl während der Dauer des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung Stillschweigen zu bewahren.”

Doch was genau sind Betriebsgeheimnisse, die nicht an Dritte weitergeben werden dürfen?

Unter Betriebsgeheimnis versteht man:

- Tatsachen, die nach dem Willen des Geschäftssinhabers
   geheim bleiben sollen

- alle Vorgänge innerhalb eines Unternehmens, die aus Wett-
   bewerbsgründen geheim zu halten sind Den ganzen Beitrag lesen »

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Nur die Rente allein reicht mir nicht! Darf ich Geld dazu verdienen?

Sonntag 21. Februar 2010

Die Lebenshaltungskosten werden immer höher, das spüren gerade auch Rentner. Vielen älteren Menschen, die gerne ihren wohlverdienten Ruhestand genießen würden, reicht die Rente nicht aus. Sie sind darauf angewiesen, ihre Rente zusätzlich durch einen Nebenverdienst aufzubessern.  

 

Oder sie wollen gerne weiter arbeiten, weil sie sich noch nicht “zum alten Eisen” zählen wollen. Oft kann da ein Nebenjob den Übergang in das Rentnerdasein erleichtern. Der Arbeits-
alltag muss so nicht abrupt beendet werden.
 

Zu welchen dieser Personen Sie auch zählen, Sie sollten auf jeden Fall einige wichtige Dinge wissen: 

Darf ich als Rentner etwas dazu verdienen? 

Ja! Wenn Sie das gesetzliche Rentenalter von derzeit 65 Jahre erreicht haben (wird ab dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben), dürfen Sie unbegrenzt zur Rente dazuverdienen. Sie bekommen dann sogar mehr Nettolohn, weil keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen werden. 

Achtung! Je nach Lohnhöhe können Steuern anfallen. Wer sich also überwiegend aus finanziellen Gründen für eine Nebentätigkeit ent-
scheidet, sollte sich vorab lieber von Experten beraten lassen, damit es nicht zu einer bösen Überraschung kommt. 

Ich bin Frührentner, darf ich einen Job annehmen? 

Ja! Auch Frührenter können einen Job annehmen. Vor dem 65. Geburtstag gilt jedoch eine Lohngrenze von 400 Euro monatlich.  

Achtung! Wenn Sie mehr verdienen als 400 Euro monatlich, bekommen Sie nur noch eine Teilrente.  Den ganzen Beitrag lesen »

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