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	<title>Joboffensive &#187; Gehalt</title>
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		<title>Achtung Betriebsgeheimnis &#8211; Hier sollten Sie lieber schweigen!</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Feb 2010 21:49:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>loewetv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Spezial]]></category>
		<category><![CDATA[Buchtipps]]></category>
		<category><![CDATA[Gehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>

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		<description><![CDATA[Oft kommt es vor, dass Angestellte ihren Job verlieren, weil sie zu viel über die Firma, Kollegen, den Vorgesetzen oder das Gehalt ausgeplaudert haben. Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses sind Sie grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies muss im Arbeitsvertrag nicht einmal gesondert festgelegt wer- den. Es gilt automatisch die so genannte arbeitsvertrag- liche Treuepflicht. Arbeitgeber sollten dennoch die Ver- schwiegenheitspflicht in den Arbeitsvertrag aufnehmen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center;"><strong><span style="color: #003366;">Oft kommt es vor, dass Angestellte ihren Job verlieren, weil sie zu viel über die Firma, Kollegen, den Vorgesetzen oder das Gehalt ausgeplaudert haben. </span></strong><strong><br />
<img class="aligncenter size-full wp-image-9954" title="Rechte_Claudia Löwe LÖWE TV" src="http://loewetv.de/blog/wp-content/uploads/2010/02/Das-Betriebsgeheimnis.jpg" alt="" width="415" height="276" /><br />
</strong></p>
<p><strong> </strong><br />
<span style="color: #003366;"><strong>Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses sind Sie grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies muss im Arbeitsvertrag nicht einmal gesondert festgelegt wer-<br />
den. Es gilt automatisch die so genannte arbeitsvertrag-<br />
liche Treuepflicht. Arbeitgeber sollten dennoch die Ver-<br />
schwiegenheitspflicht in den Arbeitsvertrag aufnehmen, um so Ihren Mitarbeitern dessen Bedeutung  klar zu erläutern.</strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><span style="color: #800000;">Achtung!</span> Selbst wenn Sie nicht mehr in der Firma tätig sind, dürfen Sie Interna nicht an Dritte weitergeben. Auch Jahre später kann Sie die alte Firma noch auf Schadensersatz verklagen.</span></p>
<p><span style="color: #008080;"><strong>Wie könnte eine Musterformulierung im Arbeitsvertrag aussehen?</strong></span></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Ein Beispiel der Formulierung zur Verschwiegenheitspflicht lautet wie folgt:</span></strong><br />
<em><br />
&#8220;Der Mitarbeiter verpflichtet sich, über die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl während der Dauer des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung Stillschweigen zu bewahren.&#8221;</em></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong><span style="color: #008080;">Doch was genau sind Betriebsgeheimnisse, die nicht an Dritte weitergeben werden dürfen?</span></strong></span></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Unter Betriebsgeheimnis versteht man:</span></strong></p>
<p><span style="color: #008080;">-<span style="color: #000000;"> Tatsachen, die </span></span>nach dem Willen des Geschäftssinhabers<br />
geheim bleiben sollen</p>
<p><span style="color: #008080;">-</span> alle Vorgänge innerhalb eines Unternehmens, die aus Wett-<br />
bewerbsgründen geheim zu halten sind<span id="more-9896"></span></p>
<p><span style="color: #008080;">-</span> alle wirtschaftlichen Daten einer Firma, die Außenstehenden<br />
nicht zugänglich sind<br />
<span style="color: #008080;"><br />
-</span> Kenntnisse, die nur ein begrenzter Personenkreis bekannt sind<br />
<span style="color: #008080;"><br />
-</span> Konstruktions- oder Herstellungsverfahren<br />
<span style="color: #008080;"><br />
-</span> technisches Know-how<br />
<span style="color: #008080;"><br />
-</span> Kunden- und Auftragsdaten<br />
<span style="color: #008080;"><br />
-</span> Preislisten</p>
<p><span style="color: #008080;">- </span>Rabattabsprachen<br />
<span style="color: #008080;"><br />
-</span> Geschäftsbilanzen<br />
<span style="color: #008080;"><br />
-</span> Personalangelegenheiten (zum Beispiel:<span style="color: #000000;"> </span><span style="color: #008080;"><span style="color: #000000;">Beförderungspläne)</span></span></p>
<p><span style="color: #008080;"><span style="color: #000000;"><span style="color: #008080;">-</span> Werbemethoden</span></span></p>
<p><span style="color: #008080;"><span style="color: #000000;"><span style="color: #008080;">-</span> Kreditwürdigkeit des Unternehmens</span></span></p>
<p><strong><span style="color: #008080;">Welche Berufsgruppen haben eine besondere Pflicht zur Wahrung fremder Geschäftsgeheimnisse?</span></strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Hier einige Beispiele:</strong></span></p>
<p><span style="color: #008080;">-</span> Ärzte</p>
<p><span style="color: #008080;">-</span> Apotheker</p>
<p><span style="color: #008080;">-</span> Psychologen</p>
<p><span style="color: #008080;">-</span> Rechtsanwälte</p>
<p><span style="color: #008080;">-</span> Notare</p>
<p><span style="color: #008080;">-</span> Steuerberater</p>
<p><span style="color: #008080;">-</span> Buchhalter</p>
<p><span style="color: #008080;">-</span> Sozialarbeiter und Sozialpädagogen</p>
<p><span style="color: #008080;">-</span> Amtsträger im öffentlichen Dienst</p>
<div><span style="text-decoration: underline;"><strong> Hier ein paar Antworten auf weitere Fragen zum Thema:</strong></span></div>
<p><span style="color: #003366;">Ich habe mit Bekannten über Firmen-Interna gesprochen. Falls das raus käme, müsste ich Angst haben, ins Gefängnis zu kommen?</span></p>
<p><span style="color: #0000ff;">Nein!</span> Da Sie ja keinen direkten Nutzen davon hatten. Aber wenn Sie fahrlässig etwas ausplaudern, könnten Sie gekündigt und eventuell auf Schadenersatz verklagt werden. Sie sollten dies also in Zukunft lieber unterlassen.</p>
<p><span style="color: #800000;">Achtung!</span> Wer Betriebsgeheimnisse verwertet, kann nach Paragraf 204 StGB mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Bei zusätzlich wettbewerbswidrigem Verhalten drohen bis zu drei Jahre Haft.</p>
<div><span style="color: #003366;">Muss der Arbeitgeber beweisen, dass ich den Schaden verursacht habe?<br />
</span></div>
<div><span style="color: #003366;"><span style="color: #003366;"><span style="color: #0000ff;"><br />
Ja!</span><span style="color: #000000;"> Es ist zwar oft sehr schwer zu beweisen, wer was wem wann und wo genau gesagt hat. Doch wenn Sie Betriebsgeheimnisse gezielt und in böser Absicht verraten haben, ist die Beweisführung meist einfach.</span></span></span></div>
<p><span style="color: #800000;">Achtung!</span> Vorgesetzte haben zur Beweisführung generell das Recht, Firmenrechner zu überprüfen oder sogar einen Privatdetektiv zu engagieren. Übrigens lassen sich selbst e-mails, die über einen privaten Account am Firmenrechner verschickt wurden, auf einer Festplatte rekonstruieren!</p>
<div><span style="color: #000080;"><span style="color: #003366;">Ich bin in einem Restaurant in der Küche tätig, dürfte ich einer<br />
Bekannten erzählen, dass ich kürzlich Kakerlaken in der Küche gesehen habe?</span></span></div>
<p><span style="color: #000000;"><span style="color: #0000ff;">Nein! </span>Auch wenn man Kakalaken nicht zum Betriebsgeheimnis zählen kann. </span>Hier gilt die sogenannte Rücksichtnahme-<br />
pflicht. Melden Sie dies umgehend Ihrem Chef, er muss sich darum kümmern und für Sauberkeit und Hygiene sorgen. Erst wenn Ihr Chef nichts unternehmen sollte, dürfen Sie sich an Dritte wenden.</p>
<p><span style="color: #003366;">Ich leide extrem unter schlechten, gesundheitsschädigenden<br />
Arbeitsbedingungen. Darf ich mich beim Gesundheitsamt beschweren?</span></p>
<p><span style="color: #0000ff;">Ja!</span> Doch alle Probleme am Arbeitsplatz sollten erst, soweit wie möglich, von beiden Seiten intern geregelt werden. Sie können von Ihrem Arbeitgeber fordern, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Sollte dies nicht geschehen, können Sie aus Protest zu Hause bleiben und weiter Ihr Gehalt einfordern. Anschliesend dürfen Sie auch die zuständigen Behörden informieren.</p>
<p><span style="color: #003366;">Darf ich mit anderen Mitarbeitern über mein oder deren Gehalt sprechen?</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Manche Arbeitgeber verpflichten Ihre Mitarbeiter über Ihre Ein-<br />
künfte zu schweigen. Dies gilt dann sowohl innerhalb, als auch außerhalb der Firma. Dies ist durchaus sein Recht. Wenn Sie eine solche Klausel im Arbeitsvertrag haben, müssen Sie sich daran halten. Informationen über Ihr Gehalt dürfen Sie dann nur innerhalb Ihrer Familie weitergeben.</span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong><span style="text-decoration: underline;">Was sieht das Gesetz für den Fall vor, dass ein Mitarbeiter ihm anvertraute Betriebsgeheimnisse an Dritte weitergibt?</span></strong></span></p>
<p>Auszug aus dem Gesetzbuch gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)</p>
<p>Kapitel 4 Straf- und Bußgeldvorschriften:</p>
<p>(1) Wer als eine bei einem Unternehmen beschäftigte Person ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das ihr im Rahmen des Dienstverhältnisses anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, während der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses unbefugt an jemand zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen, mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</p>
<p>(2) Ebenso wird bestraft, wer zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen,</p>
<p>1. sich ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis durch:</p>
<p>- Anwendung technischer Mittel,</p>
<p>- Herstellung einer verkörperten Wiedergabe des Geheimnisses oder</p>
<p>- Wegnahme einer Sache, in der das Geheimnis verkörpert ist,<br />
unbefugt verschafft oder sichert oder</p>
<p>2. ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das er durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Mitteilungen oder durch eine eigene oder fremde Handlung nach Nummer 1 erlangt oder sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert hat, unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt.</p>
<p>(3) Der Versuch ist strafbar.</p>
<p>(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter:</p>
<p>- gewerbsmäßig handelt,</p>
<p>- bei der Mitteilung weiß, dass das Geheimnis im Ausland verwertet werden soll, oder</p>
<p>- eine Verwertung nach Absatz 2 Nr. 2 im Ausland selbst vornimmt.</p>
<p>(5) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.</p>
<p><strong>Buchtipps:</strong></p>
<p><span style="color: #008080;"><strong>Arbeitsgesetze (Taschenbuch)<br />
</strong><span style="color: #000000;">von Reinhard Richardi (Einleitung)</span></span></p>
<p><iframe scrolling="no" frameBorder="0" src="http://rcm-de.amazon.de/e/cm?t=joboffensive-21 &amp;o=3&amp;p=8&amp;l=as1&amp;ASINs=3423050063&amp;fc1=000000&amp;IS2=1&amp;lt1=_blank&amp;lc1=0000FF&amp;bc1=transparent&amp;bg1=transparent&amp;f=ifr" marginheight="0" marginwidth="0" style="width:100%; height:240px; background-color:#FFFFFF; border:1px solid #000000;"></iframe></p>
<li><strong>Taschenbuch:</strong> 789 Seiten</li>
<li><strong>Verlag:</strong> DTV-Beck</li>
<div><strong> </strong></div>
<div><strong><br />
Kurzbeschreibung:</strong></div>
<p>Mit den wichtigsten Bestimmungen zum Arbeitsverhältnis, Kündigungsrecht, Arbeitsschutzrecht, Berufsbildungsrecht, Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht und Verfahrensrecht.</p>
<p>Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis und einer Einführung von Professor Dr. Reinhard Richardi</p>
<p>Inhalt: ArbeitsgerichtsG, ArbeitsschutzG, ArbeitszeitG, AufwendungsausgleichsG, BerufsbildungsG, BetriebsrentenG, BetriebsverfassungsG, BGB (Auszug), Bundeselterngeld- und ElternzeitG, BundesurlaubsG, allg. GleichbehandlungsG, KündigungsschutzG, MitbestimmungsG, MutterschutzG, SchwarzarbeitsbekämpfungsG, SGB II-VII, IX, X (Auszug), Teilzeit- und BefristungsG, WissenschaftszeitvertragsG</p>
<p><span style="color: #008080;"><strong> </strong></span></p>
<p><span style="color: #008080;"><strong> </strong></span></p>
<p><span style="color: #008080;"><strong>Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG, Kommentar (Gebundene Ausgabe)<br />
</strong></span>von Wolfgang Hefermehl (Autor), Helmut Köhler (Autor), Joachim Bornkamm (Autor), Adolf Baumbach (Autor)</p>
<p><iframe scrolling="no" frameBorder="0" src="http://rcm-de.amazon.de/e/cm?t=joboffensive-21 &amp;o=3&amp;p=8&amp;l=as1&amp;ASINs=3406567312&amp;fc1=000000&amp;IS2=1&amp;lt1=_blank&amp;lc1=0000FF&amp;bc1=transparent&amp;bg1=transparent&amp;f=ifr" marginheight="0" marginwidth="0" style="width:100%; height:240px; background-color:#FFFFFF; border:1px solid #000000;"></iframe></p>
<li><strong>Gebundene Ausgabe:</strong> 1719 Seiten</li>
<li><strong>Verlag:</strong> Beck Juristischer Verlag</li>
<p><strong><br />
Kurzbeschreibung:</strong></p>
<p>Die Neuauflage berücksichtigt zum einen &#8211; das Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie die Umstellung von Vorschriften auf den Euro vom 27.6.2000 (BGBl. I S. 897), das in Paragr. 13 Abs. 2 Nr. 3 die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen näher regelt.</p>
<p>- Zum anderen wird durch das Gesetz vom 1. September 2000 (BGBl. I S. 1374) eine positive rechtliche Regelung über vergleichende Werbung getroffen. Hier wird im neuen Paragr. 2 zunächst der Begriff der vergleichenden Werbung definiert und in Paragr. 2 Abs. 2 klargestellt, daß diese unter gewissen Umständen gegen die guten Sitten verstoßen kann.</p>
<p>- Eingearbeitet ist wiederum eine Flut von Rechtsprechung, die im Bereich des Wettbewerbsrechts täglich ergeht. Besonders hinzuweisen ist ferner auf Teil 1. &#8220;Allgemeine Grundlagen des Wettbewerbsrechts&#8221; sowie auf die ausführliche Einleitun g zum UWG, die quasi als kleine Lehrbücher zum Wettbewerbsrecht allen, die sich mit wettbewerbsrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen haben, nur empfohlen werden kann. Für Richter, Rechtsanwälte, Unternehmen, Verbraucherschutzverbände, Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsverbände.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Nur die Rente allein reicht mir nicht! Darf ich Geld dazu verdienen?</title>
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		<pubDate>Sun, 21 Feb 2010 21:49:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>loewetv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Spezial]]></category>
		<category><![CDATA[Buchtipps]]></category>
		<category><![CDATA[Gehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenjob]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Lebenshaltungskosten werden immer höher, das spüren gerade auch Rentner. Vielen älteren Menschen, die gerne ihren wohlverdienten Ruhestand genießen würden, reicht die Rente nicht aus. Sie sind darauf angewiesen, ihre Rente zusätzlich durch einen Nebenverdienst aufzubessern. Oder sie wollen gerne weiter arbeiten, weil sie sich noch nicht &#8220;zum alten Eisen&#8221; zählen wollen. Oft kann da ein Nebenjob den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #666699;"><strong>Die Lebenshaltungskosten werden immer höher, das spüren gerade auch Rentner. Vielen älteren Menschen, die gerne ihren wohlverdienten Ruhestand genießen würden</strong><strong>, reicht die Rente nicht aus. Sie sind darauf angewiesen, ihre Rente zusätzlich durch einen Nebenverdienst aufzubessern. </strong></span></p>
<p style="text-align: center;"><img class="aligncenter size-full wp-image-9765" title="Rechte_Claudia Löwe LÖWE TV" src="http://loewetv.de/blog/wp-content/uploads/2010/02/Rente-aufbessern.jpg" alt="" width="397" height="160" /></p>
<p><span style="color: #000080;"><strong><span style="color: #666699;">Oder sie wollen gerne weiter arbeiten, weil sie sich noch nicht &#8220;zum alten Eisen&#8221; zählen wollen. Oft kann da ein Nebenjob den Übergang in das Rentnerdasein erleichtern. Der Arbeits-<br />
alltag muss so nicht abrupt beendet werden.</span></strong></span></p>
<p><span style="color: #000080;"><strong><span style="color: #000000;"><span style="text-decoration: underline;">Zu welchen dieser Personen Sie auch zählen, Sie sollten auf jeden Fall einige wichtige Dinge wissen:</span></span></strong></span></p>
<p><span style="color: #000080;">Darf ich als Rentner etwas dazu verdienen?</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Ja!</span> Wenn Sie das gesetzliche Rentenalter von derzeit 65 Jahre erreicht haben (wird ab dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben), dürfen Sie unbegrenzt zur Rente dazuverdienen. Sie bekommen dann sogar mehr Nettolohn, weil keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen werden.</p>
<p><span style="color: #800000;">Achtung!</span> Je nach Lohnhöhe können Steuern anfallen. Wer sich also überwiegend aus finanziellen Gründen für eine Nebentätigkeit ent-<br />
scheidet, sollte sich vorab lieber von Experten beraten lassen, damit es nicht zu einer bösen Überraschung kommt.</p>
<p><span style="color: #000080;">Ich bin Frührentner, darf ich einen Job annehmen?</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Ja!</span> Auch Frührenter können einen Job annehmen. Vor dem 65. Geburtstag gilt jedoch eine Lohngrenze von 400 Euro monatlich.</p>
<p><span style="color: #800000;">Achtung!</span> Wenn Sie mehr verdienen als 400 Euro monatlich, bekommen Sie nur noch eine Teilrente. <span id="more-9764"></span></p>
<p>Bei einer Teilrente wird die Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. In zwei Monaten pro Jahr gilt die &#8220;doppelte Hinzuverdienstgrenze&#8221;. Das heißt, es ist erlaubt, doppelt so viel hinzuzuverdienen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Dies gilt für folgende Altersrenten vor dem 65. Geburtstag:</span></p>
<p>- Altersrente für Frauen</p>
<p>- Altersrente für langjährig Versicherte</p>
<p>- Altersrente für Schwerbehinderte</p>
<p>- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit</p>
<p>- Altersrente nach Altersteilzeit<br />
<span style="color: #000080;"> </span></p>
<p><span style="color: #000080;">Wird mir bei der Frührente automatisch alles über 400 Euro abgezogen?</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Nein!</span> Je nach Höhe des Lohns wird Ihre Rente um ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel gekürzt oder sogar komplett gestrichen.</p>
<p><span style="color: #800000;">Achtung! </span>Das gilt auch, wenn Sie die Einkommensgrenze nur knapp überschreiten. Nur ein Euro mehr Lohn kann zum Verlust eines Drittels der Rente führen!</p>
<p><span style="color: #000080;">Muss ich meinen Nebenjob der Rentenkasse mitteilen?</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Ja!</span> Es ist auf jeden Fall ratsam, sich von der Rentenversicherung beraten zu lassen.</p>
<p><span style="color: #800000;">Achtung!</span> Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem früheren Lohn und müssen auf jeden Fall neu berechnet werden.</p>
<p><span style="color: #000080;">Muss ich als Frührentner Sozialbeiträge zahlen?</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Ja! <span style="color: #000000;">A</span></span><span style="color: #000000;">u</span>f den Nebenjob-Lohn über 400 Euro sind Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge fällig. Dadurch erhöht sich aber der spätere Anspruch auf Ihre Altersrente.</p>
<p><span style="color: #000080;">Welche Hinzuverdienstgrenzen habe ich zu beachten?</span></p>
<p>Die Hinzuverdienstgrenze bei einer vorzeitigen Teilrente wird individuell errechnet. Sie ist abhängig vom Verdienst, den Sie in den letzten drei Kalenderjahren vor dem Rentenbeginn erzielt haben (bei Rentenbeginn vor dem 01.01.2000 im letzten Kalenderjahr).</p>
<p>Solllten Sie in dieser Zeit ein hohes Einkommen gehabt haben, dürfen Sie mehr hinzuverdienen, als wenn Sie nur ein geringes Einkommen hatten. Wurde in den drei Kalenderjahren ein Entgelt von weniger als 50 Prozent des Durchschnittseinkommens erzielt, gelten Mindesthinzuverdienstgrenzen.</p>
<p><span style="color: #000080;">Welche Einkommen führen zum Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze und welche nicht?</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Anrechnungsfähige Einkommen sind Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen aus einer abhängigen Beschäftigung und Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit.</span></p>
<p><span style="color: #993300;"><span style="color: #800000;"><span style="text-decoration: underline;">Anrechnungsfähige Einkommen sind zum Beispiel:</span></span></span></p>
<p>- Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer abhängigen<br />
Beschäftigung</p>
<p>- Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit</p>
<p>- Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder<br />
Krankengeld</p>
<p>- Übergangsgeld und Verletzungsgeld aus der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung (Nur bei Bezug einer Rente wegen voller<br />
Erwerbsminderung)</p>
<p><span style="color: #008000;"><span style="text-decoration: underline;">Nicht anrechnungsfähige Einkommen sind zum Beispiel:</span></span></p>
<p>- Betriebsrenten und beamtenrechtliche Pensionen</p>
<p>- Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit vor Rentenbeginn</p>
<p>- Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung</p>
<p>- Einkünfte aus Vermögen</p>
<p>- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn sie nicht<br />
Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit sind</p>
<div><strong><br />
Buchtipp:</strong></div>
<p><span style="color: #008080;"><strong>Und dann? 101 Idee für den Ruhestand (Broschiert)</strong> </span><br />
von Dagmar Giersberg (Autor)<strong> </strong><strong> </strong><strong> </strong><strong> </strong></p>
<p><iframe scrolling="no" frameBorder="0" src="http://rcm-de.amazon.de/e/cm?t=joboffensive-21 &amp;o=3&amp;p=8&amp;l=as1&amp;ASINs=3763934944&amp;fc1=000000&amp;IS2=1&amp;lt1=_blank&amp;lc1=0000FF&amp;bc1=transparent&amp;bg1=transparent&amp;f=ifr" marginheight="0" marginwidth="0" style="width:100%; height:240px; background-color:#FFFFFF; border:1px solid #000000;"></iframe></p>
<li><strong>Broschiert:</strong> 188 Seiten</li>
<li><strong>Verlag:</strong> Bertelsmann</li>
<div><strong>Kurzbeschreibung:</strong></div>
<p>Dieses Buch begleitet Menschen, die sich auf den Ruhestand vorbereiten und regt an, neue Aufgaben für sich zu entdecken.</p>
<p>Dagmar Giersberg beschreibt das Spektrum vom Teilzeitjob bis zum Ehrenamt, vom Freiwilligendienst bis zum Engagement beim Wohlfahrtsverband. Sie stellt Vereine und Interessenverbände vor, in denen sich Ruheständler engagieren können und sozial aktiv bleiben. Und nicht zuletzt informiert sie zu steuerrechtlichen und finanziellen Fragen rund um Rente und Einkommen.</p>
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