Joboffensive | inoffizieller Blog

Das Vulkan-Chaos – Kein Lohn für Fehltage?

Donnerstag 22. April 2010

Der isländische Vulkan Eyjafjallajökull ist noch immer aktiv. Die von ihm ausgestoßene Aschewolke legt weiterhin einen Teil des Flugverkehrs lahm. Noch immer sitzen tausende Urlauber an den Flughäfen fest. 

Viele Beschäftigte, die eigentlich schon längst wieder zur Arbeit erscheinen müssten, stellen sich die Frage:

Muss mein Chef diese Fehltage eigentlich finanzieren? Den ganzen Beitrag lesen »

Kategorie: Spezial | Keine Kommentare »

Kurzarbeit – Was sollte ich darüber wissen?

Sonntag 11. April 2010

Die Kurzarbeit ist im Arbeitsverhältnis ein Ausnahmezustand mit reduzierter Regelarbeitszeit. Sie dient Unternehmen als Möglichkeit, bei schwieriger Wirtschaftslage Kündigungen zu vermeiden.

Die Arbeitnehmer im Unternehmen arbeiten bei Kurzarbeit über einen gewissen Zeitraum hinweg weniger oder sogar überhaupt nicht. Sie müssen deshalb Einkommensverluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld nicht den vollen Lohn ersetzt. 

Der durch Kurzarbeit entstehende Verdienstausfall wird 
jedoch durch den Staat in gewisser Höhe ausgeglichen. 
Zuständig für diese Leistung ist die Bundesagentur für Arbeit
.

 

Bedingungen, unter denen ein Unternehmen nach § 169 SGB III Kurzarbeit anmelden kann, sind:

- Wirtschaftliche Gründe oder ein vorübergehend unabwend-
   bares Ereignis.

- Der Arbeitsausfall ist nicht vermeidbar. Den ganzen Beitrag lesen »

Kategorie: Spezial | Keine Kommentare »

Kündigung erhalten! – Was nun?

Dienstag 2. März 2010

Mehr als 3 Millionen Menschen  in Deutschland sind derzeit arbeitslos! In manchen Fällen traf es Arbeitnehmer völlig unvorbereitet. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist ein großer Schock, der erst einmal verkraftet werden muss. 

Jetzt heißt es: Einen kühlen Kopf bewahren!

Zunächst stellt sich die Frage, ob die Kündigung überhaupt rechtens war.

Wenn Ihnen gekündigt wurde, dann lassen Sie als erstes vom Betriebsrat oder Ihrer Gewerkschaft prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist:

- Hat der Arbeitgeber den Kündigungsschutz beachtet?

- Wurde der Betriebsrat und die Mitarbeiter-
  vertretung ordnungsgemäß angehört?

- Ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

Falls Sie in einer kleineren Firma arbeiten und kein Betriebsrat oder keine Gewerkschaft vorhanden ist, Sie sich aber zu Un-
recht gekündigt fühlen, steht Ihnen frei, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Diesen müssen Sie dann jedoch selbst bezahlen. Den ganzen Beitrag lesen »

Kategorie: Spezial | Keine Kommentare »

Achtung Betriebsgeheimnis – Hier sollten Sie lieber schweigen!

Donnerstag 25. Februar 2010

Oft kommt es vor, dass Angestellte ihren Job verlieren, weil sie zu viel über die Firma, Kollegen, den Vorgesetzen oder das Gehalt ausgeplaudert haben. 

 
Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses sind Sie grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies muss im Arbeitsvertrag nicht einmal gesondert festgelegt wer-
den. Es gilt automatisch die so genannte arbeitsvertrag-
liche Treuepflicht. Arbeitgeber sollten dennoch die Ver-
schwiegenheitspflicht in den Arbeitsvertrag aufnehmen, um so Ihren Mitarbeitern dessen Bedeutung  klar zu erläutern.

Achtung! Selbst wenn Sie nicht mehr in der Firma tätig sind, dürfen Sie Interna nicht an Dritte weitergeben. Auch Jahre später kann Sie die alte Firma noch auf Schadensersatz verklagen.

Wie könnte eine Musterformulierung im Arbeitsvertrag aussehen?

Ein Beispiel der Formulierung zur Verschwiegenheitspflicht lautet wie folgt:

“Der Mitarbeiter verpflichtet sich, über die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl während der Dauer des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung Stillschweigen zu bewahren.”

Doch was genau sind Betriebsgeheimnisse, die nicht an Dritte weitergeben werden dürfen?

Unter Betriebsgeheimnis versteht man:

- Tatsachen, die nach dem Willen des Geschäftssinhabers
   geheim bleiben sollen

- alle Vorgänge innerhalb eines Unternehmens, die aus Wett-
   bewerbsgründen geheim zu halten sind Den ganzen Beitrag lesen »

Kategorie: Spezial | Keine Kommentare »

Nur die Rente allein reicht mir nicht! Darf ich Geld dazu verdienen?

Sonntag 21. Februar 2010

Die Lebenshaltungskosten werden immer höher, das spüren gerade auch Rentner. Vielen älteren Menschen, die gerne ihren wohlverdienten Ruhestand genießen würden, reicht die Rente nicht aus. Sie sind darauf angewiesen, ihre Rente zusätzlich durch einen Nebenverdienst aufzubessern.  

 

Oder sie wollen gerne weiter arbeiten, weil sie sich noch nicht “zum alten Eisen” zählen wollen. Oft kann da ein Nebenjob den Übergang in das Rentnerdasein erleichtern. Der Arbeits-
alltag muss so nicht abrupt beendet werden.
 

Zu welchen dieser Personen Sie auch zählen, Sie sollten auf jeden Fall einige wichtige Dinge wissen: 

Darf ich als Rentner etwas dazu verdienen? 

Ja! Wenn Sie das gesetzliche Rentenalter von derzeit 65 Jahre erreicht haben (wird ab dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben), dürfen Sie unbegrenzt zur Rente dazuverdienen. Sie bekommen dann sogar mehr Nettolohn, weil keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen werden. 

Achtung! Je nach Lohnhöhe können Steuern anfallen. Wer sich also überwiegend aus finanziellen Gründen für eine Nebentätigkeit ent-
scheidet, sollte sich vorab lieber von Experten beraten lassen, damit es nicht zu einer bösen Überraschung kommt. 

Ich bin Frührentner, darf ich einen Job annehmen? 

Ja! Auch Frührenter können einen Job annehmen. Vor dem 65. Geburtstag gilt jedoch eine Lohngrenze von 400 Euro monatlich.  

Achtung! Wenn Sie mehr verdienen als 400 Euro monatlich, bekommen Sie nur noch eine Teilrente.  Den ganzen Beitrag lesen »

Kategorie: Spezial | Keine Kommentare »