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	<title>Joboffensive &#187; Geld</title>
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		<title>Das Vulkan-Chaos &#8211; Kein Lohn für Fehltage?</title>
		<link>http://loewetv.de/blog/2010/04/das-vulkan-chaos-kein-lohn-fur-fehltage/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Apr 2010 19:44:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>loewetv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Spezial]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>

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		<description><![CDATA[Der isländische Vulkan Eyjafjallajökull ist noch immer aktiv. Die von ihm ausgestoßene Aschewolke legt weiterhin einen Teil des Flugverkehrs lahm. Noch immer sitzen tausende Urlauber an den Flughäfen fest. Viele Beschäftigte, die eigentlich schon längst wieder zur Arbeit erscheinen müssten, stellen sich die Frage: Muss mein Chef diese Fehltage eigentlich finanzieren? Nein. Dies ist leider nicht der Fall. Wenn Sie aufgrund [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Der isländische Vulkan Eyjafjallajökull ist noch immer aktiv. Die von ihm ausgestoßene Aschewolke legt weiterhin einen Teil des Flugverkehrs lahm. Noch immer sitzen tausende Urlauber an den Flughäfen fest.</strong></span><strong><span style="color: #000000;"> </span></strong></p>
<p style="text-align: center;"><img class="aligncenter size-full wp-image-11093" title="Rechte_Claudia Löwe LÖWE TV" src="http://loewetv.de/blog/wp-content/uploads/2010/04/Flugverkehr-eingeschränkt.jpg" alt="" width="429" height="218" /></p>
<p><strong>Viele Beschäftigte, die eigentlich schon längst wieder zur Arbeit erscheinen müssten, stellen sich die Frage:</strong></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Muss mein Chef diese Fehltage eigentlich finanzieren?<span id="more-11076"></span></span></strong></p>
<p><strong>Nein. Dies ist leider nicht der Fall. Wenn Sie aufgrund der ausgefallenen Flüge nach Ihrem Urlaub nicht zur Arbeit<br />
erscheinen können, haben Sie keinen Anspruch auf eine Fortzahlung des Lohns. Es handelt sich in diesem Fall um<br />
ein allgemeines Leistungshindernis, somit tragen Sie das allgemeine Wegerisiko.</strong></p>
<p>In so einem Fall ist es zunächst wichtig, dass Sie Ihren Chef unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern, darüber in Kenntnis setzen, dass es Ihnen nicht möglich ist, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen.</p>
<p><span style="color: #800000;">Achtung:</span> Informieren Sie Ihren Arbeitgeber nicht, kann dies eine Abmahnung rechtfertigen.</p>
<p><span style="color: #808000;">Tipp:</span> Bewahren Sie unbedingt Ihre Buchungsunterlagen auf.</p>
<p>Sie sind zudem verpflichtet, sich aktiv um eine Rückreise zu be-<br />
mühen. Das heißt, Sie müssen sich darum bemühen baldmöglichst<br />
die Rückreise antreten zu können. Falls Sie statt eines<br />
Rückfluges zum Beispiel auch mit einem Bus oder mit der Bahn zurückreisen können, ist dies rechtlich gesehen durchaus zumutbar.</p>
<p>Sprechen Sie am besten im Vorfeld mit ihrem Arbeitgeber ab, ob eine umständliche und kostenintensive Rückkehr kurzfristig über-<br />
haupt notwendig ist. Falls es für Sie nicht möglich sein sollte, über den Landweg nach Hause zu kommen, weil Sie sich im weiteren Ausland befinden, sind Sie verpflichtet, sich ständig über Ihre Rückreisemöglichkeiten zu informieren.</p>
<p><strong>Doch wie verhält sich die Sachlage, wenn Sie auf einer Geschäftsreise feststecken?</strong></p>
<p>Wenn Sie sich auf einer Geschäftsreise befinden und nun an einem Flughafen feststecken, muss Ihr Arbeitgeber für die Fehlzeit auf-<br />
kommen. Denn wenn Sie während der regulären Arbeitszeit auf Geschäftsreise sind, gilt dies als vergütungspflichtige Arbeitszeit.</p>
<p>Ihr Arbeitgeber ist also dazu verpflichtet, Ihren Lohn weiter-<br />
zuzahlen, obwohl Sie sich am Flughafen aufhalten und nicht Ihrer Arbeit nachgehen können.</p>
<p><strong>Doch auch hier gilt der Grundsatz:<br />
</strong><br />
Falls es Ihnen möglich ist, mit anderen Verkehrsmitteln zurück-<br />
zureisen, sind Sie verpflichtet diese Rückreisemöglichkeit auch wahrzunehmen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kurzarbeit &#8211; Was sollte ich darüber wissen?</title>
		<link>http://loewetv.de/blog/2010/04/kurzarbeit-was-sollte-ich-daruber-wissen/</link>
		<comments>http://loewetv.de/blog/2010/04/kurzarbeit-was-sollte-ich-daruber-wissen/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 11 Apr 2010 18:18:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>loewetv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Spezial]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Kurzarbeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Kurzarbeit ist im Arbeitsverhältnis ein Ausnahmezustand mit reduzierter Regelarbeitszeit. Sie dient Unternehmen als Möglichkeit, bei schwieriger Wirtschaftslage Kündigungen zu vermeiden. Die Arbeitnehmer im Unternehmen arbeiten bei Kurzarbeit über einen gewissen Zeitraum hinweg weniger oder sogar überhaupt nicht. Sie müssen deshalb Einkommensverluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld nicht den vollen Lohn ersetzt. Der durch Kurzarbeit entstehende Verdienstausfall [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Kurzarbeit ist im Arbeitsverhältnis ein Ausnahmezustand mit reduzierter Regelarbeitszeit. Sie dient Unternehmen als Möglichkeit, bei schwieriger Wirtschaftslage Kündigungen zu vermeiden.</strong></p>
<p><strong>Die Arbeitnehmer im Unternehmen arbeiten bei Kurzarbeit über einen gewissen Zeitraum hinweg weniger oder sogar überhaupt nicht. <strong>Sie müssen deshalb Einkommensverluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld nicht den vollen Lohn ersetzt.<br />
</strong></strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong>Der durch Kurzarbeit entstehende Verdienstausfall wird<br />
jedoch durch den Staat in gewisser Höhe ausgeglichen.<br />
Zuständig für diese Leistung ist die <a href="http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/Navigation/Startseite/Startseite.html" target="_blank"><strong>Bundesagentur für Arbeit</strong></a><strong>.</strong></strong><img class="aligncenter size-full wp-image-10946" title="Rechte_Claudia Löwe LÖWE TV" src="http://loewetv.de/blog/wp-content/uploads/2010/04/Kurzarbeit.jpg" alt="" width="416" height="189" /></p>
<p><span style="color: #003366;"><strong> </strong></span></p>
<p><strong><span style="color: #003366;">Bedingungen, unter denen ein Unternehmen nach § 169 SGB III Kurzarbeit anmelden kann, sind:</span></strong></p>
<p>- Wirtschaftliche Gründe oder ein vorübergehend unabwend-<br />
bares Ereignis.</p>
<p>- Der Arbeitsausfall ist nicht vermeidbar.<span id="more-10945"></span></p>
<p>- Es gibt begründete Hoffnung auf eine Besserung der Lage.</p>
<p>- Mindestes ein Drittel der Arbeitnehmer ist von einem Lohnausfall<br />
von mehr als 10 % ihres Bruttolohns betroffen.</p>
<p>- Die Möglichkeit der Kurzarbeit ist im Arbeitsvertrag geregelt.</p>
<p>- Der Betriebsrat (falls vorhanden) muss der Kurzarbeit zustimmen.</p>
<p>- Die Kurzarbeit ist für die Arbeitnehmer zumutbar</p>
<p><span style="color: #003366;"><strong>Wann habe ich Anspruch auf Kurzarbeitergeld?</strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;">Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben Sie dann, wenn Ihnen der Arbeitgeber wegen eines erheblichen Arbeitsausfalls weniger Lohn zahlt.</span></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Folgende Punkte müssen zudem erfüllt sein:</span></p>
<p>- Sie setzen nach Beginn des Arbeitsausfalls Ihre<br />
versicherungspflichtige Beschäftigung weiter fort.</p>
<p>- Sie kündigen Ihr Arbeitsverhältnis nicht.</p>
<p>- Ihr Arbeitsverhältnis wird auch nicht durch einen<br />
Aufhebungsvertrag aufgelöst.</p>
<p>- Sie beziehen kein Krankengeld.</p>
<p><span style="color: #800000;">Achtung:</p>
<p><span style="color: #000000;">1.</span> <span style="color: #000000;">Da</span></span> das Kurzarbeitergeld zunächst nicht besteuert wird, müssen Sie später bei Ihrer Lohnsteuererklärung die anfallenden Steuern nachzahlen. Legen Sie deshalb unbedingt ausreichend Geld zurück!</p>
<p>2. Kurzarbeitergeld wird nur auf Antrag gewährt. Stellt der Arbeit-<br />
geber den Antrag nicht, sollten Sie unbedingt den Betriebsrat auffordern, tätig zu werden.</p>
<p>3. <span style="color: #003366;"><span style="color: #000000;">Die Agentur für Arbeit kann Bezieher von Kurzarbeitergeld vorübergehend in eine andere Arbeit vermitteln (Zweitarbeits-<br />
verhältnis). Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich auf Auf-<br />
forderung bei der Arbeitsagentur zu melden und eine angebotene zumutbare Beschäftigung anzunehmen. Der Verdienst aus dem Zweitarbeitsverhältnis erhöht das Ist-Entgelt. Sie erhalten dadurch also weniger Kurzarbeitergeld.</span></span></p>
<p>4. Falls Sie eine solche Beschäftigung ohne wichtigen Grund und trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht antreten, wird das Kurzarbeitergeld in der Regel für die Dauer von drei Wochen versagt (sogenannte Sperrzeit).<br />
<strong><span style="color: #003366;">Welche Auswirkung hat die Kurzarbeit auf andere Leistungen?</span></strong></p>
<p>Kranken-, Renten-, Pflege-, und Unfallversicherungsbeiträge werden weitergezahlt. Sie verlieren dort somit keine Ansprüche.</p>
<p>Für die Zeit, in der Sie tatsächlich beschäftigt sind, müssen Sie und Ihr Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge gemäß Beitrags-<br />
sätzen zur Sozialversicherung tragen.</p>
<p>Für die Ausfallstunden bemisst sich der Beitrag zur Sozialver-<br />
sicherung gemäß einem fiktiven Einkommen. Diese Beiträge hat Ihr Arbeitgeber alleine zu tragen. Auch der Sonderbeitrag für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung muss der Arbeitgeber alleine bezahlen. Es gibt jedoch Möglichkeiten der Erstattung dieser Beiträge.</p>
<p>Im Zuge der Finanzkrise ab 2007 wurde in § 421t  Abs. 1 Nr. 1 SGB III geregelt, dass den Arbeitgebern in den Jahren 2009 und 2010 die Sozialversicherungsbeiträge hälftig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden.</p>
<p><span style="color: #003366;"><strong>Wie lange kann ich Kurzarbeitergeld beziehen?</strong> </span></p>
<p>Es gilt zur Zeit eine maximale Dauer von 18 Monaten<br />
<span style="color: #008080;"> </span></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong><span style="color: #000000;">Buchtipps:</span> </strong></p>
<p><strong><span style="color: #008080;"> </span></strong></p>
<p><span style="color: #008080;"><strong>Kurzarbeit aktuell (Broschiert)<br />
</strong><span style="color: #000000;">von Stephan Osnabrügge (Herausgeber)</span><br />
</span><br />
<iframe scrolling="no" frameBorder="0" src="http://rcm-de.amazon.de/e/cm?t=joboffensive-21 &amp;o=3&amp;p=8&amp;l=as1&amp;ASINs=3824010771&amp;fc1=000000&amp;IS2=1&amp;lt1=_blank&amp;lc1=0000FF&amp;bc1=transparent&amp;bg1=transparent&amp;f=ifr" marginheight="0" marginwidth="0" style="width:100%; height:240px; background-color:#FFFFFF; border:1px solid #000000;"></iframe></p>
<li><strong>Broschiert:</strong> 63 Seiten</li>
<li><strong>Verlag:</strong> Deutscher Anwaltverlag</li>
<p><strong>Kurzbeschreibung:<br />
</strong><br />
Erhöhter Beratungsbedarf &#8211; über 1,1 Mio. Arbeitnehmer in über 36.000 Betrieben in Deutschland in Kurzarbeit!</p>
<p>Dieses Werk des renommierten Arbeitsrechtlers Dr. Stephan Osnabrügge gibt Ihnen eine vollständige Darstellung zum Thema Kurzarbeit und aller mit ihr verbundenen Fragen. Sie erhalten unmittelbar verwertbare Hilfestellungen sowohl für die Beratung des Arbeitgebers als auch für Beratung und Vertretung betroffener Arbeitnehmer. Dargestellt sind die arbeits- sowie die arbeits-<br />
förderungsrechtlichen Aspekte der Kurzarbeit. Muster, die Ihnen den Umgang mit der Materie erleichtern, runden das Praxiswerk ab.</p>
<p>Schnell informieren &#8211; Zeit sparen</p>
<p>Häufig ist die Kurzarbeit arbeitsrechtliches &#8220;Neuland&#8221;. Auch für Ihre Mandanten ist das Thema oft &#8220;terra incognita&#8221;. Nutzen Sie dieses Werk für einen schnellen und profunden Überblick.</p>
<p>Was bringt Ihnen dieses Buch?</p>
<p>- alle Einzelheiten der Kurzarbeit auf einen Blick<br />
- Zeit sparen &#8211; geringer Umfang, Topinhalt!<br />
- Muster und Checklisten</p>
<p><strong><span style="color: #008080;"> </span></strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><span style="color: #008080;"><strong>33 Sofortmaßnahmen gegen die Krise: Wege für Ihr Unternehmen (Gebundene Ausgabe)<br />
</strong><span style="color: #000000;">von Hermann Simon (Autor)</span></span></p>
<p><iframe scrolling="no" frameBorder="0" src="http://rcm-de.amazon.de/e/cm?t=joboffensive-21 &amp;o=3&amp;p=8&amp;l=as1&amp;ASINs=3593389991&amp;fc1=000000&amp;IS2=1&amp;lt1=_blank&amp;lc1=0000FF&amp;bc1=transparent&amp;bg1=transparent&amp;f=ifr" marginheight="0" marginwidth="0" style="width:100%; height:240px; background-color:#FFFFFF; border:1px solid #000000;"></iframe></p>
<li><strong>Gebundene Ausgabe:</strong> 203 Seiten</li>
<li><strong>Verlag:</strong> Campus Verlag</li>
<p><span style="color: #008080;"><strong> </strong></span></p>
<p><span style="color: #008080;"><strong><span style="color: #000000;">Kurzbeschreibung:</span> </strong></span></p>
<p>20.08.2009 / Capital: Sofortmaßnahmen &#8220;Nach dem x-ten Rückblick endlich mal handfeste Überlebenstipps für Unternehmen.&#8221;</p>
<p>01.02.2010 / ManagerSeminare: 33 Sofortmaßnahmen &#8220;Durch die hohe Sachkompetenz und die bleibende Aktualität eignet sich das Buch auch als Handlungsleitfaden jenseits von Krisenzeiten.&#8221;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kündigung erhalten! &#8211; Was nun?</title>
		<link>http://loewetv.de/blog/2010/03/kundigung-erhalten-was-nun/</link>
		<comments>http://loewetv.de/blog/2010/03/kundigung-erhalten-was-nun/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 01 Mar 2010 22:45:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>loewetv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Spezial]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobsuche]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://loewetv.de/blog/?p=10096</guid>
		<description><![CDATA[Mehr als 3 Millionen Menschen  in Deutschland sind derzeit arbeitslos! In manchen Fällen traf es Arbeitnehmer völlig unvorbereitet. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist ein großer Schock, der erst einmal verkraftet werden muss. Jetzt heißt es: Einen kühlen Kopf bewahren! Zunächst stellt sich die Frage, ob die Kündigung überhaupt rechtens war. Wenn Ihnen gekündigt wurde, dann lassen Sie als erstes vom Betriebsrat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mehr als 3 Millionen Menschen  in Deutschland sind derzeit arbeitslos! In manchen Fällen traf es Arbeitnehmer völlig unvorbereitet. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist ein großer Schock, der erst einmal verkraftet werden muss. </strong></p>
<p><strong>Jetzt heißt es: Einen kühlen Kopf bewahren!</strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong><img class="aligncenter size-full wp-image-10109" title="Rechte_Claudia Löwe LÖWE TV" src="http://loewetv.de/blog/wp-content/uploads/2010/03/KÜNDIGUNG.jpg" alt="" width="362" height="256" /></strong></p>
<p><strong>Zunächst stellt sich die Frage, ob die Kündigung überhaupt rechtens war.</strong></p>
<p>Wenn Ihnen gekündigt wurde, dann lassen Sie als erstes vom Betriebsrat oder Ihrer Gewerkschaft prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist:</p>
<p>- Hat der Arbeitgeber den Kündigungsschutz beachtet?</p>
<p>- Wurde der Betriebsrat und die Mitarbeiter-<br />
vertretung ordnungsgemäß angehört?</p>
<p>- Ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?</p>
<p>Falls Sie in einer kleineren Firma arbeiten und kein Betriebsrat oder keine Gewerkschaft vorhanden ist, Sie sich aber zu Un-<br />
recht gekündigt fühlen, steht Ihnen frei, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Diesen müssen Sie dann jedoch selbst bezahlen.<span id="more-10096"></span></p>
<p><span style="color: #800000;">Achtung</span><span style="color: #800000;">! </span>Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen eingereicht werden, nach dem Sie die schriftliche Kündigung erhalten haben (Poststempel).</p>
<p><strong><br />
Haben Sie  einen Anspruch auf <span style="color: #800000;">Arbeitslosengeld</span><span style="color: #800000;"> I</span> oder <span style="color: #993300;">Arbeitslosengeld II</span>? </strong></p>
<p><strong>Auf <span style="color: #800000;">Arbeitslosengeld I</span> haben Arbeitslose Anspruch, die:</strong></p>
<p>in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis standen.</p>
<p>Sie erhalten 60 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns der letzten Beschäftigung (Eltern mit Kind, 67 Prozent). Arbeitslose unter 50 Jahren bekommen maximal 12 Monate Arbeitslosengeld, ab 50 Jahren maximal 15 Monate, ab 55 Jahren maximal 18 Monate und ab 58 Jahren maximal 24 Monate.</p>
<p><strong>Auf <span style="color: #993300;">Arbeitslosengeld II </span>(Hartz IV) haben Arbeitslose Anspruch, die:</strong></p>
<p>erwerbsfähig, und gesundheitlich in der Lage sind, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten. Das heißt, wer seinen Lebens-<br />
unterhalt nicht selbst durch zumutbare Arbeit oder aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oderVermögen bestreiten kann und dadurch hilfsbedürftig ist, bekommt derzeit eine Grundsicherung von 359 Euro pro Person (Partner in Lebensgemeinschaften: je 323 Euro).</p>
<p>Für Kinder gibt es je nach Alter 215 bis 287 Euro. Der Anspruch besteht, solange der Empfänger hilfsbedürftig ist und die Voraussetzungen erfüllt.</p>
<p><strong><br />
</strong></p>
<p><strong>Falls Sie seit kurzem arbeitslos sind, sollten Sie unbedingt<br />
wissen, dass Ihnen erst ab dem Tag der Antragstellung das Arbeitslosengeld gezahlt wird. </strong><strong>Sie sollten sich schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Das heißt, sobald Sie davon wissen.</strong></p>
<p><span style="color: #800000;">Achtung! <span style="color: #000000;">Erst</span></span><span style="color: #000000;"> </span>ab dem Tag der Arbeitslosmeldung gilt die Leistung als beantragt! Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel  mehrere Wochen. Die Entscheidung wird Ihnen dann schriftlich mitgeteilt. Übrigens, Arbeitslosengeld wird niemals rückwirkend gezahlt!</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Am ersten Tag:</span></strong></p>
<p>- Suchen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen heraus und überprüfen<br />
Sie dabei die Akualität.</p>
<p>- Suchen Sie Ihre Sozialversicherungsunterlagen der letzten zwei<br />
Jahre heraus.</p>
<p>- Melden Sie sich bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur telefonisch<br />
arbeitslos.</p>
<p>- Geben Sie Ihre persönlichen Daten an und klären, ob Sie<br />
Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Am zweiten Tag:</strong></span></p>
<p>- Können Sie Ihren Arbeitslosengeldantrag in der Agentur abholen.<br />
<span style="color: #800000;"><br />
Achtung!</span> Stellen Sie sich dabei auf längere Wartezeiten ein.<br />
Vergessen Sie nicht Ihren Personalausweis und den evt. Nachweis früher gleisteten Geldzahlungen der Arbeitsagentur mitzunehmen.<br />
Auch wenn Sie kein Arbeitslosengeld von der Argentur für Arbeit<br />
bekommen, sollten Sie sich auf jeden Fall arbeitssuchend melden.<br />
Denn diese Zeit wirkt sich auf Ihre Rente aus.</p>
<p><span style="color: #808000;">Tipp</span>: Wenn Sie einen Drucker besitzen, haben Sie auch die Möglichkeit, sich den Antrag auf Arbeitslosengeld direkt auf der<br />
Homepage der Agentur für Arbeit herunterladen. So können Sie den Antrag vorab zu Hause ausfüllen. Dazu klicken sie <a href="http://www.arbeitsagentur.de/nn_26634/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Allgemein/Formulare-Arbeitslosengeld.html" target="_blank">HIER</a>.</p>
<p>- Sie erhalten in der Agentur auch einen Anmeldebogen.<br />
Das sogenannte Arbeitspaket. Es ist ein mehrseitiger Bogen,<br />
in den Sie Ihre wichtigsten Kenntnisse und Fähigkeiten eintragen<br />
sollen. Dabei wird unter anderem erfasst, ob Sie in Vollzeit oder<br />
Teilzeit, überregional, bundesweit oder im Ausland vermittelbar<br />
sind.</p>
<p>- Es werden zwei weitere Termine vereinbart. Ein Termin zur<br />
Abgabe des ausgefüllten Antrages bei der Leistungsabteilung<br />
und ein weiterer Termin für das Erstgespräch bei Ihrem<br />
Berufsberater.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Innerhalb der ersten Woche:</strong></span></p>
<p>- Wenn Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld I oder II ausgefüllt<br />
haben, suchen Sie alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise<br />
zusammen.</p>
<p>- Füllen Sie die Formulare des Arbeitspakets aus.</p>
<p>- Schicken Sie alle Unterlagen umgehend an die Arbeitsagentur!</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Welche Unterlagen werden benötigt?</span></p>
<p>Für den Antrag auf <span style="color: #800000;">Arbeitslosengeld I: <span style="color: #000000;">E</span></span>ine Lohnbescheinigung, Arbeitgeberbescheinigung (siehe weiter unten)</p>
<p>Für den Antrag auf <span style="color: #993300;">Arbeitslosengeld II</span>: Arbeitgeberbescheinigung, Mietvertrag, Kapitalanlagen, Lebensversicherungen, Immobilienbesitz etc.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Nach ein bis zwei Wochen:</span></strong></p>
<p>- Findet der Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter der<br />
Leistungsabteilung statt. Sie besprechen dort zusammen<br />
Ihren Antrag. Sollten Sie noch Fragen dazu haben,<br />
bitten Sie den Sachbearbeiter um Hilfe.</p>
<p>- Falls alle Unterlagen vorliegen, wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie alle<br />
Voraussetzungen erfüllen um Arbeitslosengeld zu erhalten.<br />
Bei ALG I wird Ihnen derSachbearbeiter schon die Summe nennen<br />
können, die gezahlt wird.</p>
<p>- Bereiten Sie sich nun auf das Erstgespräch bei Ihrem Berufs-<br />
berater vor. Machen Sie sich darüber Gedanken, welche<br />
beruflichen Ziele Sie haben und welche Hilfe Sie benötigen.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Nach vierzehn Tagen:</span></strong></p>
<p>- Findet Ihr erstes Gespräch mit Ihrem Berufsberater statt. Er<br />
wird, zusammen mit Ihnen, ein berufliches Profil erstellen.</p>
<p>- Er wird Ihr berufliches Profil dann mit infrage kommenden<br />
Stellenangeboten vergleichen.</p>
<p>- Eine Eingliederungsvereinbarung wird geschlossen.<br />
Die Arbeitsagentur legt darin fest, wie Sie unterstützt werden<br />
(zum Beispiel Fort- und Weiterbildung oder Hilfe zur Kinder-<br />
betreuung etc.)</p>
<p>- Es wird Ihnen gesagt, wie Sie am Besten bei der Arbeitssuche<br />
vorgehen.(Form und Anzahl der Bewerbung)</p>
<p><span style="color: #800000;">Achtung!</span> Werden Punkte aus der Eingliederungsvereinbarung nicht erfüllt, können Ihnen die Leistungen gekürzt werden.</p>
<p>Nun sind ersteinmal alle wichtigen Termine bei der Arbeitsagentur erledigt, Zeit sich um die Bewerbungsunterlagen zu kümmern.</p>
<p>Wie Sie am besten erfolgreiche Bewerbungsunterlagen erstellen lesen Sie<br />
<a href="http://loewetv.de/blog/2009/01/18/kreative-bewerbung-klassische-bewerbung-womit-komme-ich-besser-an/" target="_blank">HIER</a></p>
<p>Worauf es bei einem guten Bewerbungsfoto ankommt lesen Sie<br />
<a href="http://loewetv.de/blog/2009/01/19/das-bewerbungsfoto/" target="_blank">HIER</a></p>
<p>Wie Sie sich am besten auf ein Vorstellungsgespräch vorbereiten lesen Sie<br />
<a href="http://loewetv.de/blog/2009/03/14/das-vorstellungsgesprach-welche-fragen-konnten-kommen/" target="_blank">HIER</a></p>
<p>Was Sie bei einem Vorstellungsgespräch beachten müssen lesen lesen Sie<br />
<a href="http://loewetv.de/blog/2009/09/02/das-vorstellungsgesprach-was-sollte-ich-wissen/" target="_blank">HIER</a></p>
<p>Was Sie bei einem Vorstellungsgespräch unbedingt vermeiden sollten lesen Sie<br />
<a href="http://loewetv.de/blog/2010/02/04/todsunden-im-vorstellungsgesprach-was-sollte-ich-unbedingt-vermeiden/" target="_blank">HIER</a></p>
<p>Worauf Sie bei einem Telefoninterview achten sollten lesen Sie<br />
<a href="http://loewetv.de/blog/2009/09/03/das-telefoninterview-worauf-sollte-ich-unbedingt-achten/" target="_blank">HIER</a></p>
<div><strong>Was steht in der Arbeitgeberbescheinigung?</strong></div>
<div>
<p>In der Arbeitgeberbescheinigung nennt der Arbeitgeber die Gründe, warum die Beschäftigung endet. Sie sollten mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass er die Bescheinigung nicht direkt an die Arbeitsagentur, sondern an Sie schickt. Dies ist wichtig, damit Sie die Gründe für das Beschäftigungsende prüfen können. Falls Sie nicht einverstanden sein sollten, können Sie so auf eine Änderung drängen.</p>
<p>Überprüft werden sollten auch die Angaben zu Ihrem Bruttolohn. Denn danach berechnet die Arbeitsagentur Ihr Arbeitslosengeld. Achten Sie darauf, dass Weihnachts- oder Urlaubsgeld, vermögens-<br />
wirksame Leistungen oder Sachbezüge nicht „vergessen“ werden.</p>
</div>
<div><strong> </strong></div>
<div><strong>Was versteht man unter einer Sperrzeit?</strong></div>
<p>Arbeitnehmer, die ihre Arbeitslosigkeit selbst verschuldet haben, bekommen eine Sperrzeit. Das heißt, es gibt bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld. Die Anspruchsdauer verkürzt sich dabei auch noch zusätzlich. Deshalb sind die Angaben im Fragebogen zum Verlust der Arbeit äußerst wichtig. Durch die Art der Antworten kann eine Sperrzeit ausgelöst oder auch vermieden werden. Deshalb sollten Sie den Fragebogen in Ruhe zu Hause ausfüllen und sich gegebenenfalls von einer Beratungsstelle beraten lassen.</p>
<p><strong>Buchtipps:</strong></p>
<div><strong><span style="color: #008080;"> </span></strong></div>
<div><strong><span style="color: #008080;">111 Tipps für Arbeitslose &#8211; Arbeitslosengeld I (Broschiert)<br />
von Rolf Winkel (Autor), Hans Nakielski (Autor)</span></strong><strong><span style="color: #008080;"> </span></strong><strong><span style="color: #008080;"> </span></strong></div>
<div><strong><span style="color: #008080;"> </span></strong></div>
<div><strong><span style="color: #008080;"> </span></strong><iframe scrolling="no" frameBorder="0" src="http://rcm-de.amazon.de/e/cm?t=joboffensive-21 &amp;o=3&amp;p=8&amp;l=as1&amp;ASINs=3766339184&amp;fc1=000000&amp;IS2=1&amp;lt1=_blank&amp;lc1=0000FF&amp;bc1=transparent&amp;bg1=transparent&amp;f=ifr" marginheight="0" marginwidth="0" style="width:100%; height:240px; background-color:#FFFFFF; border:1px solid #000000;"></iframe></div>
<li><strong>Broschiert:</strong> 259 Seiten</li>
<li><strong>Verlag:</strong> Bund-Verlag</li>
<p><strong>Kurzbeschreibung:</strong><br />
Immer wieder ändert der Gesetzgeber die Regeln bei der Arbeitslosenversicherung. Und auch die Sozialgerichte sorgen mit Grundsatzentscheidungen für neue Akzente: So entschied das Bundessozialgericht, dass Arbeitslose, die kurz vor dem Ende ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld I krank werden, bis zu 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld in Höhe des ALG I haben. Die Neuauflage der bewährten ´111 Tipps für Arbeitslose´ gibt Orientierung und zeigt Arbeitslosen, wie sie an sämtliche Leistungen kommen, die ihnen zustehen. Der Ratgeber beantwortet viele Fragen, die bares Geld wert sind.</p>
<div><span style="color: #008080;"><strong> </strong></span></div>
<div><span style="color: #008080;"><strong> </strong></span></div>
<div><span style="color: #008080;"><strong> </strong></span></div>
<div><span style="color: #008080;"><strong>Arbeitlosengeld &amp; Hartz IV: Tipps, Tricks, Formularerklärungen und Checklisten rund ums Arbeitslosengeld (ALG I ) und Hartz IV (Broschiert)<br />
</strong><span style="color: #000000;">von Andrea Meiling (Autor), Rainer Lehmann (Autor)</span></span></div>
<div><span style="color: #008080;"><span style="color: #000000;"> </span></span></div>
<div><span style="color: #008080;"><span style="color: #000000;"><iframe scrolling="no" frameBorder="0" src="http://rcm-de.amazon.de/e/cm?t=joboffensive-21 &amp;o=3&amp;p=8&amp;l=as1&amp;ASINs=3837011275&amp;fc1=000000&amp;IS2=1&amp;lt1=_blank&amp;lc1=0000FF&amp;bc1=transparent&amp;bg1=transparent&amp;f=ifr" marginheight="0" marginwidth="0" style="width:100%; height:240px; background-color:#FFFFFF; border:1px solid #000000;"></iframe></span></span></div>
<div><span style="color: #008080;"><span style="color: #000000;"> </span></span><span style="color: #008080;"><span style="color: #000000;"> </span></span><span style="color: #008080;"><span style="color: #000000;"> </span></span></div>
<li><strong>Broschiert:</strong> 108 Seiten</li>
<li><strong>Verlag:</strong> Books on Demand GmbH</li>
<p><strong>Kurzbeschreibung:</strong></p>
<p>Sämtliche Formulare rund ums Arbeitslosengeld und Hartz IV werden einfach und verständlich erklärt. Dazu jede Menge Tricks und Tipps, die nicht so bekannt sind.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Achtung Betriebsgeheimnis &#8211; Hier sollten Sie lieber schweigen!</title>
		<link>http://loewetv.de/blog/2010/02/achtung-betriebsgeheimnis-hier-sollten-sie-lieber-schweigen/</link>
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		<pubDate>Thu, 25 Feb 2010 21:49:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>loewetv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Spezial]]></category>
		<category><![CDATA[Buchtipps]]></category>
		<category><![CDATA[Gehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>

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		<description><![CDATA[Oft kommt es vor, dass Angestellte ihren Job verlieren, weil sie zu viel über die Firma, Kollegen, den Vorgesetzen oder das Gehalt ausgeplaudert haben. Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses sind Sie grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies muss im Arbeitsvertrag nicht einmal gesondert festgelegt wer- den. Es gilt automatisch die so genannte arbeitsvertrag- liche Treuepflicht. Arbeitgeber sollten dennoch die Ver- schwiegenheitspflicht in den Arbeitsvertrag aufnehmen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center;"><strong><span style="color: #003366;">Oft kommt es vor, dass Angestellte ihren Job verlieren, weil sie zu viel über die Firma, Kollegen, den Vorgesetzen oder das Gehalt ausgeplaudert haben. </span></strong><strong><br />
<img class="aligncenter size-full wp-image-9954" title="Rechte_Claudia Löwe LÖWE TV" src="http://loewetv.de/blog/wp-content/uploads/2010/02/Das-Betriebsgeheimnis.jpg" alt="" width="415" height="276" /><br />
</strong></p>
<p><strong> </strong><br />
<span style="color: #003366;"><strong>Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses sind Sie grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies muss im Arbeitsvertrag nicht einmal gesondert festgelegt wer-<br />
den. Es gilt automatisch die so genannte arbeitsvertrag-<br />
liche Treuepflicht. Arbeitgeber sollten dennoch die Ver-<br />
schwiegenheitspflicht in den Arbeitsvertrag aufnehmen, um so Ihren Mitarbeitern dessen Bedeutung  klar zu erläutern.</strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><span style="color: #800000;">Achtung!</span> Selbst wenn Sie nicht mehr in der Firma tätig sind, dürfen Sie Interna nicht an Dritte weitergeben. Auch Jahre später kann Sie die alte Firma noch auf Schadensersatz verklagen.</span></p>
<p><span style="color: #008080;"><strong>Wie könnte eine Musterformulierung im Arbeitsvertrag aussehen?</strong></span></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Ein Beispiel der Formulierung zur Verschwiegenheitspflicht lautet wie folgt:</span></strong><br />
<em><br />
&#8220;Der Mitarbeiter verpflichtet sich, über die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl während der Dauer des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung Stillschweigen zu bewahren.&#8221;</em></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong><span style="color: #008080;">Doch was genau sind Betriebsgeheimnisse, die nicht an Dritte weitergeben werden dürfen?</span></strong></span></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Unter Betriebsgeheimnis versteht man:</span></strong></p>
<p><span style="color: #008080;">-<span style="color: #000000;"> Tatsachen, die </span></span>nach dem Willen des Geschäftssinhabers<br />
geheim bleiben sollen</p>
<p><span style="color: #008080;">-</span> alle Vorgänge innerhalb eines Unternehmens, die aus Wett-<br />
bewerbsgründen geheim zu halten sind<span id="more-9896"></span></p>
<p><span style="color: #008080;">-</span> alle wirtschaftlichen Daten einer Firma, die Außenstehenden<br />
nicht zugänglich sind<br />
<span style="color: #008080;"><br />
-</span> Kenntnisse, die nur ein begrenzter Personenkreis bekannt sind<br />
<span style="color: #008080;"><br />
-</span> Konstruktions- oder Herstellungsverfahren<br />
<span style="color: #008080;"><br />
-</span> technisches Know-how<br />
<span style="color: #008080;"><br />
-</span> Kunden- und Auftragsdaten<br />
<span style="color: #008080;"><br />
-</span> Preislisten</p>
<p><span style="color: #008080;">- </span>Rabattabsprachen<br />
<span style="color: #008080;"><br />
-</span> Geschäftsbilanzen<br />
<span style="color: #008080;"><br />
-</span> Personalangelegenheiten (zum Beispiel:<span style="color: #000000;"> </span><span style="color: #008080;"><span style="color: #000000;">Beförderungspläne)</span></span></p>
<p><span style="color: #008080;"><span style="color: #000000;"><span style="color: #008080;">-</span> Werbemethoden</span></span></p>
<p><span style="color: #008080;"><span style="color: #000000;"><span style="color: #008080;">-</span> Kreditwürdigkeit des Unternehmens</span></span></p>
<p><strong><span style="color: #008080;">Welche Berufsgruppen haben eine besondere Pflicht zur Wahrung fremder Geschäftsgeheimnisse?</span></strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Hier einige Beispiele:</strong></span></p>
<p><span style="color: #008080;">-</span> Ärzte</p>
<p><span style="color: #008080;">-</span> Apotheker</p>
<p><span style="color: #008080;">-</span> Psychologen</p>
<p><span style="color: #008080;">-</span> Rechtsanwälte</p>
<p><span style="color: #008080;">-</span> Notare</p>
<p><span style="color: #008080;">-</span> Steuerberater</p>
<p><span style="color: #008080;">-</span> Buchhalter</p>
<p><span style="color: #008080;">-</span> Sozialarbeiter und Sozialpädagogen</p>
<p><span style="color: #008080;">-</span> Amtsträger im öffentlichen Dienst</p>
<div><span style="text-decoration: underline;"><strong> Hier ein paar Antworten auf weitere Fragen zum Thema:</strong></span></div>
<p><span style="color: #003366;">Ich habe mit Bekannten über Firmen-Interna gesprochen. Falls das raus käme, müsste ich Angst haben, ins Gefängnis zu kommen?</span></p>
<p><span style="color: #0000ff;">Nein!</span> Da Sie ja keinen direkten Nutzen davon hatten. Aber wenn Sie fahrlässig etwas ausplaudern, könnten Sie gekündigt und eventuell auf Schadenersatz verklagt werden. Sie sollten dies also in Zukunft lieber unterlassen.</p>
<p><span style="color: #800000;">Achtung!</span> Wer Betriebsgeheimnisse verwertet, kann nach Paragraf 204 StGB mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Bei zusätzlich wettbewerbswidrigem Verhalten drohen bis zu drei Jahre Haft.</p>
<div><span style="color: #003366;">Muss der Arbeitgeber beweisen, dass ich den Schaden verursacht habe?<br />
</span></div>
<div><span style="color: #003366;"><span style="color: #003366;"><span style="color: #0000ff;"><br />
Ja!</span><span style="color: #000000;"> Es ist zwar oft sehr schwer zu beweisen, wer was wem wann und wo genau gesagt hat. Doch wenn Sie Betriebsgeheimnisse gezielt und in böser Absicht verraten haben, ist die Beweisführung meist einfach.</span></span></span></div>
<p><span style="color: #800000;">Achtung!</span> Vorgesetzte haben zur Beweisführung generell das Recht, Firmenrechner zu überprüfen oder sogar einen Privatdetektiv zu engagieren. Übrigens lassen sich selbst e-mails, die über einen privaten Account am Firmenrechner verschickt wurden, auf einer Festplatte rekonstruieren!</p>
<div><span style="color: #000080;"><span style="color: #003366;">Ich bin in einem Restaurant in der Küche tätig, dürfte ich einer<br />
Bekannten erzählen, dass ich kürzlich Kakerlaken in der Küche gesehen habe?</span></span></div>
<p><span style="color: #000000;"><span style="color: #0000ff;">Nein! </span>Auch wenn man Kakalaken nicht zum Betriebsgeheimnis zählen kann. </span>Hier gilt die sogenannte Rücksichtnahme-<br />
pflicht. Melden Sie dies umgehend Ihrem Chef, er muss sich darum kümmern und für Sauberkeit und Hygiene sorgen. Erst wenn Ihr Chef nichts unternehmen sollte, dürfen Sie sich an Dritte wenden.</p>
<p><span style="color: #003366;">Ich leide extrem unter schlechten, gesundheitsschädigenden<br />
Arbeitsbedingungen. Darf ich mich beim Gesundheitsamt beschweren?</span></p>
<p><span style="color: #0000ff;">Ja!</span> Doch alle Probleme am Arbeitsplatz sollten erst, soweit wie möglich, von beiden Seiten intern geregelt werden. Sie können von Ihrem Arbeitgeber fordern, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Sollte dies nicht geschehen, können Sie aus Protest zu Hause bleiben und weiter Ihr Gehalt einfordern. Anschliesend dürfen Sie auch die zuständigen Behörden informieren.</p>
<p><span style="color: #003366;">Darf ich mit anderen Mitarbeitern über mein oder deren Gehalt sprechen?</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Manche Arbeitgeber verpflichten Ihre Mitarbeiter über Ihre Ein-<br />
künfte zu schweigen. Dies gilt dann sowohl innerhalb, als auch außerhalb der Firma. Dies ist durchaus sein Recht. Wenn Sie eine solche Klausel im Arbeitsvertrag haben, müssen Sie sich daran halten. Informationen über Ihr Gehalt dürfen Sie dann nur innerhalb Ihrer Familie weitergeben.</span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong><span style="text-decoration: underline;">Was sieht das Gesetz für den Fall vor, dass ein Mitarbeiter ihm anvertraute Betriebsgeheimnisse an Dritte weitergibt?</span></strong></span></p>
<p>Auszug aus dem Gesetzbuch gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)</p>
<p>Kapitel 4 Straf- und Bußgeldvorschriften:</p>
<p>(1) Wer als eine bei einem Unternehmen beschäftigte Person ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das ihr im Rahmen des Dienstverhältnisses anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, während der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses unbefugt an jemand zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen, mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</p>
<p>(2) Ebenso wird bestraft, wer zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen,</p>
<p>1. sich ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis durch:</p>
<p>- Anwendung technischer Mittel,</p>
<p>- Herstellung einer verkörperten Wiedergabe des Geheimnisses oder</p>
<p>- Wegnahme einer Sache, in der das Geheimnis verkörpert ist,<br />
unbefugt verschafft oder sichert oder</p>
<p>2. ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das er durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Mitteilungen oder durch eine eigene oder fremde Handlung nach Nummer 1 erlangt oder sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert hat, unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt.</p>
<p>(3) Der Versuch ist strafbar.</p>
<p>(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter:</p>
<p>- gewerbsmäßig handelt,</p>
<p>- bei der Mitteilung weiß, dass das Geheimnis im Ausland verwertet werden soll, oder</p>
<p>- eine Verwertung nach Absatz 2 Nr. 2 im Ausland selbst vornimmt.</p>
<p>(5) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.</p>
<p><strong>Buchtipps:</strong></p>
<p><span style="color: #008080;"><strong>Arbeitsgesetze (Taschenbuch)<br />
</strong><span style="color: #000000;">von Reinhard Richardi (Einleitung)</span></span></p>
<p><iframe scrolling="no" frameBorder="0" src="http://rcm-de.amazon.de/e/cm?t=joboffensive-21 &amp;o=3&amp;p=8&amp;l=as1&amp;ASINs=3423050063&amp;fc1=000000&amp;IS2=1&amp;lt1=_blank&amp;lc1=0000FF&amp;bc1=transparent&amp;bg1=transparent&amp;f=ifr" marginheight="0" marginwidth="0" style="width:100%; height:240px; background-color:#FFFFFF; border:1px solid #000000;"></iframe></p>
<li><strong>Taschenbuch:</strong> 789 Seiten</li>
<li><strong>Verlag:</strong> DTV-Beck</li>
<div><strong> </strong></div>
<div><strong><br />
Kurzbeschreibung:</strong></div>
<p>Mit den wichtigsten Bestimmungen zum Arbeitsverhältnis, Kündigungsrecht, Arbeitsschutzrecht, Berufsbildungsrecht, Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht und Verfahrensrecht.</p>
<p>Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis und einer Einführung von Professor Dr. Reinhard Richardi</p>
<p>Inhalt: ArbeitsgerichtsG, ArbeitsschutzG, ArbeitszeitG, AufwendungsausgleichsG, BerufsbildungsG, BetriebsrentenG, BetriebsverfassungsG, BGB (Auszug), Bundeselterngeld- und ElternzeitG, BundesurlaubsG, allg. GleichbehandlungsG, KündigungsschutzG, MitbestimmungsG, MutterschutzG, SchwarzarbeitsbekämpfungsG, SGB II-VII, IX, X (Auszug), Teilzeit- und BefristungsG, WissenschaftszeitvertragsG</p>
<p><span style="color: #008080;"><strong> </strong></span></p>
<p><span style="color: #008080;"><strong> </strong></span></p>
<p><span style="color: #008080;"><strong>Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG, Kommentar (Gebundene Ausgabe)<br />
</strong></span>von Wolfgang Hefermehl (Autor), Helmut Köhler (Autor), Joachim Bornkamm (Autor), Adolf Baumbach (Autor)</p>
<p><iframe scrolling="no" frameBorder="0" src="http://rcm-de.amazon.de/e/cm?t=joboffensive-21 &amp;o=3&amp;p=8&amp;l=as1&amp;ASINs=3406567312&amp;fc1=000000&amp;IS2=1&amp;lt1=_blank&amp;lc1=0000FF&amp;bc1=transparent&amp;bg1=transparent&amp;f=ifr" marginheight="0" marginwidth="0" style="width:100%; height:240px; background-color:#FFFFFF; border:1px solid #000000;"></iframe></p>
<li><strong>Gebundene Ausgabe:</strong> 1719 Seiten</li>
<li><strong>Verlag:</strong> Beck Juristischer Verlag</li>
<p><strong><br />
Kurzbeschreibung:</strong></p>
<p>Die Neuauflage berücksichtigt zum einen &#8211; das Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie die Umstellung von Vorschriften auf den Euro vom 27.6.2000 (BGBl. I S. 897), das in Paragr. 13 Abs. 2 Nr. 3 die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen näher regelt.</p>
<p>- Zum anderen wird durch das Gesetz vom 1. September 2000 (BGBl. I S. 1374) eine positive rechtliche Regelung über vergleichende Werbung getroffen. Hier wird im neuen Paragr. 2 zunächst der Begriff der vergleichenden Werbung definiert und in Paragr. 2 Abs. 2 klargestellt, daß diese unter gewissen Umständen gegen die guten Sitten verstoßen kann.</p>
<p>- Eingearbeitet ist wiederum eine Flut von Rechtsprechung, die im Bereich des Wettbewerbsrechts täglich ergeht. Besonders hinzuweisen ist ferner auf Teil 1. &#8220;Allgemeine Grundlagen des Wettbewerbsrechts&#8221; sowie auf die ausführliche Einleitun g zum UWG, die quasi als kleine Lehrbücher zum Wettbewerbsrecht allen, die sich mit wettbewerbsrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen haben, nur empfohlen werden kann. Für Richter, Rechtsanwälte, Unternehmen, Verbraucherschutzverbände, Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsverbände.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Nur die Rente allein reicht mir nicht! Darf ich Geld dazu verdienen?</title>
		<link>http://loewetv.de/blog/2010/02/nur-die-rente-allein-reicht-mir-nicht-darf-ich-geld-dazu-verdienen/</link>
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		<pubDate>Sun, 21 Feb 2010 21:49:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>loewetv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Spezial]]></category>
		<category><![CDATA[Buchtipps]]></category>
		<category><![CDATA[Gehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenjob]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Lebenshaltungskosten werden immer höher, das spüren gerade auch Rentner. Vielen älteren Menschen, die gerne ihren wohlverdienten Ruhestand genießen würden, reicht die Rente nicht aus. Sie sind darauf angewiesen, ihre Rente zusätzlich durch einen Nebenverdienst aufzubessern. Oder sie wollen gerne weiter arbeiten, weil sie sich noch nicht &#8220;zum alten Eisen&#8221; zählen wollen. Oft kann da ein Nebenjob den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #666699;"><strong>Die Lebenshaltungskosten werden immer höher, das spüren gerade auch Rentner. Vielen älteren Menschen, die gerne ihren wohlverdienten Ruhestand genießen würden</strong><strong>, reicht die Rente nicht aus. Sie sind darauf angewiesen, ihre Rente zusätzlich durch einen Nebenverdienst aufzubessern. </strong></span></p>
<p style="text-align: center;"><img class="aligncenter size-full wp-image-9765" title="Rechte_Claudia Löwe LÖWE TV" src="http://loewetv.de/blog/wp-content/uploads/2010/02/Rente-aufbessern.jpg" alt="" width="397" height="160" /></p>
<p><span style="color: #000080;"><strong><span style="color: #666699;">Oder sie wollen gerne weiter arbeiten, weil sie sich noch nicht &#8220;zum alten Eisen&#8221; zählen wollen. Oft kann da ein Nebenjob den Übergang in das Rentnerdasein erleichtern. Der Arbeits-<br />
alltag muss so nicht abrupt beendet werden.</span></strong></span></p>
<p><span style="color: #000080;"><strong><span style="color: #000000;"><span style="text-decoration: underline;">Zu welchen dieser Personen Sie auch zählen, Sie sollten auf jeden Fall einige wichtige Dinge wissen:</span></span></strong></span></p>
<p><span style="color: #000080;">Darf ich als Rentner etwas dazu verdienen?</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Ja!</span> Wenn Sie das gesetzliche Rentenalter von derzeit 65 Jahre erreicht haben (wird ab dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben), dürfen Sie unbegrenzt zur Rente dazuverdienen. Sie bekommen dann sogar mehr Nettolohn, weil keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen werden.</p>
<p><span style="color: #800000;">Achtung!</span> Je nach Lohnhöhe können Steuern anfallen. Wer sich also überwiegend aus finanziellen Gründen für eine Nebentätigkeit ent-<br />
scheidet, sollte sich vorab lieber von Experten beraten lassen, damit es nicht zu einer bösen Überraschung kommt.</p>
<p><span style="color: #000080;">Ich bin Frührentner, darf ich einen Job annehmen?</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Ja!</span> Auch Frührenter können einen Job annehmen. Vor dem 65. Geburtstag gilt jedoch eine Lohngrenze von 400 Euro monatlich.</p>
<p><span style="color: #800000;">Achtung!</span> Wenn Sie mehr verdienen als 400 Euro monatlich, bekommen Sie nur noch eine Teilrente. <span id="more-9764"></span></p>
<p>Bei einer Teilrente wird die Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. In zwei Monaten pro Jahr gilt die &#8220;doppelte Hinzuverdienstgrenze&#8221;. Das heißt, es ist erlaubt, doppelt so viel hinzuzuverdienen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Dies gilt für folgende Altersrenten vor dem 65. Geburtstag:</span></p>
<p>- Altersrente für Frauen</p>
<p>- Altersrente für langjährig Versicherte</p>
<p>- Altersrente für Schwerbehinderte</p>
<p>- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit</p>
<p>- Altersrente nach Altersteilzeit<br />
<span style="color: #000080;"> </span></p>
<p><span style="color: #000080;">Wird mir bei der Frührente automatisch alles über 400 Euro abgezogen?</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Nein!</span> Je nach Höhe des Lohns wird Ihre Rente um ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel gekürzt oder sogar komplett gestrichen.</p>
<p><span style="color: #800000;">Achtung! </span>Das gilt auch, wenn Sie die Einkommensgrenze nur knapp überschreiten. Nur ein Euro mehr Lohn kann zum Verlust eines Drittels der Rente führen!</p>
<p><span style="color: #000080;">Muss ich meinen Nebenjob der Rentenkasse mitteilen?</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Ja!</span> Es ist auf jeden Fall ratsam, sich von der Rentenversicherung beraten zu lassen.</p>
<p><span style="color: #800000;">Achtung!</span> Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem früheren Lohn und müssen auf jeden Fall neu berechnet werden.</p>
<p><span style="color: #000080;">Muss ich als Frührentner Sozialbeiträge zahlen?</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Ja! <span style="color: #000000;">A</span></span><span style="color: #000000;">u</span>f den Nebenjob-Lohn über 400 Euro sind Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge fällig. Dadurch erhöht sich aber der spätere Anspruch auf Ihre Altersrente.</p>
<p><span style="color: #000080;">Welche Hinzuverdienstgrenzen habe ich zu beachten?</span></p>
<p>Die Hinzuverdienstgrenze bei einer vorzeitigen Teilrente wird individuell errechnet. Sie ist abhängig vom Verdienst, den Sie in den letzten drei Kalenderjahren vor dem Rentenbeginn erzielt haben (bei Rentenbeginn vor dem 01.01.2000 im letzten Kalenderjahr).</p>
<p>Solllten Sie in dieser Zeit ein hohes Einkommen gehabt haben, dürfen Sie mehr hinzuverdienen, als wenn Sie nur ein geringes Einkommen hatten. Wurde in den drei Kalenderjahren ein Entgelt von weniger als 50 Prozent des Durchschnittseinkommens erzielt, gelten Mindesthinzuverdienstgrenzen.</p>
<p><span style="color: #000080;">Welche Einkommen führen zum Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze und welche nicht?</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Anrechnungsfähige Einkommen sind Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen aus einer abhängigen Beschäftigung und Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit.</span></p>
<p><span style="color: #993300;"><span style="color: #800000;"><span style="text-decoration: underline;">Anrechnungsfähige Einkommen sind zum Beispiel:</span></span></span></p>
<p>- Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer abhängigen<br />
Beschäftigung</p>
<p>- Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit</p>
<p>- Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder<br />
Krankengeld</p>
<p>- Übergangsgeld und Verletzungsgeld aus der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung (Nur bei Bezug einer Rente wegen voller<br />
Erwerbsminderung)</p>
<p><span style="color: #008000;"><span style="text-decoration: underline;">Nicht anrechnungsfähige Einkommen sind zum Beispiel:</span></span></p>
<p>- Betriebsrenten und beamtenrechtliche Pensionen</p>
<p>- Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit vor Rentenbeginn</p>
<p>- Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung</p>
<p>- Einkünfte aus Vermögen</p>
<p>- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn sie nicht<br />
Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit sind</p>
<div><strong><br />
Buchtipp:</strong></div>
<p><span style="color: #008080;"><strong>Und dann? 101 Idee für den Ruhestand (Broschiert)</strong> </span><br />
von Dagmar Giersberg (Autor)<strong> </strong><strong> </strong><strong> </strong><strong> </strong></p>
<p><iframe scrolling="no" frameBorder="0" src="http://rcm-de.amazon.de/e/cm?t=joboffensive-21 &amp;o=3&amp;p=8&amp;l=as1&amp;ASINs=3763934944&amp;fc1=000000&amp;IS2=1&amp;lt1=_blank&amp;lc1=0000FF&amp;bc1=transparent&amp;bg1=transparent&amp;f=ifr" marginheight="0" marginwidth="0" style="width:100%; height:240px; background-color:#FFFFFF; border:1px solid #000000;"></iframe></p>
<li><strong>Broschiert:</strong> 188 Seiten</li>
<li><strong>Verlag:</strong> Bertelsmann</li>
<div><strong>Kurzbeschreibung:</strong></div>
<p>Dieses Buch begleitet Menschen, die sich auf den Ruhestand vorbereiten und regt an, neue Aufgaben für sich zu entdecken.</p>
<p>Dagmar Giersberg beschreibt das Spektrum vom Teilzeitjob bis zum Ehrenamt, vom Freiwilligendienst bis zum Engagement beim Wohlfahrtsverband. Sie stellt Vereine und Interessenverbände vor, in denen sich Ruheständler engagieren können und sozial aktiv bleiben. Und nicht zuletzt informiert sie zu steuerrechtlichen und finanziellen Fragen rund um Rente und Einkommen.</p>
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