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	<title>Joboffensive &#187; Hartz IV</title>
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		<title>Kündigung erhalten! &#8211; Was nun?</title>
		<link>http://loewetv.de/blog/2010/03/kundigung-erhalten-was-nun/</link>
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		<pubDate>Mon, 01 Mar 2010 22:45:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>loewetv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Spezial]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobsuche]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Mehr als 3 Millionen Menschen  in Deutschland sind derzeit arbeitslos! In manchen Fällen traf es Arbeitnehmer völlig unvorbereitet. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist ein großer Schock, der erst einmal verkraftet werden muss. Jetzt heißt es: Einen kühlen Kopf bewahren! Zunächst stellt sich die Frage, ob die Kündigung überhaupt rechtens war. Wenn Ihnen gekündigt wurde, dann lassen Sie als erstes vom Betriebsrat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mehr als 3 Millionen Menschen  in Deutschland sind derzeit arbeitslos! In manchen Fällen traf es Arbeitnehmer völlig unvorbereitet. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist ein großer Schock, der erst einmal verkraftet werden muss. </strong></p>
<p><strong>Jetzt heißt es: Einen kühlen Kopf bewahren!</strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong><img class="aligncenter size-full wp-image-10109" title="Rechte_Claudia Löwe LÖWE TV" src="http://loewetv.de/blog/wp-content/uploads/2010/03/KÜNDIGUNG.jpg" alt="" width="362" height="256" /></strong></p>
<p><strong>Zunächst stellt sich die Frage, ob die Kündigung überhaupt rechtens war.</strong></p>
<p>Wenn Ihnen gekündigt wurde, dann lassen Sie als erstes vom Betriebsrat oder Ihrer Gewerkschaft prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist:</p>
<p>- Hat der Arbeitgeber den Kündigungsschutz beachtet?</p>
<p>- Wurde der Betriebsrat und die Mitarbeiter-<br />
vertretung ordnungsgemäß angehört?</p>
<p>- Ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?</p>
<p>Falls Sie in einer kleineren Firma arbeiten und kein Betriebsrat oder keine Gewerkschaft vorhanden ist, Sie sich aber zu Un-<br />
recht gekündigt fühlen, steht Ihnen frei, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Diesen müssen Sie dann jedoch selbst bezahlen.<span id="more-10096"></span></p>
<p><span style="color: #800000;">Achtung</span><span style="color: #800000;">! </span>Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen eingereicht werden, nach dem Sie die schriftliche Kündigung erhalten haben (Poststempel).</p>
<p><strong><br />
Haben Sie  einen Anspruch auf <span style="color: #800000;">Arbeitslosengeld</span><span style="color: #800000;"> I</span> oder <span style="color: #993300;">Arbeitslosengeld II</span>? </strong></p>
<p><strong>Auf <span style="color: #800000;">Arbeitslosengeld I</span> haben Arbeitslose Anspruch, die:</strong></p>
<p>in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis standen.</p>
<p>Sie erhalten 60 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns der letzten Beschäftigung (Eltern mit Kind, 67 Prozent). Arbeitslose unter 50 Jahren bekommen maximal 12 Monate Arbeitslosengeld, ab 50 Jahren maximal 15 Monate, ab 55 Jahren maximal 18 Monate und ab 58 Jahren maximal 24 Monate.</p>
<p><strong>Auf <span style="color: #993300;">Arbeitslosengeld II </span>(Hartz IV) haben Arbeitslose Anspruch, die:</strong></p>
<p>erwerbsfähig, und gesundheitlich in der Lage sind, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten. Das heißt, wer seinen Lebens-<br />
unterhalt nicht selbst durch zumutbare Arbeit oder aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oderVermögen bestreiten kann und dadurch hilfsbedürftig ist, bekommt derzeit eine Grundsicherung von 359 Euro pro Person (Partner in Lebensgemeinschaften: je 323 Euro).</p>
<p>Für Kinder gibt es je nach Alter 215 bis 287 Euro. Der Anspruch besteht, solange der Empfänger hilfsbedürftig ist und die Voraussetzungen erfüllt.</p>
<p><strong><br />
</strong></p>
<p><strong>Falls Sie seit kurzem arbeitslos sind, sollten Sie unbedingt<br />
wissen, dass Ihnen erst ab dem Tag der Antragstellung das Arbeitslosengeld gezahlt wird. </strong><strong>Sie sollten sich schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Das heißt, sobald Sie davon wissen.</strong></p>
<p><span style="color: #800000;">Achtung! <span style="color: #000000;">Erst</span></span><span style="color: #000000;"> </span>ab dem Tag der Arbeitslosmeldung gilt die Leistung als beantragt! Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel  mehrere Wochen. Die Entscheidung wird Ihnen dann schriftlich mitgeteilt. Übrigens, Arbeitslosengeld wird niemals rückwirkend gezahlt!</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Am ersten Tag:</span></strong></p>
<p>- Suchen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen heraus und überprüfen<br />
Sie dabei die Akualität.</p>
<p>- Suchen Sie Ihre Sozialversicherungsunterlagen der letzten zwei<br />
Jahre heraus.</p>
<p>- Melden Sie sich bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur telefonisch<br />
arbeitslos.</p>
<p>- Geben Sie Ihre persönlichen Daten an und klären, ob Sie<br />
Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Am zweiten Tag:</strong></span></p>
<p>- Können Sie Ihren Arbeitslosengeldantrag in der Agentur abholen.<br />
<span style="color: #800000;"><br />
Achtung!</span> Stellen Sie sich dabei auf längere Wartezeiten ein.<br />
Vergessen Sie nicht Ihren Personalausweis und den evt. Nachweis früher gleisteten Geldzahlungen der Arbeitsagentur mitzunehmen.<br />
Auch wenn Sie kein Arbeitslosengeld von der Argentur für Arbeit<br />
bekommen, sollten Sie sich auf jeden Fall arbeitssuchend melden.<br />
Denn diese Zeit wirkt sich auf Ihre Rente aus.</p>
<p><span style="color: #808000;">Tipp</span>: Wenn Sie einen Drucker besitzen, haben Sie auch die Möglichkeit, sich den Antrag auf Arbeitslosengeld direkt auf der<br />
Homepage der Agentur für Arbeit herunterladen. So können Sie den Antrag vorab zu Hause ausfüllen. Dazu klicken sie <a href="http://www.arbeitsagentur.de/nn_26634/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Allgemein/Formulare-Arbeitslosengeld.html" target="_blank">HIER</a>.</p>
<p>- Sie erhalten in der Agentur auch einen Anmeldebogen.<br />
Das sogenannte Arbeitspaket. Es ist ein mehrseitiger Bogen,<br />
in den Sie Ihre wichtigsten Kenntnisse und Fähigkeiten eintragen<br />
sollen. Dabei wird unter anderem erfasst, ob Sie in Vollzeit oder<br />
Teilzeit, überregional, bundesweit oder im Ausland vermittelbar<br />
sind.</p>
<p>- Es werden zwei weitere Termine vereinbart. Ein Termin zur<br />
Abgabe des ausgefüllten Antrages bei der Leistungsabteilung<br />
und ein weiterer Termin für das Erstgespräch bei Ihrem<br />
Berufsberater.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Innerhalb der ersten Woche:</strong></span></p>
<p>- Wenn Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld I oder II ausgefüllt<br />
haben, suchen Sie alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise<br />
zusammen.</p>
<p>- Füllen Sie die Formulare des Arbeitspakets aus.</p>
<p>- Schicken Sie alle Unterlagen umgehend an die Arbeitsagentur!</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Welche Unterlagen werden benötigt?</span></p>
<p>Für den Antrag auf <span style="color: #800000;">Arbeitslosengeld I: <span style="color: #000000;">E</span></span>ine Lohnbescheinigung, Arbeitgeberbescheinigung (siehe weiter unten)</p>
<p>Für den Antrag auf <span style="color: #993300;">Arbeitslosengeld II</span>: Arbeitgeberbescheinigung, Mietvertrag, Kapitalanlagen, Lebensversicherungen, Immobilienbesitz etc.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Nach ein bis zwei Wochen:</span></strong></p>
<p>- Findet der Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter der<br />
Leistungsabteilung statt. Sie besprechen dort zusammen<br />
Ihren Antrag. Sollten Sie noch Fragen dazu haben,<br />
bitten Sie den Sachbearbeiter um Hilfe.</p>
<p>- Falls alle Unterlagen vorliegen, wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie alle<br />
Voraussetzungen erfüllen um Arbeitslosengeld zu erhalten.<br />
Bei ALG I wird Ihnen derSachbearbeiter schon die Summe nennen<br />
können, die gezahlt wird.</p>
<p>- Bereiten Sie sich nun auf das Erstgespräch bei Ihrem Berufs-<br />
berater vor. Machen Sie sich darüber Gedanken, welche<br />
beruflichen Ziele Sie haben und welche Hilfe Sie benötigen.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Nach vierzehn Tagen:</span></strong></p>
<p>- Findet Ihr erstes Gespräch mit Ihrem Berufsberater statt. Er<br />
wird, zusammen mit Ihnen, ein berufliches Profil erstellen.</p>
<p>- Er wird Ihr berufliches Profil dann mit infrage kommenden<br />
Stellenangeboten vergleichen.</p>
<p>- Eine Eingliederungsvereinbarung wird geschlossen.<br />
Die Arbeitsagentur legt darin fest, wie Sie unterstützt werden<br />
(zum Beispiel Fort- und Weiterbildung oder Hilfe zur Kinder-<br />
betreuung etc.)</p>
<p>- Es wird Ihnen gesagt, wie Sie am Besten bei der Arbeitssuche<br />
vorgehen.(Form und Anzahl der Bewerbung)</p>
<p><span style="color: #800000;">Achtung!</span> Werden Punkte aus der Eingliederungsvereinbarung nicht erfüllt, können Ihnen die Leistungen gekürzt werden.</p>
<p>Nun sind ersteinmal alle wichtigen Termine bei der Arbeitsagentur erledigt, Zeit sich um die Bewerbungsunterlagen zu kümmern.</p>
<p>Wie Sie am besten erfolgreiche Bewerbungsunterlagen erstellen lesen Sie<br />
<a href="http://loewetv.de/blog/2009/01/18/kreative-bewerbung-klassische-bewerbung-womit-komme-ich-besser-an/" target="_blank">HIER</a></p>
<p>Worauf es bei einem guten Bewerbungsfoto ankommt lesen Sie<br />
<a href="http://loewetv.de/blog/2009/01/19/das-bewerbungsfoto/" target="_blank">HIER</a></p>
<p>Wie Sie sich am besten auf ein Vorstellungsgespräch vorbereiten lesen Sie<br />
<a href="http://loewetv.de/blog/2009/03/14/das-vorstellungsgesprach-welche-fragen-konnten-kommen/" target="_blank">HIER</a></p>
<p>Was Sie bei einem Vorstellungsgespräch beachten müssen lesen lesen Sie<br />
<a href="http://loewetv.de/blog/2009/09/02/das-vorstellungsgesprach-was-sollte-ich-wissen/" target="_blank">HIER</a></p>
<p>Was Sie bei einem Vorstellungsgespräch unbedingt vermeiden sollten lesen Sie<br />
<a href="http://loewetv.de/blog/2010/02/04/todsunden-im-vorstellungsgesprach-was-sollte-ich-unbedingt-vermeiden/" target="_blank">HIER</a></p>
<p>Worauf Sie bei einem Telefoninterview achten sollten lesen Sie<br />
<a href="http://loewetv.de/blog/2009/09/03/das-telefoninterview-worauf-sollte-ich-unbedingt-achten/" target="_blank">HIER</a></p>
<div><strong>Was steht in der Arbeitgeberbescheinigung?</strong></div>
<div>
<p>In der Arbeitgeberbescheinigung nennt der Arbeitgeber die Gründe, warum die Beschäftigung endet. Sie sollten mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass er die Bescheinigung nicht direkt an die Arbeitsagentur, sondern an Sie schickt. Dies ist wichtig, damit Sie die Gründe für das Beschäftigungsende prüfen können. Falls Sie nicht einverstanden sein sollten, können Sie so auf eine Änderung drängen.</p>
<p>Überprüft werden sollten auch die Angaben zu Ihrem Bruttolohn. Denn danach berechnet die Arbeitsagentur Ihr Arbeitslosengeld. Achten Sie darauf, dass Weihnachts- oder Urlaubsgeld, vermögens-<br />
wirksame Leistungen oder Sachbezüge nicht „vergessen“ werden.</p>
</div>
<div><strong> </strong></div>
<div><strong>Was versteht man unter einer Sperrzeit?</strong></div>
<p>Arbeitnehmer, die ihre Arbeitslosigkeit selbst verschuldet haben, bekommen eine Sperrzeit. Das heißt, es gibt bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld. Die Anspruchsdauer verkürzt sich dabei auch noch zusätzlich. Deshalb sind die Angaben im Fragebogen zum Verlust der Arbeit äußerst wichtig. Durch die Art der Antworten kann eine Sperrzeit ausgelöst oder auch vermieden werden. Deshalb sollten Sie den Fragebogen in Ruhe zu Hause ausfüllen und sich gegebenenfalls von einer Beratungsstelle beraten lassen.</p>
<p><strong>Buchtipps:</strong></p>
<div><strong><span style="color: #008080;"> </span></strong></div>
<div><strong><span style="color: #008080;">111 Tipps für Arbeitslose &#8211; Arbeitslosengeld I (Broschiert)<br />
von Rolf Winkel (Autor), Hans Nakielski (Autor)</span></strong><strong><span style="color: #008080;"> </span></strong><strong><span style="color: #008080;"> </span></strong></div>
<div><strong><span style="color: #008080;"> </span></strong></div>
<div><strong><span style="color: #008080;"> </span></strong><iframe scrolling="no" frameBorder="0" src="http://rcm-de.amazon.de/e/cm?t=joboffensive-21 &amp;o=3&amp;p=8&amp;l=as1&amp;ASINs=3766339184&amp;fc1=000000&amp;IS2=1&amp;lt1=_blank&amp;lc1=0000FF&amp;bc1=transparent&amp;bg1=transparent&amp;f=ifr" marginheight="0" marginwidth="0" style="width:100%; height:240px; background-color:#FFFFFF; border:1px solid #000000;"></iframe></div>
<li><strong>Broschiert:</strong> 259 Seiten</li>
<li><strong>Verlag:</strong> Bund-Verlag</li>
<p><strong>Kurzbeschreibung:</strong><br />
Immer wieder ändert der Gesetzgeber die Regeln bei der Arbeitslosenversicherung. Und auch die Sozialgerichte sorgen mit Grundsatzentscheidungen für neue Akzente: So entschied das Bundessozialgericht, dass Arbeitslose, die kurz vor dem Ende ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld I krank werden, bis zu 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld in Höhe des ALG I haben. Die Neuauflage der bewährten ´111 Tipps für Arbeitslose´ gibt Orientierung und zeigt Arbeitslosen, wie sie an sämtliche Leistungen kommen, die ihnen zustehen. Der Ratgeber beantwortet viele Fragen, die bares Geld wert sind.</p>
<div><span style="color: #008080;"><strong> </strong></span></div>
<div><span style="color: #008080;"><strong> </strong></span></div>
<div><span style="color: #008080;"><strong> </strong></span></div>
<div><span style="color: #008080;"><strong>Arbeitlosengeld &amp; Hartz IV: Tipps, Tricks, Formularerklärungen und Checklisten rund ums Arbeitslosengeld (ALG I ) und Hartz IV (Broschiert)<br />
</strong><span style="color: #000000;">von Andrea Meiling (Autor), Rainer Lehmann (Autor)</span></span></div>
<div><span style="color: #008080;"><span style="color: #000000;"> </span></span></div>
<div><span style="color: #008080;"><span style="color: #000000;"><iframe scrolling="no" frameBorder="0" src="http://rcm-de.amazon.de/e/cm?t=joboffensive-21 &amp;o=3&amp;p=8&amp;l=as1&amp;ASINs=3837011275&amp;fc1=000000&amp;IS2=1&amp;lt1=_blank&amp;lc1=0000FF&amp;bc1=transparent&amp;bg1=transparent&amp;f=ifr" marginheight="0" marginwidth="0" style="width:100%; height:240px; background-color:#FFFFFF; border:1px solid #000000;"></iframe></span></span></div>
<div><span style="color: #008080;"><span style="color: #000000;"> </span></span><span style="color: #008080;"><span style="color: #000000;"> </span></span><span style="color: #008080;"><span style="color: #000000;"> </span></span></div>
<li><strong>Broschiert:</strong> 108 Seiten</li>
<li><strong>Verlag:</strong> Books on Demand GmbH</li>
<p><strong>Kurzbeschreibung:</strong></p>
<p>Sämtliche Formulare rund ums Arbeitslosengeld und Hartz IV werden einfach und verständlich erklärt. Dazu jede Menge Tricks und Tipps, die nicht so bekannt sind.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Bei Betrugsverdacht &#8211; Hartz IV-Empfänger sollen observiert werden!</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Jun 2009 16:09:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>loewetv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Diskussionsforum]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Schlagwort hinzufügen]]></category>

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		<description><![CDATA[Einem Medienbericht zufolge verschärft die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Kontrolle von Hartz-IV-Empfängern er- heblich. Hartz-IV-Empfänger sollen demnach künftig bei Betrugsverdacht von den Sozialbehörden sogar &#8221;observiert&#8221; werden können. Dem Bericht zufolge werden in der Weisung der BA an alle Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften und Jobcenter ausdrücklich „Obser- vationen“ als Maßnahmen bei „Verdacht auf einen besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch“ genannt. Dazu sollten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="aligncenter size-medium wp-image-4767" title="arbeitsamt-1" src="http://loewetv.de/blog/wp-content/uploads/2009/06/arbeitsamt-1-300x125.jpg" alt="arbeitsamt-1" width="403" height="152" /></strong></p>
<p><strong>Einem Medienbericht zufolge verschärft die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Kontrolle von Hartz-IV-Empfängern er-<br />
heblich. </strong><strong>Hartz-IV-Empfänger sollen demnach künftig bei Betrugsverdacht von den Sozialbehörden sogar &#8221;observiert&#8221; werden können.</strong></p>
<p>Dem Bericht zufolge werden in der Weisung der BA an alle Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften und Jobcenter ausdrücklich „Obser-<br />
vationen“ als Maßnahmen bei „Verdacht auf einen besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch“ genannt. Dazu sollten die Behörden Außendienste einrichten oder private Firmen mit der Kontrolle beauftragen.<span id="more-4730"></span></p>
<p><strong>Der gesamte Wohnbereich soll kontrolliert werden!</strong></p>
<p>&#8220;Wenn eine Sachverhaltsaufklärung sonst nicht möglich ist&#8221; sollten demnach auch Schränke bei den Wohnungskontrollen durchsucht werden. Dazu müssten die Hartz-IV-Empfänger aber zustimmen. Tun sie dies allerdings nicht, können die Kontrolleure ihnen die Leitungen streichen.</p>
<p>Die Ergebnisse der Wohnungskontrollen sollten detailliert protokolliert und &#8220;Auffälligkeiten&#8221; für jeden Raum gesondert beschrieben werden. Den Außendienstmitarbeitern solle es auch erlaubt sein, Nachbarn oder Bekannte über die Hartz-IV-Bezieher zu befragen. Sogar Kinder sollten befragt werden, falls ihre Erziehungsberechtigten die Zustimmung erteilen.</p>
<p><strong></strong></p>
<p><strong>Verschärfte Observationen für mutmaßliche Hartz IV-Betrüger!</strong> </p>
<p>Sagen Sie, <span style="color: #808000;"><strong>richtig</strong></span> so, denn es gibt bestimmt Hartz-IV-Empfänger, die wissen, wie sie sich auf Kosten Anderer ein schönes Leben machen.</p>
<p>Oder sagen Sie<span style="color: #800000;"><strong> falsch</strong></span>, die jetzigen Regelungen reichen aus, um Betrügern das Handwerk zu legen. Dazu muß man nicht tief in die Privatsphäre eindringen.</p>
<p><strong></strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Aktuelle Meldung:</strong></span>  Bundesagentur für Arbeit: Umstrittene Hartz-IV Observierung wird eingestellt.</p>
<p>Das Bundesarbeitsministerium will Hartz IV-Empfänger nun doch nicht observieren lassen! Die umstrittene Dienstanweisung bei Betrugsverdacht werde gestrichen, teilten das Ministerium und die Bundesagentur für Arbeit (BA) jetzt mit.</p>
<p><strong></strong></p>
<p><strong>Was halten Sie davon? Teilen Sie uns Ihre Meinung mit!</strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
	</channel>
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