Joboffensive | inoffizieller Blog

Selbstmarketing – Sind Sie in der Lage sich selbst gut zu verkaufen?

Montag 5. April 2010

Beruflichen Erfolg bekommt niemand geschenkt. Er muss erarbeitet werden, denn der Wettbewerb um die besten
Arbeitsplätze ist groß.

Gute Leistungen sind zwar eine wichtige Voraussetzung 
dafür, im Beruf erfolgreich zu sein, sie allein reichen aber nicht aus. Denn immer mehr Arbeitnehmer haben vergleichbare Qualifikationen zu bieten.

Nur wer gelernt hat, seine Fähigkeiten geschickter als seine Mitstreiter zu präsentieren, kommt im Job voran. Wenn Sie sich also bei einem potenziellen Arbeitgeber vorstellen, sollten Sie einen ganz individuellen Eindruck hinterlassen.

Selbsterkenntnis ist dabei der erste Schritt zum Erfolg! Denn ohne ein bestimmtes Maß an Wissen über sich selbst, ist eine gezielte Selbstvermarktung erst gar nicht möglich.

Was versteht man unter dem Begriff “Marketing”?

Der allgemeine Begriff “Marketing” bedeutet: Die Planung, Organisation und Kontrolle bestimmter Unternehmens-
aktivitäten in Hinblick auf Beschaffungs- und Absatzmärkte.

Stellen Sie sich zunächst folgende Fragen und führen Sie eine kritische Selbstanalyse durch: Den ganzen Beitrag lesen »

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Kündigung erhalten! – Was nun?

Dienstag 2. März 2010

Mehr als 3 Millionen Menschen  in Deutschland sind derzeit arbeitslos! In manchen Fällen traf es Arbeitnehmer völlig unvorbereitet. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist ein großer Schock, der erst einmal verkraftet werden muss. 

Jetzt heißt es: Einen kühlen Kopf bewahren!

Zunächst stellt sich die Frage, ob die Kündigung überhaupt rechtens war.

Wenn Ihnen gekündigt wurde, dann lassen Sie als erstes vom Betriebsrat oder Ihrer Gewerkschaft prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist:

- Hat der Arbeitgeber den Kündigungsschutz beachtet?

- Wurde der Betriebsrat und die Mitarbeiter-
  vertretung ordnungsgemäß angehört?

- Ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

Falls Sie in einer kleineren Firma arbeiten und kein Betriebsrat oder keine Gewerkschaft vorhanden ist, Sie sich aber zu Un-
recht gekündigt fühlen, steht Ihnen frei, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Diesen müssen Sie dann jedoch selbst bezahlen. Den ganzen Beitrag lesen »

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Krankmeldung – Meine Rechte und Pflichten

Sonntag 21. Februar 2010

Sie sind oft erkältet oder haben ständig Rückenschmerzen?

Gerade wenn Sie wegen Krankheit häufig in der Firma fehlen, sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Denn sonst könnte Ihnen sehr schnell die Kündigung drohen. 


Was muss ich im Krankheitsfall besonders beachten?

1. die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt:

Von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit hängt es ab, ob Sie die Pflicht haben, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Das Gesetz sieht vor, dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits-
bescheinigung vorzulegen ist, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert. Die Vorlage muss dann spätestens am vierten Arbeitstag erfolgen. Dauert Ihre Krankheit länger, als das Attest bescheinigt, so müssen Sie sich von Ihrem Arzt ein neues Attest ausstellen lassen.  

2. die Krankmeldung:

Bei einer Dauererkrankung muss der Beschäftigte im Kündigungs-
schutzverfahren belegen, dass mit einer baldigen Genesung zu rechnen ist. Dazu muss er notfalls die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Wer wegen eines Arbeitsunfalls dauer-
haft erkrankt ist, kann grundsätzlich nicht krankheitsbedingt gekündigt werden.

Die Krankmeldung ist die Mitteilung an Ihren Arbeitgeber, dass Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig sind und daher nicht zur Arbeit erscheinen können. Sie sind verpflichtet, diese Mitteilung und 
ebenfalls die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit möglichst schnell Ihrem Arbeitgeber zu übermitteln (im besten Fall bei Dienstbeginn), damit sich Ihr Arbeitgeber nötigenfalls Ersatz für die Zeit suchen kann, in der Sie ausfallen. Dies kann per Telefon, Fax, Mail oder auch per SMS erfolgen. Eine genaue Diagnose Ihrer Krankheit müssen Sie Ihrem Chef jedoch nicht geben. Den ganzen Beitrag lesen »

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Bossing – Wenn der Chef Sie mobbt – Wie können Sie sich selbst helfen?

Mittwoch 9. September 2009

 

mein-chef-mobbt-michMobbing am Arbeitsplatz ist für einen Arbeitnehmer eine der schlimmsten Erfahrungen. Besonders dann, wenn der eigene Chef der “Mobber” ist.
Meist trifft es ältere Mitarbeiter. Aber auch jüngere Menschen sind immer öfter davon betroffen. Ursachen für diese Art des Mobbings sind meist wirtschaftliche Aspekte.
Doch Mobbing schadet letzendlich dem Unternehmen selbst, denn die Mitarbeiter, die Opfer von Mobbing-Attacken, sind häufiger krank und gehen wenig motiviert in die Arbeit.

Ihr Chef mobbt Sie ständig mit Nacht- und Wochenendarbeit

In vielen Firmen ist es durchaus notwendig, an den Wochenenden oder auch Nachts zu arbeiten. Sollte dies jedoch immer nur bei Ihnen der Fall sein, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Chef Sie gezielt mobbt. Bitten Sie ihn in einem Gespräch darum, in Zukunft Unterstützung bei Ihrer Arbeit durch einen oder mehrerere Arbeitskollegen zu bekommen. Den ganzen Beitrag lesen »

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Zur Sendung vom 19.08.09 Behinderung nicht gleich Hindernis, sondern Spezialist!

Mittwoch 19. August 2009

In der aktuellen Sendung geht es um Dominique Weishaupt, sie  ist gelernte Masseurin und Mutter von drei Kindern. 10 Jahre hatte die Magdeburgerin  Physiothearepie und Familie unter einen Hut gebracht, obwohl sie von Geburt an unter dem sogenannten „grauen Star“ leidet. Anfang 2008 wurde die 34-jährige betriebsbedingt gekündigt, da die Patienten-
zahlen rückläufig waren. 40 Bewerbungen hat unsere Kandidatin bisher geschrieben, war dabei auch zu zwei Vorstellungsgesprächen eingeladen. Doch mit dem neuen Job hat es bisher noch nicht geklappt. Die Ursache dafür sieht unsere Kandidatin in ihrer Sehbehinderung.

 

Doch liegt der Grund für den bisherigen Misserfolg wirklich an ihrer Sehbehinderung? Den ganzen Beitrag lesen »

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Kündigung von Arbeitsverhältnissen

Montag 8. Juni 2009

Kündigungserklärungen müssen immer klar und eindeutig sein. Es muss sich zweifelsfrei ergeben, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewollt ist und ab wann das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst ist. Unklarheiten gehen zu Lasten dessen, der kündigt.

Achtung:
Bei einer Kündigungen müssen Sie sich frühzeitig, spätestens jedoch drei Monate vor dem vorgesehenen Beendigungszeitpunkt bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?

Ja! Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, da sie sonst unwirksam ist. Die Unwirksamkeit einer Kündigung muss vor dem Arbeitsgericht erstritten werden. Den ganzen Beitrag lesen »

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