Kurzarbeit – Was sollte ich darüber wissen?
Sonntag 11. April 2010
Die Kurzarbeit ist im Arbeitsverhältnis ein Ausnahmezustand mit reduzierter Regelarbeitszeit. Sie dient Unternehmen als Möglichkeit, bei schwieriger Wirtschaftslage Kündigungen zu vermeiden.
Die Arbeitnehmer im Unternehmen arbeiten bei Kurzarbeit über einen gewissen Zeitraum hinweg weniger oder sogar überhaupt nicht. Sie müssen deshalb Einkommensverluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld nicht den vollen Lohn ersetzt.
Der durch Kurzarbeit entstehende Verdienstausfall wird
jedoch durch den Staat in gewisser Höhe ausgeglichen.
Zuständig für diese Leistung ist die Bundesagentur für Arbeit.
Bedingungen, unter denen ein Unternehmen nach § 169 SGB III Kurzarbeit anmelden kann, sind:
- Wirtschaftliche Gründe oder ein vorübergehend unabwend-
bares Ereignis.
- Der Arbeitsausfall ist nicht vermeidbar. Den ganzen Beitrag lesen »
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