BEWERBUNGSKOSTEN – Können mir die anfallenden Kosten erstattet werden?
Dienstag 3. Februar 2009 von loewetv
Sich zu Bewerben kann ganz schön teuer werden. Muss man aber unbedingt auf den ganzen Kosten alleine sitzen bleiben?
NEIN!
Die Agentur für Arbeit kann Arbeitssuchende bei ihren Bemühungen um einen neuen Arbeitsplatz finanziell unterstützen.
Kosten für die Erstellung und das Verschicken von Bewerbungsunterlagen werden von der Agentur für Arbeit bis zu einer Höhe von 260 Euro pro Jahr erstattet. Dies kann entweder nach tatsächlichen Kosten (Belege und Quittungen) oder pauschal mit je 5 Euro pro Bewerbung erstattet werden.
Reisekosten zu Bewerbungs- bzw. Vorstellungsgesprächen:
Bei den Reisekosten für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Terminen der Berufsberatung und für die Eignungsfeststellung werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten für diese spezielle Fahrt übernommen. Bei mehrtägigen Reisen werden auch Übernachtungskosten berücksichtigt und gegebenenfalls auch ein Tagegeld gezahlt.
Die Belege über die Reisekosten ( Zugfahrkarten,Tankquittungen, Hotelrechnungen usw. ) sollten Sie unbedingt
dem Antrag auf Erstattung beilegen.
Soweit möglich, sollten Sie die Erstattung der Reisekosten schon im Voraus beantragen. Außerdem zahlt die Agentur für Arbeit die Kosten nur, soweit der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt, wonach er nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet ist. Um sich von dieser Verpflichtung freizumachen, weisen Arbeitgeber meist schon bei der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch darauf hin, dass keine Kosten übernommen werden. Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Bewerbungstipps | Kommentare deaktiviert für BEWERBUNGSKOSTEN – Können mir die anfallenden Kosten erstattet werden?