Spezial – Krankenversicherungen – Privat oder gesetzlich versichern? | Joboffensive

Spezial – Krankenversicherungen – Privat oder gesetzlich versichern?

Montag 18. Mai 2009 von loewetv

Eine Krankenversicherung erstattet dem Versicherten voll oder zum Teil die Kosten für die Behandlung nach Unfällen, bei Erkrankungen und bei Mutterschaft. Ob die Folgekosten von Unfällen von der Krankenversicherung oder einer speziellen Unfallversicherung übernommen werden, ist länderspezifisch geregelt. Die gesetzliche Kranken-
versicherung ist neben der Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung ein Bestandteil des Systems der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland.

Neben den Pflichtleistungen gibt es einige Mehrleistungen, die die Krankenkassen im Rahmen ihres gesetzlich ein-
geräumten Ermessensspielraumes selbst gestalten können. Diese Leistungen bezeichnet man auch als Satzungs-
leistungen, da sie in den einzelnen Satzungen der Kranken-
kassen niedergeschrieben werden müssen. Zu den Satzungs-
leistungen zählen u. a. ambulante Vorsorgekuren, die Gewährung erhöhter Zuschüsse für Rehabilitationskuren sowie die Kostenübernahme alternativer Heilmethoden und Zusatzimpfungen.

Die gesetzliche Krankenversicherung

Alle Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen bis 4.050 Euro Euro im Monat sind pflichtversichert.


Sind der Ehepartner und die Kinder mitversichert?

Ehepartner und Kinder bis 25 Jahre ohne eigenes Einkommen
beziehungsweise mit nur geringem Einkommen (400 Euro, sogenannter Minijob) sind kostenlos mitversichert.


Welche gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, sogenannte Pflichtleistungen, erbringt die gesetzliche Krankenkasse?

Sie sind für alle Kassen verbindlich und beinhalten unter anderem:

-Vorsorgeuntersuchungen

-freie Haus- und Facharztwahl

-Leistungen für ambulante Kuren

-Zahnbehandlungen

-verschreibungspflichtige Medikamente abzüglich Eigenanteil

-Hilfsmittel, Seh- und Hörhilfen

-Krankenhausaufenthalte abzgl. Eigenanteil

-Heilmittel

-Sterbegeld

Welche verschiedenen Typen der gesetzlichen Krankenkasse gibt es?

Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und Ersatzkrankenkassen sind für alle Krankenversicherten geöffnet.  Betriebskrankenkassen (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK) hingegen nehmen zum Teil nur Beschäftigte bestimmter Betriebe oder Mitglieder auf. Teilweise sind die Aktivitäten dieser Krankenversicherungen auch nur auf bestimmte Regionen oder Bundesländer begrenzt. 

Gibt es verschiedene Beitragssätze in den verschiedenen Krankenkassen?

Seit 1. Januar 2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent.

Welche Kündigungsfrist haben gesetzliche Krankenkassen?

Kündigung und Wechsel ist zum Ende des übernächsten Monats möglich, gerechnet von dem Monat an, in dem das Mitglied den Austritt erklärt.

Gibt es eine Beitragsrückerstattung?

Nein. In der Regel gibt es keine Beitragsrückerstattung. Durch das Modernisierungsgesetz bieten aber manche gesetzlichen Krankenkassen sogenannte Bonustarife und auch Rückerstattungen für Selbständige an

Die private Krankenversicherung

Alle Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen ab 4.050 Euro, Freiberufler, Beamte und Studenten können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.

Sind der Ehepartner und die Kinder mitversichert?

Ehepartner und Kinder müssen immer selbständig krankenversichert werden.

Welche  Leistungen  erbringt die private Krankenkasse?

Die Leistungen sind zum Großteil abhängig vom gewählten Tarif. Der Basisschutz ist mit den Leistungen der gesetzlichen Kassen vergleichbar.

Top-Tarife bieten deutlich bessere Leistungen wie zum Beispiel: 

– freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten

– freie Krankenhauswahl, auch mit Chefarzt-Behandlung,
   Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer

– Heilpraktikerleistungen in der Regel mitversichert

– volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Heil- 
   und Hilfsmittel mit Leistungsobergrenzen, je nach Tarif

–  Brillengläser werden auch in hochwertiger Qualität
   (z.B. Superentspiegelung, Kunststoffgläser) bezahlt
   Brillengestelle, je nach Tarif

– sehr hochwertige Kontaktlinsen werden fast immer erstattet

– je nach Versicherer und Tarif sind bis zu 100 % der
   Zahnersatzkosten versicherbar
   (gilt auch für hochwertige Materialien, z.B. Gold und Keramik)

Welche Kündigungsfrist haben private Krankenkassen?

In der Regel beträgt die Kündigungsfrist für die private Krankenversicherung 3 Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres oder Kalenderjahres.

Gibt es eine Beitragsrückerstattung?

Ja, es gibt eine Rückerstattung bis zu 6 Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit.

Ist es möglich, von der privaten Krankenversicherung wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln?

Sie können nicht ohne weiteres wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und im Alter wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln. Eine Wiederaufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Ihr Einkommen wieder dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt: Sie müssen als Rückkehrer nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 3900 Euro monatlich betragen hat.

Welche Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung gibt es?

Es gibt zwei große Unterschiede, die hinter der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung stehen. Während die gesetzliche Krankenversicherung mit dem sogenannten Umlageprinzip arbeitet, wird in der privaten Krankenversicherung das Kapitaldeckungsprinzip genutzt.

Der Hauptunterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung:

Die private Krankenversicherung versucht, die Kosten, die durch Krankheiten des Versicherten entstehen, mit den Beiträgen komplett abzudecken. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt jeder Versicherte einen einkommensabhängigen Beitragssatz. Die Höhe des Beitrages der gesetzlichen Versicherung hängt nicht davon ab, welche Kosten der jeweilige Versicherte verursacht.

Ob sich der Wechsel in die private Krankenversicherung wirklich lohnt, muss gut überlegt werden. Dies gilt vor allem dann, wenn sich die Familiensituation ändert. Wenn zum Beispiel Kinder in die private Krankenversicherung mit aufgenommen werden sollen. Dann schnellen die Beiträge oft extrem in die Höhe. Man sollte sich vorher also gründlich informieren und vielleicht auch die Beratung bei der einen oder anderen Krankenkasse in Anspruch nehmen.

Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 18. Mai 2009 um 22:58 und abgelegt unter Spezial. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.