BEWERBUNGSKOSTEN – Können mir die anfallenden Kosten erstattet werden?
Dienstag 3. Februar 2009 von loewetv
Sich zu Bewerben kann ganz schön teuer werden. Muss man aber unbedingt auf den ganzen Kosten alleine sitzen bleiben?
NEIN!
Die Agentur für Arbeit kann Arbeitssuchende bei ihren Bemühungen um einen neuen Arbeitsplatz finanziell unterstützen.
Kosten für die Erstellung und das Verschicken von Bewerbungsunterlagen werden von der Agentur für Arbeit bis zu einer Höhe von 260 Euro pro Jahr erstattet. Dies kann entweder nach tatsächlichen Kosten (Belege und Quittungen) oder pauschal mit je 5 Euro pro Bewerbung erstattet werden.
Reisekosten zu Bewerbungs- bzw. Vorstellungsgesprächen:
Bei den Reisekosten für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Terminen der Berufsberatung und für die Eignungsfeststellung werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten für diese spezielle Fahrt übernommen. Bei mehrtägigen Reisen werden auch Übernachtungskosten berücksichtigt und gegebenenfalls auch ein Tagegeld gezahlt.
Die Belege über die Reisekosten ( Zugfahrkarten,Tankquittungen, Hotelrechnungen usw. ) sollten Sie unbedingt
dem Antrag auf Erstattung beilegen.
Soweit möglich, sollten Sie die Erstattung der Reisekosten schon im Voraus beantragen. Außerdem zahlt die Agentur für Arbeit die Kosten nur, soweit der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt, wonach er nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet ist. Um sich von dieser Verpflichtung freizumachen, weisen Arbeitgeber meist schon bei der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch darauf hin, dass keine Kosten übernommen werden.
Bedingungen für eine Kostenübernahme:
Wer Unterstützung bekommen will, für den gibt es einiges zu beachten. Denn sie wird nicht immer gewährt. Wer zum Beispiel eine betriebliche Ausbildung machen will, bekommt Unterstützung.
Wer aber die Ausbildung im Rahmen einer Schulung macht oder im öffentlichen Dienst, bekommt diese Unterstützung nicht.
Auch bei Vorstellungsgesprächen ist auch einiges zu beachten. Im Prinzip ist der Arbeitgeber, der ein Vorstellungsgespräch mit Ihnen vereinbart hat, auch für die Kosten verantwortlich – zumindest nach Ansicht des Arbeitsamtes. Es sei denn, Sie haben etwas anderes vereinbart.
Unser Tipp:
Gehen Sie auf jeden Fall vor dem Vorstellungsgespräch zu Ihrem zuständigen Arbeitsamt und beantragen Sie die Übernahme der Kosten. Wenn der Arbeitgeber sie nicht übernimmt, können Sie das Geld vom Arbeitsamt bekommen.
Auch bei der Einkommenssteuererklärung können Sie die Bewerbungskosten steuerlich geltend machen. Vom Finanzamt wird zwar oft eine Pauschale akzeptiert, Sie haben allerdings keinen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme. Sie sollten in jedem Fall alle Belege, die das Finanzamt zur Erstattung der Bewerbungskosten benötigt, der Einkommenssteuererklärung beifügen.
Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 3. Februar 2009 um 23:48 und abgelegt unter Bewerbungstipps. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.